• 27.11.2018, 13:15:07
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  • OTS0151

StRin Gaal: Namensschilder bleiben: Stopp für Tausch

Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal zieht Notbremse beim Schilderwechsel

Utl.: Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal zieht Notbremse beim
Schilderwechsel =

Wien (OTS) - „Wir stoppen den Tausch der Namensschilder gegen
Topnummern“, kündigt Frauen- und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal an.
Damit wird der Wechsel von Namensschildern gegen Topnummern bei den
Gegensprechanlagen von Wiener Wohnen beendet. „Es gibt zu dem Thema
unterschiedliche Rechtsmeinungen. Daher bleiben die Namensschilder“,
so Gaal. „So lange die rechtliche Situation unklar ist, bleibt alles
so, wie es ist“, so Gaal. Klar ist: „Wer das Namensschild gegen eine
Topnummer getauscht haben möchte, kann sich an Wiener Wohnen wenden.“

Schilder werden wieder mit Namen versehen

„Wir haben von vielen MieterInnen die Rückmeldung, dass sie ihre
Namensschilder behalten wollen. Daher stoppen wir die Entfernung, so
lange es keine klare Rechtsmeinung zu dem Thema gibt“, so Gaal. Und:
„Auch die bisher gegen Topnummern getauschten Schilder werden wieder
mit Namen versehen“, stellt Gaal klar. Bei fünf Prozent aller
Gegensprechanlagen wurden die Schilder seit 7. November getauscht –
und werden nun wieder mit Namen versehen. Die Kosten trägt Wiener
Wohnen. Für die MieterInnen entsteht keinerlei Belastung. Wer eine
Topnummer vorzieht, kann das bei Wiener Wohnen schriftlich melden.

Unklare Rechtssituation

Die Beschwerde eines Gemeindebaumieters hatte dazu geführt, dass
die Türschilder bei den Gegensprechanlagen aller 220.000
Gemeindewohnungen in den 2.000 Gemeindebauten getauscht werden hätten
sollen. Nach einer Experten-Empfehlung aus datenschutzrechtlichen
Gründen (aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) war
der Tausch der Namensschilder gegen Topnummern gestartet worden.

Hintergrund: MieterInnen haben laut ExpertInnen das Recht, zu
verlangen, dass ihr Name am Türschild entfernt wird. Daher hatte
Wiener Wohnen begonnen, alle 220.000 Türschilder gegen Topnummern
auszuwechseln. Grund war die Annahme, dass man aufgrund der DSGVO
eine gesonderte Zustimmung von jedem einzelnen der 220.000
Gemeindebaumieter für das Beibehalten des Namensschilds einholen
hätte müssen – ein großer bürokratischer Aufwand. Doch: Entsprechende
Judikatur ist aufgrund der kurzen Geltungsdauer noch nicht vorhanden.
Die EU-Kommission ließ zwischendurch verlauten, dass nach ihrer
Interpretation die Namensnennung zulässig sei.

Namensschilder bleiben erhalten

Bei neuen Mietern, die in Gemeindebauten einziehen, wird eine
anonymisierte Topnummer an der Gegensprechanlage angebracht. Dort
bleibt es den MieterInnen frei gestellt, ob sie ihre Klingel mit dem
Namen beschriften wollen – oder nicht. Bei den restlichen
Gegensprechanlagen in Gemeindebauten bleibt der Name am Türschild
erhalten. (Schluss) mag

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