- 24.10.2018, 13:04:50
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LH-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner: Onlinepetition „Deutsch am Pausenhof“ gestartet
Haimbuchner will Bundesminister Faßmann zum Umdenken bewegen
Utl.: Haimbuchner will Bundesminister Faßmann zum Umdenken bewegen =
Linz (OTS) - Deutsch soll Schulsprache sein. Das bedeutet, dass nicht
nur im Unterricht (sog. "Unterrichtssprache Deutsch"), sondern auch
in den Pausen und bei Schulveranstaltungen die deutsche Sprache
verwendet werden muss (Prinzip "Schulsprache Deutsch"). „Für eine
funktionierende Gesellschaft ist eine gemeinsame Sprache
unverzichtbar. Als Landeshauptmann-Stellvertreter und
Familienreferent des Landes Oberösterreich ist es mir daher ein
besonderes Anliegen, die Vermittlung der deutschen Sprache im
schulischen Alltag bestmöglich zu verwirklichen. Dafür ist vor allem
das Prinzip ‚Schulsprache Deutsch‘ ein geeignetes Mittel“,
verdeutlicht Manfred Haimbuchner. „Zu diesem Zweck habe ich nun eine
Onlinepetition unter
www.openpetition.eu/at/petition/online/deutsch-am-pausenhof
gestartet, um an Bildungsminister Dr. Heinz Faßmann zu appellieren,
diese Forderung umzusetzen. Ich würde mich über zahlreiche
Unterstützung dieses Anliegens und meiner Petition sehr freuen!“, so
Haimbuchner weiter.
Die Umsetzung dieser Maßnahme würde einen wichtigen Beitrag zur
besseren Integration, Leistungsförderung und Kommunikation
darstellen. Hatten im Schuljahr 2009/2010 noch 19% der Pflichtschüler
in Oberösterreich nicht Deutsch als Muttersprache, so sind es knapp
zehn Jahre später bereits 28% (Quelle: Landesschulrat OÖ). „Die
aktuelle Gesetzeslage bietet keine Möglichkeit, die Verwendung der
deutschen Sprache in den österreichischen Schulen verpflichtend
vorzusehen. Dazu müssten Bundesgesetze angepasst werden“ begründet
Haimbuchner die Petition an den Bildungsminister.
Dass die Umsetzung aus juristischer Sicht bedenkenlos möglich sei,
zeige das Rechtsgutachten zweier unabhängiger
Verfassungsrechts-Experten der Universität Innsbruck. Univ.-Prof. Dr.
Peter Pernthaler und Univ.-Doz. Mag. Dr. Markus Juranek, MSc haben in
ihrem Gutachten umfassend dargelegt, dass der verpflichtenden
Verankerung des Prinzips der Schulsprache Deutsch aus rechtlicher
Perspektive nichts entgegensteht. Das Rechtsgutachten widerlegt
insbesondere die Bedenken der grund- und somit verfassungsrechtlichen
Zulässigkeit dieser Regelung.
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