- 19.10.2018, 10:15:24
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- OTS0053
Geplante Vereinheitlichung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung darf keine Armutsfalle werden
Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt begrüßt einheitliche Standards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und warnt vor Einschränkungen der Bezugsgruppen sowie Leistungskürzungen.
Utl.: Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt begrüßt einheitliche
Standards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und warnt
vor Einschränkungen der Bezugsgruppen sowie
Leistungskürzungen. =
Wien (OTS) - „Eine österreichweit einheitliche Mindestsicherung, die
sich an der Lebensrealität der Menschen orientiert und bedarfsgerecht
bemessen wird“, das fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie
Wohlfahrt (BAG) anlässlich der Ankündigung von Bundesminister Norbert
Hofer, noch diese Woche eine Einigung zur Bedarfsorientierten
Mindestsicherung erreichen zu wollen.
Das letzte soziale Netz
„Wir begrüßen eine einheitliche Regelung und erinnern daran, dass die
Mindestsicherung das letzte Netz Österreichs ist und vor Armut und
Not schützen soll“, betont Bernd Wachter, Generalsekretär der Caritas
Österreich und Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie
Wohlfahrt. Die Höhe der Mindeststandards muss existenzsichernd sein
und soll ein Minimum an gesellschaftlicher Teilhabe ermöglichen,
fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft. Im Verlauf des Jahres 2017
bezogen rund 330.000 Österreicherinnen und Österreicher
Mindestsicherung.
Kinderarmut entgegenwirken
Die Mindestsicherung müsse Teilhabe und Würde für alle ermöglichen.
„Dazu zählt auch eine österreichweit einheitliche Erhöhung der
Kinderrichtsätze ohne Staffelung nach Alter oder Anzahl der Kinder,
um Kinderarmut entgegenzuwirken“, fordert Erich Fenninger,
Bundesgeschäftsführer der Volkshilfe Österreich. Außerdem brauche es
einen erleichterten Zugang zur Mindestsicherung für junge Erwachsene,
deren Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen können.
Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie Österreich, erinnert
daran, dass „wer früh hilft, doppelt hilft“. Vielfach müssen
Hilfesuchende Wochen bis Monate warten, bis sie Unterstützung
bekommen. Es brauche deshalb eine „effektive Soforthilfe“, da sich
Anspruchsberechtigte der Mindestsicherung „in einer existenziellen
Notlage befinden“. Und „wo etwas geschehen muss“, so Moser weiter,
ist „die Berücksichtigung der höheren Lebenserhaltungskosten von
Menschen mit Behinderung(en) im Rahmen der Mindestsicherung.“
Zusatzleistungen in besonderen Lebenslagen
„Damit die Mindestsicherung Armut vermeidet, muss es auch
Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen und Hilfe in besonderen
Lebenslagen etwa für Kinderbetreuung, Heilbehelfe,
Wohnungsanmietungskosten oder notwendigste Reparaturen geben“, sagt
Gerald Schöpfer, Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes.
„Außerdem muss nach Auslaufen der aktuellen Bund-Länder-Vereinbarung
mit Ende 2019 gewährleistet werden, dass BMS-BezieherInnen auch
weiterhin in die Krankenversicherung – samt E-Card-Nutzung –
einbezogen werden“, erinnert Schöpfer.
Die BAG betont weiters, dass es einen gleichen Zugang zu Leistungen
der Mindestsicherung für alle EU-BürgerInnen mit
ArbeitnehmerInneneigenschaft, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär
Schutzberechtigte braucht – und zwar ohne Wartefrist.
Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG)
In der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt (BAG) arbeiten seit
1995 die großen Trägerorganisationen Caritas, Diakonie, Hilfswerk,
Rotes Kreuz und Volkshilfe zusammen, um gemeinsame sozialpolitische
Anliegen zu artikulieren sowie eine Verbesserung der
Rahmenbedingungen für die Arbeit privater gemeinnütziger Träger in
Österreich zu erreichen. Themenschwerpunkte der BAG sind Pflege,
Sozialhilfe, Armut, Integration und Kinderbetreuung. Weitere
Informationen: www.freiewohlfahrt.at
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