• 23.11.2018, 12:35:09
  • /
  • OTS0144

SWV NÖ fordert steuerliche Entlastung und raschere Auszahlung des Krankengelds für KMU

Wirtschaftsverband NÖ-Präsident Thomas Schaden: „Es geht um soziale Sicherheit und wirtschaftliche Gerechtigkeit!“

Utl.: Wirtschaftsverband NÖ-Präsident Thomas Schaden: „Es geht um
soziale Sicherheit und wirtschaftliche Gerechtigkeit!“ =

St. Pölten (OTS) - Sieben Anträge brachte der Sozialdemokratische
Wirtschaftsverband Niederösterreich (SWV NÖ) im Wirtschaftsparlament
der WKNÖ am 22. November ein. Sie zielen auf bessere Bedingungen für
die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und
Einpersonenunternehmen (EPU) bei Steuern und Finanzierungen, bei der
Entgeltfortzahlung und bei der Absicherung im Krankheitsfall ab.
„Es muss alles dafür getan werden, dass diese Unternehmen weder
rechtlich noch steuerlich benachteiligt werden“, erklärt SWV
NÖ-Präsident Thomas Schaden. „Sie verdienen sich mehr soziale
Sicherheit und wirtschaftliche Gerechtigkeit!“

Breite Unterstützung fand der Antrag des Wirtschaftsverbandes NÖ,
dass die Sparpläne der Regierung bei der Allgemeinen
Unfallversicherungsanstalt nicht die Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung
für MitarbeiterInnen im Krankenstand gefährden dürfen.

„Unternehmen mit bis zu 50 MitarbeiterInnen erhalten derzeit von der
AUVA ab dem elften Krankenstandstag einen 50-prozentigen Zuschuss und
Unternehmen mit bis zu zehn MitarbeiterInnen einen 75-prozentigen
Zuschuss zur Entgeltfortzahlung. Die Finanzierung dieser für die
Betriebe so wichtigen Zuschüsse muss sofort und in voller Höhe durch
Zahlungen von Sozialversicherungsträgern oder dem Bund gesichert
werden“, verlangt Thomas Schaden.
„Notwendig ist aber auch, dass UnternehmerInnen mit bis zu fünf
MitarbeiterInnen das Krankengeld generell ab dem vierten Tag ihrer
Erwerbsunfähigkeit erhalten und nicht erst nach sechs Wochen, wie es
derzeit zumeist der Fall ist. Dass wir für diesen Punkt im
Wirtschaftsparlament noch keine Mehrheit gefunden haben, ist schade,
hindert uns aber nicht daran, diese Forderung weiterhin mit Nachdruck
voranzutreiben.“

Das gilt auch für die vom Wirtschaftsverband geforderte Anhebung der
Umsatzgrenze bei der Kleinunternehmerregelung. „Wenn der jährliche
Gesamtumsatz von UnternehmerInnen derzeit nicht mehr als 30.000 Euro
netto beträgt, können sich diese von der Umsatzsteuer befreien
lassen. Diese Umsatzgrenze wurde seit 2007 nicht mehr angehoben. Wir
drängen daher darauf, dass sie im Sinne der KleinunternehmerInnen
rasch erhöht und der Inflationsentwicklung angepasst wird. Das ist
nur fair“, informiert die SWV NÖ-Spartenvorsitzende im Handel, Margit
Katzengruber.
Sie brachte auch einen einstimmig angenommenen Antrag ein, dass bei
der Registrierkassen- bzw. Belegerteilungspflicht für die kleinen
Handelsunternehmen die Warengruppen-Regelung fortgeführt wird,
derzufolge die Einschränkung auf 15 Warenbezeichnungen und
entsprechende Erfassung auf den Belegen ausreichend sind. „Diese
Regelung darf nicht 2020 auslaufen, sondern muss unbefristet
verlängert werden. Geschieht das nicht, kommen auf viele kleine
Unternehmen für die Anschaffung von Warenwirtschafts oder
Scannersystemen hohe Kosten zu. Der Finanzminister ist gefordert,
endlich einer Verlängerung der Warengruppen-Regelung zuzustimmen“, so
Margit Katzengruber.

Unterstützung fand auch der vom SWV NÖ-Spartenvorsitzenden in der
Industrie, Dkfm. Gerhard Pinkernell, eingebrachte Antrag, dass die
Einbindung der Unternehmen bei der Erstellung von Bonitätsdatenbanken
und Bonitätsauskünften ausgebaut werden muss: „Für die Finanzierung
betrieblicher Vorhaben ist es wichtig, dass die Informationen in
Bonitätsdatenbanken aktuell und korrekt sind und es nicht zur
Speicherung unzutreffender Daten kommt.“

Eine Initiative des Wirtschaftsverbandes war Anlass für einen vom
Wirtschaftsparlament beschlossenen Antrag, der für
Einpersonenunternehmen und ihre Auftraggeber mehr rechtliche und
finanzielle Sicherheit bei der Abgrenzung von selbstständiger und
unselbstständiger Arbeit verlangt.
Der Wirtschaftsverband NÖ setzt sich aber auch für mehr
Steuergerechtigkeit ein: „Während unsere KMU in Österreich die
vorgeschriebenen Abgaben entrichten, zahlen viele große Konzerne
relativ geringe Gewinnsteuern, weil sie zwar in Österreich ihre
Produkte absetzen, jedoch Gewinne konzernintern länderübergreifend
verrechnen. Dieser Praxis sollte durch eine Änderung des
Körperschaftssteuergesetzes entgegengetreten werden. Wir werden
weiterhin dafür kämpfen, dass die großen Konzerne stärker und die KMU
weniger besteuert werden“, berichtet die SWV NÖ-Vizepräsidentin und
Leiterin des Frauenreferats, Monika Retl.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSN

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel