• 12.11.2018, 16:53:31
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  • OTS0186

Fachtagung „Jugend und Soziales“ im NÖ Landhaus abgehalten

Normkostenmodell im Bereich Kinder- und Jugendhilfe in Ausarbeitung

Utl.: Normkostenmodell im Bereich Kinder- und Jugendhilfe in
Ausarbeitung =

St. Pölten, (OTS) - Auf Einladung der Fachabteilung der Kinder- und
Jugendhilfe des Landes NÖ trafen sich jüngst die für den Bereich
Soziales und Jugend sowie der Sozialarbeit verantwortlichen
Expertinnen und Experten aus den Bezirksverwaltungsbehörden und
Magistraten zur Fachtagung „Jugend und Soziales“ im Landhaus in St.
Pölten. Neben einem Informationsaustausch hinsichtlich aktueller
Entwicklungen, wie der Ausarbeitung eines Normkostenmodells, war die
geplante „Verländerung“ der Kinder- und Jugendhilfe Thema der Tagung.

Eingangs bedankte sich NÖ Kinder- und Jugendhilfelandesrätin Ulrike
Königsberger-Ludwig für das tägliche Engagement im Spannungsfeld
zwischen Eltern, Behörden und dem Wohl des Kindes. Eine
funktionierende Kinder- und Jugendhilfe brauche neben
vertrauenswürdigen Anlaufstellen unbedingt auch motivierte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche die Grundsätze der gelebten
Kinder- und Jugendhilfe in passgenaue Hilfen umsetzen würden, betonte
Königsberger-Ludwig. Diese bestünden in Niederösterreich besonders in
zahlreichen niederschwelligen Präventionsmaßnahmen, wie etwa
Schulsozialarbeit oder soziale Dienste, in der Unterstützung bei der
Erziehung sowie der Überzeugung, dass eine Fremdunterbringung von
Kindern immer nur „ultima ratio“ sein könne, hielt
Königsberger-Ludwig fest.

Zudem arbeite man gerade an einem Normkostenmodell, um einerseits die
Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe transparent zu gestalten
und andererseits die Finanzierung in Zukunft zu gewährleisten,
erklärte Königsberger-Ludwig: „Die gesellschaftlichen Veränderungen
in der jüngeren Vergangenheit bewirkten einen Wandel, der neue Formen
der Unterstützung nötig machte. Das neue Modell wird ab 2020 die
Basis bilden, um künftig den Schutz und die gesunde Entwicklung von
Kindern und Jugendlichen weiterhin umfassend sicherstellen zu
können.“

Im Zusammenhang mit der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
unterstrich Königsberger-Ludwig abermals, dass jedes Kind die
gleichen Rechte haben und den gleichen Schutz bekommen müsse. Sollte
der Bundesgesetzgeber den Artikel 12 B-VG aufheben, so dürfen die
bisher bundesweit bestehenden Standards in der Kinder- und
Jugendhilfe und im Kinderschutz keinesfalls fallen. „Es darf zu
keiner Verschlechterung beim Kinderschutz kommen“, so
Königsberger-Ludwig.
(Schluss) ha

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