- 28.09.2018, 16:06:51
- /
- OTS0229
27. Wiener Landtag (5)
Hauptdebatte: Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2017 an den Wiener Landtag
Utl.: Hauptdebatte: Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2017
an den Wiener Landtag =
Wien (OTS/RK) - LAbg. Ernst Woller (SPÖ) betonte die Wichtigkeit des
Weltkulturerbes für Wien. Aus seiner Sicht sei es aber ebenso wichtig
für die UNESCO, dass Wien Teil des Welterbes bleibe. Derzeit würden
„intensive Gespräche geführt, in engster Abstimmung mit dem
Bundeskanzleramt und dem Außenamt“. Außerdem sollten bis Ende des
Jahres eine wissenschaftliche Studie vorliegen, außerdem Reports von
„höchstrangigen Spitzenvertretern“ der UNESCO. Es sei deshalb
wichtig, und im Interesse aller Beteiligten, dass keine voreiligen
Beschlüsse im Gemeinderat oder im Landtag gefasst würden, bezog sich
Woller auf die Anträge von FPÖ und NEOS. Abschließend sagte Woller,
die Ergebnisse sollten auch „in der Bauordnung entsprechend verankert
werden“, aber eben nicht während der Gespräche, sondern erst danach.
LAbg. Dr. Günter Koderhold (FPÖ) meldete sich erneut zu Wort um
seinen VorrednerInnen zu replizieren: Die New York Times sei eine von
vielen „Referenzen für die hohe Bürokratielast“ in Wien.
Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer bedankte sich für die
„Wertschätzung des Wiener Landtages“ und zitierte Bruno Kreisky: „Sie
ahnen gar nicht, wie viel Lob wir vertragen.“ Er sagte, die hohe
Anzahl der Beschwerden des Jahres 2017 würde heuer nicht annähernd
erreicht werden. Das zeige, wie wirksam die Arbeit der
Volksanwaltschaft sei. Die Volksanwaltschaft sei „Hilfsorgan des
Wiener Parlaments, in diesem Fall des Landtags“. Er bedauerte, dass
„gesellschaftliche Phänomene wie zum Beispiel chronisch kranke
Schulkinder“ bei medizinischen Sachverständigen nicht ausreichend
beachtet würden. Das führe dazu, dass die korrekte Zumessung von
Geldern nahezu unmöglich sei. Zum Vorwurf „mangelnder Prüfkompetenz
bei ausgelagerten Betrieben“ sagte er, dass im Gegensatz zum
Rechnungshof die Volksanwaltschaft nur ein Hilfsorgan sei und die
„dabei entstandene Prüflücke zulasten des Hohen Hauses“ gehe.
Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek zitierte aus der eigenen
Stellungnahme zum Entwurf der Bauordnung: „Es sei für Bund und Länder
verpflichtend, das Weltkultur- und -naturerbe zu schützen und zu
erhalten und entsprechende Maßnahmen zu erlassen.“ Das Land Wien sei
verpflichtet, den Bebauungsplan entsprechend festzulegen. Das
Burgenland sei dabei vorbildlich vorgegangen, in Wien hätten
Gespräche vorher stattfinden müssen. Sie hob zwei wichtige Elemente
hervor: „Erstens muss die Sprache präzisiert werden, um Bedenken und
Vorwürfe nicht mehr aufkommen zu lassen“. Zweitens müssten in der
Bauordnung Vorgaben zu barrierefreiem Bauen und Wohnen, also das
„selbstständige Nutzen ohne fremde Hilfe“, vor allem in öffentlichen
Pflegeheimen, entsprechend berücksichtigt werden. Viele Anfragen an
die Volksanwaltschaft drehten sich außerdem um den Fahrplan der
Öffis. Ältere Menschen möchten gerne wissen, wann der nächste
Niederflur-Wagen komme, um ihre Arzt- oder Theaterbesuche besser mit
öffentlichen Verkehrsmitteln erledigen zu können. Ganz allgemein
forderte sie höhere Kostentransparenz, etwa bei
Grab-Benutzungsgebühren. Abschließend sagte sie: „Mehr als hundert
Beschwerden sind in der Pipeline und warten auf ein Clearing. Wir
haben genug zu tun.“
Der Bericht der Volksanwaltschaft 2017 wurde einstimmig
beschlossen. Der Antrag der SPÖ auf Erhalt der Gebietskrankenkassen
wurde angenommen. Die sechs von der Opposition eingebrachten Anträge
fanden nicht die notwendige Mehrheit.
Naturschutzbericht 2017
LAbg. Erich Valentin (SPÖ) meldete sich zu diesem Punkt zu Wort,
um den Antrag von SPÖ, Grünen und NEOS betreffend „don´t
smoke-Volksbegehren für den NichtraucherInnenschutz“ einzubringen.
Abstimmungen: Der Naturschutzbericht wurde zur Kenntnis genommen.
Der Antrag von SPÖ, Grünen und NEOS wurde mit Stimmen dieser
Fraktionen angenommen.
Die 27. Sitzung des Wiener Landtages endete um 14.24 Uhr.
(Schluss) heb
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK






