• 03.11.2018, 09:30:38
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  • OTS0007

Lenker unter Drogeneinfluss entzieht sich Anhaltung

Wien (OTS) - Datum: 03.11.2018
Uhrzeit: 01:30 Uhr
Adresse: 12., Breitenfurter Straße – 2351 Wiener Neudorf

Beamte einer Sektorstreife der Polizeiinspektion Lainzer Straße
wurden im Streifen-dienst auf einen PKW aufmerksam, der ohne
Verwendung des Abblendlichtes fuhr. Die Beamten forderten den Lenker
(18, Österreich) zur Anhaltung auf, dieser ignorierte jedoch die
Aufforderung und raste mit weit überhöhter Geschwindigkeit (ca. 130
km/h im Ortsgebiet) durch die Wiener Gemeindebezirke 12 und 23 in
Richtung Niederösterreich. Hierbei setzte der Lenker eine Vielzahl an
Verwaltungsdelikten.

Der Beschuldigte befuhr außerdem mit überhöhter Geschwindigkeit die
Brunner Straße teilweise im Gegenverkehrsbereich. Dadurch gefährdete
dieser zwei Fußgängerinnen, sie mussten aufgrund des heranrasenden
Beschuldigten auf die Seite springen, um nicht vom Kraftfahrzeug
erfasst zu werden. Während der Flucht vor der Anhaltung kollidierte
das Kraftfahrzeug des Beschuldigten des Öfteren mit der Erhöhung
eines Bordsteines, weshalb sich der rechte vordere Reifengummi von
der Stahlfelge löste. Ohne den Reifengummi kam es in Folge zu starkem
Funkenflug. Der Beschuldigte setzte die Fahrt mit nur drei
fahrtauglichen Rädern weiter. Durch die so eingetretene
Lenkbehinderung wurden zwei begrünte Kreisverkehre geradeaus
durchquert und dadurch verlor das KFZ Teile des Unterbodens.
Schließlich verlor der Beschuldigte die Herrschaft über das
Kraftfahrzeug und kollidiert mit einer Ampelanlage in Wiener Neudorf.
Im Zuge der Aufarbeitung des Vorfalls stellten sich u.a. folgende
Sachverhalte heraus:

• Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne gültige Lenkberechtigung
• Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne aufrechte Zulassung
• Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne gültige Haftpflichtversicherung
• Verwenden von entfremdeten Kennzeichen am Kraftfahrzeug
• Lenken eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Suchtmitteln

Der Lenker wurde wegen etlichen Verwaltungsdelikten zur Anzeige
gebracht. Darüber hinaus muss er sich vor Gericht wegen
Urkundenunterdrückung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit
verantworten.

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