- 04.10.2018, 16:13:56
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trend: Die Einsager des Kanzlers
„Think Austria“-Chefin Antonella Mei-Pochtler hat einen Beirat für den Think Tank im Bundeskanzleramt zusammengestellt
Utl.: „Think Austria“-Chefin Antonella Mei-Pochtler hat einen Beirat
für den Think Tank im Bundeskanzleramt zusammengestellt =
Wien (OTS) - Der von Bundeskanzler Sebastian Kurz ins Leben gerufene
Think Tank „Think Austria“ hat nun seine Arbeitsschwerpunkte
festgelegt und den Experten-Beirat zusammengestellt. Kurz wird das
Programm gemeinsam mit der Chefin von „Think Austria“, der früheren
Unternehmensberaterin Antonella Mei-Pochtler, Anfang nächster Woche
präsentieren.
Die Mitglieder des Sounding Board genannten Beirats werden sich um
mit unterschiedlichen Themenfelder beschäftigen:
Ban Ki-moon, der frühere UNO-Generalsekretär, leitet die Gruppe für
das zentrale Thema des nachhaltigen Wachstums – das auch unter
„Austria to the top“ läuft. Hier geht es vorrangig auch um die
Verbesserung der Positions Österreichs in den diversen
Länderrankings. Ban Ki-moon stehen drei Österreicherinnen zur Seite:
Helga Rabl-Stadler, Präsidentin der Salzburger Festspiele; die
frühere Grünpolitikerin und nunmehrige Kommunikationsberaterin Monika
Langthaler; und Danielle Spera, die Direktorin des jüdischen Museums.
Input zu einem besseren Innovationsmanagement („science to business,
„innovation to business“), einem weiteren Schwerpunkt, sollen von
Erste-Group-Boss Andreas Treichl kommen; des weiteren von Markus
Braun, CEO und Haupteigentümer des weltweit erfolgreichen Münchner
Unternehmens wirecard; und vom renommierten Genetiker Josef
Penninger, der von der Uni Wien nach Kanada abwandert.
Für „Länger gesund leben“ steht Runtastic-Gründer Florian
Gschwandtner als Experte zur Verfügung; für den Bereich
Cyber-Security der Chef der Münchner Sicherheitskonferenz, Wolfgang
Ischinger; und für den Umbau des Bildungssystems der Leiter der
PISA-Studien bei der OECD, Andreas Schleicher.
Weitere Informationen finden Sie in der neuen Ausgabe des
Wirtschaftsmagazins trend. (Nr. 40/2018 vom 5. Oktober 2018)
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