- 26.11.2018, 09:15:06
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- OTS0029
Wiener Umweltanwaltschaft - 25 Jahre Wiener Umweltschutzgesetz=
Gesetzliche Grundlagen der Wiener Umweltanwaltschaft
Utl.: Gesetzliche Grundlagen der Wiener Umweltanwaltschaft =
Wien (OTS/RK) - Die gesetzlichen Grundlagen für die Wiener
Umweltanwaltschaft (WUA) wurden 1993 mit dem „Gesetz über
Einrichtungen zum Schutz der Umwelt“ geschaffen. Nicht nur die WUA,
sondern auch die Umweltausschüsse der Bezirksvertretungen und der Rat
der Sachverständigen für Umweltfragen wurden mit diesem Landesgesetz
eingerichtet. In dem Gesetz wurde die Finanzierung durch die Gemeinde
Wien, die Unterstützung durch Magistratsabteilungen und
Amtssachverständige sowie die Weisungsfreiheit des Umweltanwalts, der
in Wien seit 1993 durch zwei Umweltanwältinnen in Folge ausgeübt
wird, festgelegt. Ihren eigentlichen Geburtstag feiert die WUA im
Jahr 2019, da erst 1994 die Arbeiten im vollen Umfang aufgenommen
wurden.
Seit 2002 ist die WUA auch Anlaufstelle für Anti-Atom-Agenden der
Stadt Wien und seit 2005 leitet sie das magistratsweite
Umweltmanagement-Programm „PUMA“.
Sachkenntnis als beste Unterstützung für alle Wienerinnen und
Wiener
Jährlich wenden sich ca. 850 bis 900 Bürgerinnen und Bürger
telefonisch an die WUA, wobei alle Bereiche des Umwelt- und
Naturschutzes aus dem direkten Lebensumfeld angesprochen werden,
inklusive Projekten in der näheren und weiteren Umgebung,
Flächenwidmungen oder Stadtentwicklungsgebiete. Sie werden nicht
durch ein Callcenter geschleust, sondern sprechen direkt mit
kompetenten MitarbeiterInnen der WUA. Gute Informationen auf den
Websites der Stadt Wien und der WUA beantworten einige Fragen im
Vorfeld, sodass für komplexere Fragestellungen mehr Zeit bleibt und
Ortsaugenscheine und direkte Kontakte möglich sind. Rund 190
BürgerInnengespräche finden in persönlichem Kontakt im Büro der WUA
oder direkt vor Ort statt. Zusätzlich führt die WUA vermehrt
projektbezogene Beratungstätigkeiten durch, mit dem Ziel negative
Umweltwirkungen von Projekten zu vermeiden oder zu vermindern. Zu
nennen sind Beratungen für PlanerInnen, ArchitektInnen,
BauwerberInnen und Geschäftsleute z. B. zu den Themenkomplexen
Naturschutz/Tiere, Bauwerke/Licht, Abmilderung des
Klimawandels/Begrünung/Wasserhaushalt und zu
Energieeffizienz/Erneuerbare.
Darüber hinaus kommen alle Projekte und Stellungnahmen Menschen in
Wien und über Wien hinaus zu Gute. Seien es Projekte zu
Naturerfahrung bei Kindern oder Desinfektion und Umweltschutz,
Schulung von Pädagoginnen und Pädagogen oder Stellungnahmen zu
Grünraum, Energiethemen, Bauwerken im Klimawandel und vielem mehr.
Umweltschutz geht über Landesgrenzen - Vernetzung der
Umweltanwaltschaften
Umweltanwaltschaften haben Parteienrechte in verschiedenen
Landesgesetzen ihrer jeweiligen Bundesländer und in Bundesgesetzen
wie dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) oder dem
Abfallwirtschaftsgesetz (AWG). „Die Umweltanwaltschaften Österreichs
vertreten frei von Weisungen - rechtlich und strukturell verankert -
die Interessen von Natur und Umwelt und bearbeiten Angelegenheiten
der Umwelt- und Lebensqualität themenübergreifend, interdisziplinär
und unbürokratisch“, betont die Wiener Umweltanwältin Dr. Andrea
Schnattinger. Die Umweltanwaltschaften aller Bundesländer haben
gemeinsam einige Kernpunkte zusammengefasst, welche die inhaltliche
Arbeit in den Vordergrund stellen und die Arbeitsweise sowie das
umfangreiche Spektrum zeigen:
www.umweltanwaltschaft.gv.at/de/wir-ueber-uns
Weitere Informationen zu den Arbeitsbereichen der WUA:
www.wua-wien.at (Schluss) ru
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