• 16.11.2018, 09:00:01
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  • OTS0019

Dieselskandal: HG Wien sieht Audi Q3 mit „Schummelsoftware“ als doppelt mangelhaft an – Käufer erhält Kaufpreis zurück

Wien (OTS) - 

Das HG Wien hat dem Besitzer eines vom Dieselskandal betroffenen Audi Q3 mit Urteil vom 31.10.2018 (AZ 26 Cg 18/16v) Recht gegeben und den Autohändler zur Rückzahlung des Kaufpreises von € 40.000.- abzüglich eines Benützungsentgelts verpflichtet. 

Nach Ansicht des HG Wien ist der verkaufte Audi Q3 doppelt mangelhaft, denn „(s)owohl das Vorhandensein einer Software, welche die am Prüfstand zu messenden Werte betreffend Abgasverhalten zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Typengenehmigung in verzerrender und beschönigender Weise manipuliert, als auch die Tatsache, dass das Unterlassen des Aufspielens des Software-Updates, welches vom selben Unternehmen entwickelt wurde, zum Entzug der Zulassung durch die österreichische Zulassungsbehörde führt, stellen einen Mangel des verfahrensgegenständlichen Fahrzeugs dar.“  

Das Softwareupdate sei dem von LEGAL CHAMBERS Kainz vertretenen Autokäufer unzumutbar, wie das Gericht deutlich befand: „Die arglistige Täuschung durch den Übergeber bzw. das vorsätzliche Herbeiführen dieses Mangels erfüllt den Tatbestand der Unzumutbarkeit aus triftigen Gründen, welche in der Person des Übergebers liegen. Daher stehen dem Kläger von Anfang an die sekundären Gewährleistungsbehelfe zu.“ Dies sei erfreulich, so Rechtsanwalt Kainz, da damit "Opfer vom Dieselskandal das Softwareupdate verweigern und sogleich die Fahrzeugrückgabe verlangen können."

Rückfragen & Kontakt

Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, Tel. 01 890 66 28

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