Der Beschluss, dass berufstätigen Studierenden an der Universität Innsbruck zukünftig anfallende Studiengebühren zurückerstattet werden, nimmt nun konkrete Formen an.
Ende letzten Jahres hatte die Regierung beschlossen, §92 UG auslaufen zu lassen. Dies hatte zur Folge, dass berufstätige Studierende nicht mehr von Studiengebühren befreit waren. "Die damalige Regierung hat es augenscheinlich nicht für nötig empfunden, die Gesetzeslücke zu diesem Thema zu reparieren. Deshalb freuen wir uns, dass unsere gemeinsam mit dem Senat und dem Rektorat gefundene lokale Lösung steht.", so Johanna Beer, ÖH-Vorsitzende der Universität Innsbruck.
Zukünftig können berufstätige Studierende, die die Regelstudienzeit sowie zwei Toleranzsemester überschritten haben, eine Rückerstattung der anfallenden Studiengebühren beantragen. Die berechtigte Bezugsgruppe umfasst erwerbstätige, inklusive selbstständige, Bachelor-, Master-, Diplom- und Doktoratsstudierende.
Voraussetzungen dafür sind ein Brutto-Jahreseinkommen zwischen 6100 und 20 000 Euro, das Absolvieren von mindestens 16 ECTS im vorherigen Studienjahr, sowie die Nichtüberschreitung der doppelten Regelstudienzeit für das jeweilige Studium. Ab März 2019 ist es eine Antragstellung auf Rückerstattung der Studiengebühren möglich.
ÖH-Vorsitzende Johanna Beer sieht die Universität Innsbruck mit der ausverhandelten Lösung österreichweit in einer "starken Vorreiterrolle": “Ich bin davon überzeugt, dass das Innsbrucker Modell zum Vorbild für andere österreichische Universitäten werden kann - schließlich müssen viele Studierende neben ihrem Studium arbeiten gehen. Berufstätigen Studierenden sollte man nicht auch noch zusätzliche Steine in Form von Studiengebühren in den Bildungsweg legen.", so Beer.
Rückfragen & Kontakt
Johanna Beer
ÖH Innsbruck
Josef-Hirn-Str. 7/ 6020 Innsbruck
johanna.beer@oeh.cc
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | HUI