Seit 45 Jahren ist das Pickerl ein wesentlicher Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Utl.: Seit 45 Jahren ist das Pickerl ein wesentlicher Beitrag zu
mehr Sicherheit im Straßenverkehr =
Wien (OTS) - "Seit 1973 vertraut jedes Jahr eine große Anzahl an
Mitgliedern bei der Pickerl-Überprüfung dem ÖAMTC", freut sich Andrej
Prosenc, Koordinator Technische Standards beim ÖAMTC. "Erfahrene
ÖAMTC-Techniker prüfen mit modernsten Diagnosegeräten und geben
zuverlässige Antworten über den Zustand des Fahrzeuges." Dieses gute
Gefühl – fachliche Kompetenz, gepaart mit verständlichen Erklärungen
sowie einem niedrigen Kostenbeitrag – führte auch Clubmitglied Bianca
Pühringer aus Thalgau mit Söhnchen Luca zur Pickerl-Überprüfung zum
ÖAMTC. Doch dieses Mal war das Gefühl wohl einzigartig, denn der seit
längerem beim ÖAMTC-Stützpunkt in Eugendorf geplante Termin,
entpuppte sich als 20-millionstes Pickerl, das vom Mobilitätsclub
ausgestellt wurde. Durchschnittlich werden pro Werktag an den
Stützpunkten des Clubs österreichweit rund 2.850
Pickerl-Überprüfungen durchgeführt.
Die wichtigsten Infos rund ums Pickerl
Im Zuge der §57a-Überprüfung werden mehr als 170 Positionen des
Fahrzeugs auf ihre Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie ihre
Umweltverträglichkeit überprüft. Augenmerk wird dabei unter anderem
auf Fahrgestell und Karosserie, Sicherheitseinrichtungen, Motor,
Bremsen sowie Reifen und Räder gelegt.
* 3-2-1-Intervall: Die erste Pickerl-Überprüfung für Pkw und
Anhänger bis 3,5t fällt drei Jahre nach der Erstzulassung an, die
nächste nach weiteren zwei Jahren. Ab dem fünften Jahr muss man
jährlich zur §57a-Überprüfung. Auch wenn die Überprüfung in den
ersten fünf Jahren nur in den beschriebenen Intervallen verpflichtend
ist, sollte man sein Fahrzeug zur Sicherheit dennoch einem jährlichen
Check unterziehen.
* Toleranzfristen: Seit 20. Mai 2018 gibt es neue Toleranzfristen
für bestimmte Fahrzeugkategorien: Für Lkw, Rettungsfahrzeuge und
Taxis beginnt der Toleranzzeitraum seither drei Monate vor dem
Prüfmonat, es gibt aber keine Überziehungsfrist. Für "normale" Pkw,
Motorräder, Quads, Mopedautos, historische Fahrzeuge, Anhänger bis
3,5 Tonnen und Traktoren bis 40 km/h liegt der Toleranzzeitraum wie
bisher bei einem Monat vor und vier Monaten nach dem Prüfmonat. Neu
für alle ist, dass das Fahrzeug bei Feststellung eines schweren
Mangels nur mehr zwei Monate ab Überprüfung genutzt werden darf. Bei
Gefahr in Verzug kann die Zulassung durch die Behörde umgehend
aufgehoben werden.
* Ersatzplakette: Gerade die Wintermonate sind prädestiniert für
beschädigte und zerkratzte Pickerl. Eine Ersatzplakette erhält man
nach Scheibentausch oder wegen Unlesbarkeit bei jeder
Begutachtungsstelle gegen Vorlage des Zulassungsscheins und des
Prüfgutachtens.
ÖAMTC steht für Objektivität und Kompetenz
Während in den meisten Ländern Europas die Pickerl-Überprüfung nur
von Organisationen ohne Reparaturtätigkeit durchgeführt werden darf,
sind in Österreich auch Autowerkstätten dazu berechtigt. Dem ÖAMTC
wird als unabhängiger Überprüfungsstelle Vertrauen geschenkt.
Dementsprechend viel Wert legt der Mobilitätsclub auf die Kompetenz
und Objektivität der Techniker. Durch regelmäßige Schulungen und
interne Kontrollmaßnahmen werden die Techniker immer auf dem
modernsten Stand der Technik und der für die §57a-Begutachtung
zugrunde liegenden Gesetzgebung gehalten.
ÖAMTC-Mitglieder können bei der §57a-Überprüfung österreichweit
zwischen 112 Dienststellen wählen. Neben Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen
zulässiges Gesamtgewicht überprüft der ÖAMTC auch zwei- und
dreirädrige Motorfahrräder sowie Motorräder mit und ohne Beiwagen,
Microcars und Anhänger. Für eine Terminvereinbarung am besten den
Wunsch-Stützpunkt kontaktieren oder online unter
www.oeamtc.at/termine einen verfügbaren Termin auswählen. Mehr Infos
zu den Überprüfungen des Clubs sowie Videos und Fotoshows zum Ablauf
findet man im Internet unter www.oeamtc.at/pruefdienste.
AVISO an die Redaktionen:
Bilder zur Aussendung stehen im ÖAMTC-Fotoservice unter
www.oeamtc.at/presse zum Download bereit.
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