• 18.10.2018, 16:38:29
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  • OTS0238

BMF zu „Cum-Ex-Geschäften“

„Bisher ist noch kein Schaden in einem konkreten Fall evident“

Utl.: „Bisher ist noch kein Schaden in einem konkreten Fall evident“ =

Wien (OTS) - Im Zusammenhang mit betrügerischen „Cum-Ex-Geschäften“ -
KESt-Erstattungen nach Dividendenausschüttungen - hält das
Finanzministerium fest, dass bis dato kein Schaden für den Bund
evident ist. Lange bevor diese Betrugsmodelle in der Öffentlichkeit
bekannt wurden, haben die zuständigen Beamten des Finanzamtes Bruck
Eisenstadt Oberwart rasch sowie umsichtig reagiert und dadurch
Schaden in Höhe von mehreren Millionen Euro verhindern können. Zudem
wurde ein eigenes Team für Erstattungsfälle beim Finanzamt Bruck
Eisenstadt Oberwart eingerichtet, um mögliche Schäden auch in Zukunft
zu verhindern. Seither werden die Fälle neu aufgerollt, geprüft und
zu Unrecht bezahlte Erstattungen zurückgefordert.

Der vom Rechnungshof anhand von Plausibilitätsrechnungen geschätzte
Schaden in Höhe von € 1,78 Mio. für das Jahr 2012 besteht lediglich
vorläufig, weil der Betrag Bestandteil der aufgerollten
Erstattungsfälle ist. In verbundenen Fällen, zu denen Anzeige an die
WKStA erstatten worden ist, sind, wie auch der Rechnungshof zur
Kenntnis genommen hat, € 22,63 Mio. nicht anerkannt und in vier
weiteren Fällen sind rd. € 15,72 Mio. nicht ausbezahlt worden.

Auf Basis der Faktenlage kann daher der kolportierte Schaden für die
Republik keinesfalls festgestellt werden, da bei Aufkommen des
Verdachts von Betrugsversuchen die Auszahlungen gestoppt,
Risiko-Anträge genau geprüft und dabei auch Auszahlungen
ungerechtfertigter Erstattungen in Höhe von 38,35 Mio.Euro verhindert
wurden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NFI

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