- 10.10.2018, 11:21:19
- /
- OTS0082
Sima/Pürstl: Wien präsentiert umfassendes Sicherheits-Maßnahmenpaket zur Hundehaltung
Novelle des Tierhaltgesetzes: Maulkorbpflicht für alle Listenhunde– Alkoholgrenze für Halter von Listenhunden – strengere Hundeführscheinprüfung
Utl.: Novelle des Tierhaltgesetzes: Maulkorbpflicht für alle
Listenhunde– Alkoholgrenze für Halter von Listenhunden –
strengere Hundeführscheinprüfung =
Wien (OTS) - Wien hat schon heute das strengste Tierhaltegesetz
Österreichs, hat in den letzten Jahren elf Mal nachgeschärft und wird
das Gesetz nun ein weiteres Mal verschärfen. Die zuständige
Stadträtin Ulli Sima hat das umfassende Sicherheits-Maßnahmenpaket
zur Hundehaltung heute in einem gemeinsamen Pressegespräch mit
Polizeipräsident Gerhard Pürstl präsentiert. „Mein Ziel ist es, alles
zu unternehmen, um die Menschen und vor allem die Kinder in dieser
Stadt vor Vorfällen mit Hunden bestmöglich zu schützen und daher
haben wir mit der Polizei ein weiteres Paket geschnürt. So werden wir
eine generelle Maulkorbpflicht für Listenhunde vorschreiben“, so
Sima.
Sie zeigt sich tief betroffen über den Tod eines Kleinkindes in
Folge einer Biss-Attacke eines Rottweilers, dessen Besitzerin stark
alkoholisiert unterwegs war. Daher wird in der Novelle – analog zur
Regelung im Straßenverkehr - auch eine 0,5 Promille-Grenze für Halter
von Listenhunden eingeführt, wenn sie mit dem Hund im öffentlichen
Raum unterwegs sind.
Polizeipräsident Gerhard Pürstl betont, dass die Wiener Polizei
insbesondere bei verschiedensten Schwerpunktaktionen ein verstärktes
Augenmerk auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei der
Hundehaltung legt. Bei zukünftigen Aktionen sollen die Hundehalter
über die neuen Regelungen verstärkt informiert werden. Die Wiener
Polizei setzt dabei auf den Grundsatz "Aufklärung geht vor Strafe".
Bei uneinsichtigen Hundehaltern wird natürlich rigoros
eingeschritten.
Die neuen Bestimmungen werden am 25. Oktober im Wiener Landtag
beschlossen und werden noch heuer in Kraft treten. Für gewisse
Bereiche – wie die Alkoholgrenze oder die generelle Maulkorbpflicht,
für die die Polizei zuständig ist, ist die Zustimmung des Bundes
nötig.
Zentrale Punkte der neuen Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz
• Generelle Maulkorbpflicht und Leinenpflicht für Listenhunde
• Ausnahme: In Hundeauslaufzonen nur Maulkorbpflicht und in umzäunten
Hundezonen keine Maulkorb- und Leinenpflicht
• Bei Verstoß gegen Maulkorbpflicht und in Folge einer
Biss-Verletzung eines Menschen folgt die sofortige Abnahme des Tieres
• Bei Verstoß gegen Maulkorbpflicht folgen 200 Euro Strafe und
verpflichtend 6 Stunden Training bei einem Hundetrainer. Beim zweiten
Mal muss der behördliche Hundeführschein wiederholt werden, beim
dritten Mal erfolgt die Abnahme des Tieres. Der Halter ist in diesem
Fall ganz offensichtlich unzuverlässig und nicht in der Lage, seinen
Listenhund ordnungsgemäß zu führen (Zeitraum innerhalb 2 Jahre)
• Bei Verletzung der Leinenpflicht folgen 100 Euro.
• Alkoholgrenze für Halter von Listenhunden 0,5 Promille, wenn sie
den Hund auf der Straße führen – Analog zu den Regelungen in der StVO
(gilt auch für Drogen). Schon bisher musste der Halter sein Tier so
in Griff haben, dass keine Gefahr von ihm ausgeht. Mit der
Alkoholgrenze wird eine Präzisierung festgeschrieben. Mindeststrafe
1000 Euro.
• Verbesserungen im Vollzug für die Behörde: Die Polizei bekommt
bessere Möglichkeiten, die mangelnde Vertrauenswürdigkeit eines
Tierhalters rascher festzustellen. Bisher musste erst eine Strafe
verhängt werden, um einschreiten zu können. Mit der Streichung des
Passus „rechtsgültige Bestrafung“ vor Verhängung eines
Tierhalteverbots, kann die Polizei nun viel rascher agieren und ein
Tierhalteverbot verhängen
• Konkretisierung des Begriffes Tierhalteverbot: Wenn dieses verhängt
wurde, darf kein Hund im selben Haushalt gehalten werden. Bislang
wurde einem Hundehalter mit Tierhaltverbot zwar bereits der „Umgang“
mit einem Hund verboten, nun wird konkretisiert und ein Halten im
gleichen Haushalt ausgeschlossen
• Bei Überlassung eines Listenhundes an Person ohne Hundeführschein
(sogenannter Verwahrer): 200 Euro (war schon bisher verboten)
• Beim zweiten Mal: Abnahme des Hundes
• Verschärfungen für die Prüfung zum verpflichtenden Hundeführschein,
der in Wien seit 2010 gesetzlich vorgeschrieben ist:
• Der Praxisteil bei der Prüfung wird erweitert
• Befristung des Hundeführscheins: Listenhundehalter müssen 2 Jahre
nach Prüfung erneut zu einer Wiederholung der Prüfung antreten
• HundeführscheinprüferInnen können aber schon davor im Falle
Wiederholungsprüfungen, Trainingseinheiten und Schulungen anordnen
• Für alle Hunde: Bei bissigen Hunden wird ein behördlicher
Hundeführschein vorgeschrieben. Vor Antritt zur Prüfung ist die
Absolvierung einer 10stündigen Trainingseinheit bei einem
tierschutzqualifiziertem Hundetrainer vorzuweisen.
• Zuchtverbot für Listenhunde in Wien mit einer Übergangsfrist von
einem Jahr. Mindeststrafe 1000 Euro.
Erfolgsmodell verpflichtender Hundeführschein seit 2010
Wien hat in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen gesetzt und
das Tierhaltegesetz bereits 11 Mal nachgeschärft, um noch bessere
Handhabe zum Schutz der Menschen zu haben. So wurde eine
Haftpflichtversicherung für alle Hunde verpflichtend vorgeschrieben.
Die Möglichkeit zur Abnahme von Tieren nach Zwischenfällen wurde
beschleunigt, die Kosten trägt im Abnahmefall der Halter. Für
Tierhändlerinnen wurden strengere Bestimmungen festgelegt. Der
Strafrahmen wurde im Gesetz auf bis zu 20 000 Euro erhöht.
Wien hat zudem bereits 2010 den verpflichtenden Hundeführschein
für sogenannte Listenhunde eingeführt und ist österreichweit
Vorreiterin. Bisher wurden 6.579 Hundeführscheine absolviert. Die
Prüfung besteht aus einem umfassenden Praxistest und einem
Theorieteil. Beim Praxistest muss der Halter zeigen, dass er sein
Tier im Griff hat, dass er Alltagssituationen meistern kann – wenn
etwa ein Kind, ein Jogger oder ein Radfahrer sich nähern etc. Die
Führscheinprüfung wird mit der neuen Novelle nochmals erschwert.
Der verpflichtende Hundeführschein gilt für folgende Hunderassen:
Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Staffordshire
Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro,
Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Pitbullterrier, Rottweiler, Dogo
Argentino (Argentinischer Mastiff). Der Hundeführschein gilt auch für
Mischlinge dieser Rassen.
Evaluierung zeigte: 63 % weniger Hundebisse dank
Hundeführschein
3 Jahre nach Einführung des verpflichtenden Hundeführscheins wurde
die Maßnahme von der Veterinärmedizinischen Universität 2013
evaluiert: Das Ergebnis war sehr positiv: Die Zahl der Bisse durch
Listenhunde ist um 63 % zurückgegangen, bei Bissen von Listenhunden
an Menschen betrug der Rückgang sogar 70 %.
Strenge Kontrollen durch Polizei – gemeinsame
Schwerpunktkontrollen mit Stadt Wien
Stadt Wien und Polizei kontrollieren die gesetzlichen Regelungen
sehr streng. Es gibt immer wieder Schwerpunktkontrollen und Anzeigen
wegen Verstößen gegen das Tierhaltgesetz, darunter auch das Delikt
des fehlenden Hundeführscheins. Im Schnitt gibt es in Wien jährlich
2500 Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Tierhaltegesetz.
Heuer wurden bisher 18 Listenhunde abgenommen, weil die Halter
gegen das Tierhaltegesetz verstoßen haben, 7 davon wegen fehlendem
Hundeführschein. Aufgrund von Bissvorfällen wurden heuer bisher 6
Listenhunde von der Polizei abgenommen, darunter auch jener
Rottweiler, der ein Kleinkind tödlich verletzt hat.
Gesetzliche Bestimmungen zur Hundehaltung in Wien
• Listenhunde dürfen nach der neuen Novelle des Tierhaltegesetzes
künftig nur mehr mit Maulkorb und Leine im öffentlichen Raum geführt
werden - außer in Hundeauslaufzonen (Maulkorbpflicht) und Hundezonen
• Nicht-Listenhunde müssen im öffentlichen Raum entweder Leine oder
Maulkorb tragen.
• In den Öffis und bei größeren Menschenansammlungen gelten für alle
Hunde Maulkorb- und Leinenpflicht.
• Kontrolliert werden diese Regelungen von der Polizei
• bei Schwerpunktaktionen kontrollieren Stadt Wien und Polizei
gemeinsam die Spielregeln der Hundehaltung in der Stadt.
Breites Angebot für Hundehalter in Wien – Präventivmaßnahmen
und „Schulstunden“ mit Hund
• In Wien gibt es für HundehalterInnenn ein breites Angebot an
Hundezonen und Hundeauslaufzonen, konkret sind es aktuell 194
Hundeausläufe und Hundezonen mit rund 1,3 Mio m2, die den Vierbeinern
zur Verfügung stehen.
• Damit Hundehalterinnen und Hundehalter mit ihrem Vierbeiner
Alltagssituationen gut meistern und als Team noch besser
zusammenwachsen, bietet die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) seit
vielen Jahren den freiwilligen Hundeführschein an. Wer die Prüfung
erfolgreich absolviert hat, bekommt die Hundeabgabe (72 Euro) für ein
Jahr erstattet.
• Wien setzt auf ein Miteinander von Mensch und Tier und daher auch
auf Bewusstseinsbildung schon ab dem Kindesalter. So unterstützt die
Stadt Wien „Schulstunden der besonderen Art“ im Zuge der
Umweltbildung, im Rahmen von „Sicherheitspädagogische Tagen“ in den
Volksschulen. Auch in den Kindergärten gibt es Aufklärung zur
„Sprache“ der Hunde. Die Kinder lernen bei beiden Modellen richtiges
Verhalten gegenüber Hunden, alles über die Vermeidung von Gefahren-
und Konfliktsituationen und respektvollen und sicheren Umgang mit
Hunden.
„Wir setzen auf breite Information und Bewusstseinsbildung schon
bei den Jüngsten. Mir ist das Miteinander von Mensch und Tier in
unserer Stadt wichtig, aber ganz klar ist: Das funktioniert nur, wenn
sich alle an die Regeln halten – und diese Regeln verschärfen wir mit
der aktuellen Novelle noch einmal zum maximalen Schutz der Menschen
in unserer Stadt“, so Sima. Sie bedankt sich abschließend bei der
Wiener Polizei für die so gute und intensive Zusammenarbeit.
rk-Fotoservice: www.wien.gv.at/presse/bilder
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK