• 26.11.2018, 09:44:18
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AK: Wenn Amors Pfeil nur das Geldbörsel trifft!

Konsumentin trat vom Vertrag mit Online-Datingagentur Parship zurück – Parship weigerte sich, den Preis für die Mitgliedschaft zurückzuzahlen – AK klagte erfolgreich

Utl.: Konsumentin trat vom Vertrag mit Online-Datingagentur Parship
zurück – Parship weigerte sich, den Preis für die
Mitgliedschaft zurückzuzahlen – AK klagte erfolgreich =

Wien (OTS) - Frau P. schloss bei der Online-Datingbörse Parship eine
Premium-Mitgliedschaft ab. Weil es nicht so lief, wie sie es sich
vorstellte, trat sie innerhalb der 14-tägigen Rücktrittsfrist vom
Vertrag zurück. Frau P. war sehr überrascht, als ihr Parship nicht
den gesamten Mitgliedsbeitrag zurückzahlte, sondern einen Großteil
des bezahlten Geldes als „Wertersatz“ einbehielt. Frau P. wandte sich
an die AK – mit Erfolg. Sie bekam den restlichen Betrag inklusive
Zinsen zurück.

Das große Liebesglück online finden – Frau P. entschloss sich, ins
Netz zu gehen und landete auf „parship.at“. Diese Internetseite wird
von der deutschen PE Digital GmbH, einer
Online-Partnervermittlungsagentur betrieben. Frau P. schloss eine
zwölfmonatige Premium-Mitgliedschaft ab. Der Preis für die
Mitgliedschaft machte 598,80 Euro aus. Nach wenigen Tagen kam Frau P.
zu dem Entschluss, dass das doch nicht das Richtige für sie ist. So
machte sie innerhalb der 14-tägigen gesetzlichen Rücktrittsfrist von
ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch, indem sie das dafür vorgesehene
Widerrufsformular ausfüllte.

Parship akzeptierte den Rücktritt bzw. Widerruf. Die
Partnervermittlungsagentur teilte Frau P. aber mit, dass sie einen
sogenannten Wertersatz von 449,10 Euro für die bereits von Parship
erbrachten Leistungen zu bezahlen hätte. Die Höhe des Wertersatzes
wurde damit begründet, dass sie bis zu ihrem Widerruf bereits einige
Kontakte auf der Plattform geknüpft hatte. Nachdem Frau P. bei
Vertragsabschluss den gesamten Betrag von 598,80 Euro bezahlt hatte,
wurden von Parship nur 149,70 Euro auf ihr Konto zurücküberwiesen.

Frau P. wandte sich an die Konsumentenberatung der AK. „Wir haben
den Differenzbetrag eingeklagt, also die von Parship als Wertersatz
berechneten 449,10 Euro“, sagt AK Konsumentenschützer Martin Goger.
„Wie bereits in vielen ähnlich gelagerten Fällen hat sich Parship
auch hier nicht in das Gerichtsverfahren eingelassen. Es wurde ein
Versäumungsurteil erlassen, aufgrund dessen Parship schließlich den
vollständigen Betrag mit Zinsen bezahlt hat. Parship überwies ihr
insgesamt 462,49 Euro und zahlte auch die Gerichts- und unsere
Rechtsanwaltskosten “, so Goger.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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