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Schmuckenschlager: UVP-Verfahren werden beschleunigt

ÖVP-Umweltsprecher: Bewährtes schwedisches Modell wird übernommen – UVP-Pflicht sicherstellen, Projektwerber sollen Maßnahmen zur Schadensvermeidung vorlegen

Wien (OTS) - Die im Umweltausschuss heute eingebrachte Novelle zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll zur Beschleunigung von Verfahren beitragen und EU-Vorgaben – etwa durch die Aufnahme neuer Prüfbereiche wie Klimawandel und Flächenversiegelung - umsetzen. Das sagte heute, Donnerstag, der Umweltsprecher der neuen Volkspartei, Abg. Johannes Schmuckenschlager. Zur Kritik an der Neuregelung der Anerkennung von Umweltorganisationen hält der Abgeordnete fest, dass mit der Änderung das schwedische Modell übernommen werde, das sich bewährt habe.

„Mit dem Gesetzesentwurf werden den NGOs sogar mehr nachträgliche Überprüfungsmöglichkeiten eingeräumt, wie es auch die Aarhus Konvention vorsieht. So kann beispielsweise eine NGO Bescheide eines UVP-Verfahrens beeinspruchen. Transparente Verfahren bedingen aber auch eine Transparenz der Verfahrensteilnehmer“, verweist der Abgeordnete beispielsweise auf die nun notwendige Offenlegung aktueller Kontaktdaten und auf ein Mitteilungsblatt der EU, das bei NGOs z.B. eine gewisse Mitgliederanzahl „für ein öffentliches Interesse“ vorsieht.

Konkret enthält der Gesetzesvorschlag Klarstellungen, welche Unterlagen Projektwerbende vorzulegen haben. Bei Einzelfallprüfungen soll die Frist zur behördlichen Entscheidung mit sechs Wochen begrenzt sein, neben dem Umweltanwalt will man künftig auch einen Standortanwalt zur Wahrung öffentlicher Interessen in den UVP-Verfahren beigezogen wissen. Für Vorhaben mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen ist laut Regierungsvorlage die UVP-Pflicht sicherzustellen, wobei der betreffende Projektwerbende auch Maßnahmen zur Schadensvermeidung vorzulegen habe.
(Schluss)

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