FPÖ: „Das neue Waffengesetz ist auf den Weg gebracht“
„Neben der Umsetzung der EU-Waffenrechtsrichtline gibt es endlich auch Verbesserungen für Jäger und Sportschützen“
Wien (OTS) - Während der Entwurf zur Novelle des Waffengesetzes die vierwöchige Begutachtungsfrist durchlaufen hat, sind zahlreiche Stellungnahmen im Innenministerium eingelangt. Hier zeigte sich wieder besonders die Bürgernähe von Innenminister Herbert Kickl, seinem Kabinett und dem freiheitlichen Parlamentsklub. Viele Vorschläge und Verbesserungswünsche fanden noch den Weg in dieses so sensible Gesetz.
„Die Waffengesetznovelle, welche die EU-Waffenrichtlinie in österreichisches Recht umsetzt, ist in seiner ausgewogenen Ausgestaltung die nötige Mischung zwischen dem Sicherheitsbedürfnis und den einzelnen Freiheitsrechten der österreichischen Bevölkerung. Es ist mit der Umsetzung der Richtlinie gelungen, die nötigen Verschärfungen mit Verbesserungen in der Verwaltung und einer bisher fehlenden Rechtssicherheit zu verknüpfen. Somit konnten die Auswirkungen auf den einzelnen legalen Waffenbesitzer so gering als möglich gehalten werden, dementsprechend wird das Recht, Waffen im bisherigen Ausmaß zu besitzen, nicht eingeschränkt“, so Innenminister Herbert Kickl zum Pressedienst der FPÖ.
In der Vergangenheit wurden Novellen des Waffengesetzes immer mehr zulasten der österreichischen „Legalwaffenbesitzer“ ausgetragen. Dies hat sich nun, soweit mit der EU-Richtline vertretbar, geändert. Sowohl Jäger als auch Sportschützen profitieren vom neuen Gesetz, um ihrer Profession so gut wie möglich nachgehen zu können. Den freiheitlichen Verhandlern war es besonders wichtig, dass ab dem 1. Jänner 2019 Jäger der Jagd mit einem Schallmodulator („Schalldämpfer“) nachgehen können. Die Kombination einer gültigen Waffenbesitz- und Jagdkarte erlaubt nun auch das Führen einer Waffe der „Kategorie B“ zur Ausübung der Jagd. Dies erlaubt nun allen Jägern mit genannten Voraussetzungen eine sichere und effektive Nachsuche.
Auch Sportschützen fanden im neuen Entwurf ihre Berücksichtigung, so reicht bei der Beantragung einer Waffenbesitzkarte (WBK) als Begründung „Sportschütze“, die zur Ausübung des Sportes benötigte Anzahl an Waffen der „Kategorie B“ (genehmigungspflichtige Waffen) wurde erleichtert und mit der Definition des „Sportschützen“ eine Rechtssicherheit geschaffen. Mitglieder von Sportschützenvereinen mit mehr als 35 Mitgliedern oder Sportschützenvereinen, welche in einem Landessportverband des ÖSB organisiert sind, ist es auch weiterhin gestattet, Magazine mit hoher Kapazität zu erwerben und sportlich zu verwenden, sofern eine sportliche Aktivität den Bedarf rechtfertigt. Der Altbestand an Magazinen muss zwar binnen zwei Jahren gemeldet werden, der Besitz ist aber gesichert.
Den Verhandlern unter Innenminister Herbert Kickl und der Freiheitlichen Partei war und ist es besonders wichtig, dass „Österreichs Legalwaffenbesitzer“ und ganz besonders den Jägern und Sportschützen keine weiteren „Steine in den Weg“ gelegt werden, um ihrem Hobby nachzugehen. Immerhin gehört die Jagd zu Österreichs Kultur und Identität und unsere Sportschützen erreichen regelmäßig internationale Spitzenplätze.
Gerade dem Innenministerium liegt es am Herzen, die Sicherheit in der Öffentlichkeit durch die Möglichkeit von Waffenpässen für Beamte, die an Schusswaffen trainiert sind, zu erhöhen. So ist es nun auch Justizwachebeamten und Militärpolizisten möglich, neben Polizisten, einen Waffenpass zu erlangen, um Pistole oder Revolver in der Freizeit zu führen. Diese Beamte beweisen tagtäglich ihre Verlässlichkeit und den sicheren Umgang mit ihren zugewiesenen Waffen.
Innenminister Herbert Kickl bedankte sich von ganzem Herzen bei seinen Mitarbeitern im BMI, den Fachreferenten des Freiheitlichen Parlamentsklubs und den vielen Einbringern der Stellungnahmen für diese hervorragende Arbeit zu diesem Gesetz.
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