- 22.10.2018, 16:57:37
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Sieber und Wagner: Behindertenorganisationen werden in Umsetzung der erhöhten Familienbeihilfe eingebunden!
ÖVP-Familiensprecher und FPÖ-Abgeordnete nach Gipfel mit Behindertenorganisationen und Familiensprechern aller Fraktionen zur gesetzlichen Klarstellung
Utl.: ÖVP-Familiensprecher und FPÖ-Abgeordnete nach Gipfel mit
Behindertenorganisationen und Familiensprechern aller
Fraktionen zur gesetzlichen Klarstellung =
Wien (OTS) - ) „Die Behindertenorganisationen werden in die
Erarbeitung des Einführungserlasses des Familienressorts an die
Finanzämter eingebunden werden. Damit wird das gemeinsame Ziel
sichergestellt, dass alle Menschen mit Behinderung, die bisher einen
Eigenanspruch hatten, die erhöhte Familienbeihilfe auch weiterhin
beziehen, ohne dass Einzelfälle dieses gemeinsame Ziel gefährden.“
Das betont der Vorsitzende des Familienausschusses und
Familiensprecher der Neuen Volkspartei, Abg. Norbert Sieber gemeinsam
mit FPÖ-Abg. Petra Wagner nach dem Gipfel mit den
Behindertenorganisationen, an welchem auch die Familiensprecher/innen
der Parlamentsfraktionen und Vertreter/innen des Familienressorts
teilnahmen.
„Weiters werden wir als Ergebnis des heutigen Gespräches veranlassen,
dass die vorliegende gesetzliche Klarstellung nach einem Jahr eines
begleitenden Monitorings einer Evaluierung im Hinblick auf
Einzelfälle und Gesamtvolumen unterzogen werden soll“, kündigen
Sieber und Wagner an.
Alle Menschen mit Behinderung, die bisher einen Eigenanspruch hatten,
können die erhöhte Familienbeihilfe auch weiterhin beziehen. Dort, wo
die öffentliche Hand zur Gänze für den Unterhalt aufkommt, wird auch
in Zukunft – so wie bisher – keine erhöhte Familienbeihilfe gewährt.
Wenn aber auch nur ein ganz geringer Teil durch Eigen/Fremdmittel zum
Unterhalt beigetragen wird, also dieser nicht zur Gänze aus
öffentlichen Mitteln getragen wird – zum Beispiel durch Pflegegeld,
Pension, geringfügiger Unterhalt - besteht Anspruch auf
Familienbeihilfe“, ergänzen Sieber und Wagner. „Das heißt: Wenn ein
erwerbsunfähiges Kind/eine erwerbsunfähige volljährige Person nicht
zur Gänze aus öffentlichen Mitteln versorgt wird, besteht Anspruch
auf die Familienbeihilfe. In jenen Fällen, in denen der Staat zur
Gänze für den Unterhalt aufkommt, gibt es so wie bisher keine
Familienbeihilfe“, schließen die beiden Abgeordneten.
(Schluss)
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