- 15.10.2018, 12:09:23
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GLOBAL 2000 fordert Krisengipfel mit Bundesministerin Köstinger zu Umwelt und Demokratie in Österreich
Umweltschutz muss wieder ChefInnen-Sache werden. Keine Aushöhlung der Umweltstandards und Rechte der Zivilgesellschaft durch die Bundesregierung.
Die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 beobachtet mit  großer Besorgnis mehrere Vorstöße der Regierungsparteien und der  Bundesregierung der letzten Monate, die die Rechte der Zivilgesellschaft  und die Möglichkeiten für Umweltorganisationen zur konstruktiven  Mitarbeit an einer zukunftsfähigen Umwelt- und Energiepolitik massiv  einschränken würden. Darunter zählen insbesondere die Gesetzesvorhaben  zum Standort-Entwicklungsgesetz sowie zum UVP-Gesetz, dabei insbesondere  der von den Umweltsprechern eingebrachte Abänderungsantrag vom 4.  Oktober. Die Abänderung der Bundesverfassung aus Anlass der Kausa  „Dritte Piste“ wäre eine eindeutige Anlassgesetzgebung am Herzen der  Österreichischen Bundesverfassung. 
„Die Summe der geplanten  Maßnahmen lassen alle Alarmglocken schrillen. Um die drohenden Gefahren  für Umwelt und Demokratie in Österreich abzuwenden, haben wir am  vergangenen Freitag Bundesministerin Köstinger dringend um einen  gemeinsamen Krisengipfel mit den ebenfalls anerkannten  Umweltorganisationen WWF und Greenpeace ersucht“, erklärt Leonore  Gewessler, Geschäftsführerin von GLOBAL 2000. Heute erreichte GLOBAL  2000 jedoch eine Absage für einen Krisengipfel aus dem Ministerium. 
„Als  verantwortliche Umweltministerin hat Elisabeth Köstinger es in der  Hand, eine konstruktive Lösung zu finden, für die Summe der von der  Bundesregierung eingebrachten umweltschutz-feindlichen Vorhaben“, so  Gewessler. „Wir fordern sie nochmals nachdrücklich auf, ein Machtwort zu  sprechen und die Umweltpolitik Österreichs zur Chefinnen-Sache zu  machen. Sie kann sich nicht mit Verweis auf die UmweltsprecherInnen der  Parlamentsparteien aus der Verantwortung als Ministerin nehmen.“
Rechtsunsicherheit droht bei Beschluss von verpfuschten Gesetzesentwürfen
Unter  dem Vorwand der Verfahrensbeschleunigung von  Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren sollen in den vorgelegten  Gesetzesentwürfen Regelungen geändert oder eingeführt werden, die laut  Meinung von anerkannten RechtsexpertInnen offenkundig verfassungs- oder  europarechtswidrig wären oder dem internationalen Recht widersprechen  würden: Der im Rahmen des Standort-Entwicklungsgesetzes vorgelegte  Automatismus einer Genehmigung von UVP-pflichtigen Projekten wäre  offenkundig rechtswidrig, Verfahren würden nach einer Reparatur dieses  illegalen Rechtsrahmens neu geführt werden müssen, was genau das  Gegenteil der intendierten Wirkung einer Verfahrensbeschleunigung zum  Resultat hätte. Gleichfalls ist der Aspekt der Offenlegung der Namen und  Adressen der Mitglieder von zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie  im Abänderungsantrag des UVP-G vorgesehen, offenkundig in Widerspruch  zur Datenschutzgrundverordnung. Auch die als Rechtfertigung vorgebrachte  Anlehnung an das schwedische Modell hält einer Überprüfung nicht stand.  Der von den Umweltsprechern der Regierungsparteien im Parlament  eingebrachte Vorschlag ignoriert wesentliche Teile des Modells und  intendiert offenbar nur die Einschränkung der NGO-Verfahrensrechte.  Daher ist ein in diesem Sinne geändertes UVP-Gesetz wiederum eine  unsichere Rechtsbasis für Verfahren, die in Folge – nach der  rechtskonformen Rückänderung des Gesetzes – neu aufgerollt werden  müssten. 
„Unserer Meinung nach gibt es  wesentlich geeignetere Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren wie z.  B. die Ausstattung der zuständigen Behörden und Gerichte mit adäquaten  Ressourcen und die bessere Vorbereitung der Einreich-Unterlagen“, sagt  Gewessler. „Wir bringen uns gerne konstruktiv in Gespräche zur  Verbesserung von Verfahren ein - verstehen aber das Misstrauen und die  Ausschluss-Wünsche von Teilen der Politik überhaupt nicht.“
Der  im geplanten „Staatsziel Wirtschaftsstandort“ angenommene Gegensatz  zwischen Wirtschaft und Umwelt entstammt gleichfalls dem Denken der Zeit  der Auseinandersetzung vor Zwentendorf und Hainburg. „Längst hat sich  die Erkenntnis in Österreich durchgesetzt, dass nur die völlige  Dekarbonisierung der gesamten Gesellschaft unter den Voraussetzungen  eines nachhaltigen Wirtschaftens im ökologischen und ökonomischen Sinne  die einzige Wahl für uns und unsere Kinder ist“, so Gewessler. „Die  Streichung der Überschrift des Bundesverfassungs-Teils, der „die  Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die  Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung“  sicherstellen soll, zugunsten eines verkürzt gesehenen  „wettbewerbsfähigen nachhaltigen Wirtschaftsstandorts“, ist bedenklich,  noch dazu unter dem Aspekt der Anlassgesetzgebung. Wir begrüßen, dass  NEOs hier die Notbremse gezogen haben und dieses Vorhaben auf Eis legen.  Wir fordern NEOs und die SPÖ weiterhin auf, diesem Ansinnen eine  deutliche Absage zu erteilen. Es führt uns geradewegs zurück in die Zeit  vor Hainburg und Zwentendorf.“
Rückfragen & Kontakt
Lydia Matzka-Saboi, GLOBAL 2000 Pressesprecherin, 0699 14 2000 26, lydia.matzka@global2000.at
 Leonore Gewessler, GLOBAL 2000 Geschäftsführerin, 0699 14 2000 32, leonore.gewessler@global2000.at
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