• 04.10.2018, 12:29:11
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  • OTS0146

Schmuckenschlager: UVP-Verfahren werden beschleunigt

ÖVP-Umweltsprecher: Bewährtes schwedisches Modell wird übernommen – UVP-Pflicht sicherstellen, Projektwerber sollen Maßnahmen zur Schadensvermeidung vorlegen

Utl.: ÖVP-Umweltsprecher: Bewährtes schwedisches Modell wird
übernommen – UVP-Pflicht sicherstellen, Projektwerber sollen
Maßnahmen zur Schadensvermeidung vorlegen =

Wien (OTS) - Die im Umweltausschuss heute eingebrachte Novelle zur
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll zur Beschleunigung von
Verfahren beitragen und EU-Vorgaben – etwa durch die Aufnahme neuer
Prüfbereiche wie Klimawandel und Flächenversiegelung - umsetzen. Das
sagte heute, Donnerstag, der Umweltsprecher der neuen Volkspartei,
Abg. Johannes Schmuckenschlager. Zur Kritik an der Neuregelung der
Anerkennung von Umweltorganisationen hält der Abgeordnete fest, dass
mit der Änderung das schwedische Modell übernommen werde, das sich
bewährt habe.

„Mit dem Gesetzesentwurf werden den NGOs sogar mehr nachträgliche
Überprüfungsmöglichkeiten eingeräumt, wie es auch die Aarhus
Konvention vorsieht. So kann beispielsweise eine NGO Bescheide eines
UVP-Verfahrens beeinspruchen. Transparente Verfahren bedingen aber
auch eine Transparenz der Verfahrensteilnehmer“, verweist der
Abgeordnete beispielsweise auf die nun notwendige Offenlegung
aktueller Kontaktdaten und auf ein Mitteilungsblatt der EU, das bei
NGOs z.B. eine gewisse Mitgliederanzahl „für ein öffentliches
Interesse“ vorsieht.

Konkret enthält der Gesetzesvorschlag Klarstellungen, welche
Unterlagen Projektwerbende vorzulegen haben. Bei Einzelfallprüfungen
soll die Frist zur behördlichen Entscheidung mit sechs Wochen
begrenzt sein, neben dem Umweltanwalt will man künftig auch einen
Standortanwalt zur Wahrung öffentlicher Interessen in den
UVP-Verfahren beigezogen wissen. Für Vorhaben mit erheblichen
negativen Umweltauswirkungen ist laut Regierungsvorlage die
UVP-Pflicht sicherzustellen, wobei der betreffende Projektwerbende
auch Maßnahmen zur Schadensvermeidung vorzulegen habe.
(Schluss)

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