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Staatssekretärin Edtstadler: Neuerungen sollen Zivildienst attraktiver machen

Novelle zum Zivildienstgesetz in Begutachtung

Wien (OTS) - Karoline Edtstadler, Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres, schickt eine Novelle des Zivildienstgesetzes in Begutachtung, mit der der Zivildienst für junge Männer attraktiver gestaltet und zugleich Bürokratie abgebaut werden soll. „Zivildiener sind wichtige Leistungsträger unserer Gesellschaft und vor allem für die soziale Infrastruktur äußerst bedeutsam“ betont Staatssekretärin Edtstadler. Im Jahr 2017 konnten 14.907 Männer den 1.700 Zivildienstorganisationen zugewiesen werden. Die Bedarfsdeckung lag bei rund 93 Prozent. Die größten Trägerorganisationen sind Rettungsorganisationen und Katastrophenschutzeinrichtungen sowie Pflegeeinrichtungen. „Die aktuellen Zahlen belegen, dass der Zivildienst ausgesprochen beliebt ist. Durch die geburtenschwachen Jahrgänge müssen wir aber leider einen Rückgang bei den Zivildiensterklärungen feststellen. Mit der vorliegenden Novelle wollen wir daher einerseits den Zivildienst für junge Männer weiter modernisieren. Andererseits müssen wir genau darauf achten, dass Zivildiener zielgerichtet dort eingesetzt werden, wo sie auch wirklich gebraucht werden“, so Staatssekretärin Edtstadler.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

Höhere Qualifikation durch zeitgemäße Ausbildung:
Zivildienstleistende sollen während ihres Zivildienstes ein E-Learning-basiertes Ausbildungsmodul zum Thema Staatsbürgerschaftskunde absolvieren. Dabei soll den jungen Männern Basiswissen über die Geschichte Österreichs, die Grundprinzipien der Verfassung, die Grund- und Freiheitsrechte sowie der Weg der Bundesgesetzgebung und das Recht der Europäischen Union vermittelt werden. Besteht der Zivildienstleistende den E-Learning-Test, soll eine Eintragung in die Kompetenzbilanz erfolgen.

Sicherung der Ausbildungsqualität:
Moderne Organisationen sollen die Vorteile digitaler Lernmethoden nutzen. Auch für Vorgesetzte von Zivildienern wird es künftig ein E-Learning-Tool geben, das über die Rechte und Pflichten, das Wesen des Zivildienstes sowie ein angemessenes Führungsverhalten informiert. Die Absolvierung des Moduls ist verpflichtend und muss alle 3 Jahre aufgefrischt werden. Es gilt als Voraussetzung für die Anerkennung als Zivildiensteinrichtung.

Strenge Bedarfskontrolle:
Derzeit werden Zivildiensteinrichtungen auf unbestimmte Zeit anerkannt. Künftig soll Einrichtungen, die über drei Jahre keinen Bedarf angemeldet haben, die Anerkennung automatisch entzogen werden.

Missbrauch verhindern:
Derzeit ist eine vorzeitige Entlassung eines Zivildienstleistenden aus gesundheitlichen Gründen bei einer durchgehenden Dienstunfähigkeit von 18 Tagen möglich. Das hatte in der Praxis vermehrt Kettenkrankenstände zur Folge. Ist der Zivildienstleistende demnach innerhalb dieses 18-Tage-Zeitraums nur einen Tag in der Einrichtung, beginnt die 18-Tage-Frist von neuem zu laufen. Zukünftig soll es daher eine maximal mögliche Krankenstandsdauer von in Summe 21 Kalendertagen geben – unabhängig davon, ob der Zivildiener dazwischen wieder tageweise in der Einrichtung anwesend ist. Bei Erreichen dieser Dauer wird der Zivildiener künftig automatisch vorzeitig aus dem Zivildienst entlassen.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Inneres
Mag.(FH) Eberhard Blumenthal
Pressesprecher der Staatssekretärin
+43 1 531 26 901212
eberhard.blumenthal@bmi.gv.at

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