- 21.09.2018, 11:29:31
- /
- OTS0091
Stellungnahme des BMVIT zu Rechnungshofbericht über Bundesanstalt für Verkehr
Heute hat der Rechnungshof seinen Bericht über die „Bundesanstalt für Verkehr“ (BAV) veröffentlicht. Alle im Bericht erhobenen Vorwürfe beziehen sich auf die Zeit bis Mitte 2017. Am 31. Juli 2017 wurde die BAV organisatorisch aufgelöst. Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) wurde seither neu aufgestellt und im März 2018 mit einer erfahrenen Ermittlerin als interimistische Leiterin versehen. Die ab Mitte Juli 2017 initiierten Reformen zeigen Wirkung. Die Eisenbahnuntersuchung wurde auf neue Beine gestellt und die SUB personell aufgestockt. Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, vor allem den Berichts-Rückstau im Bereich der Zivilluftfahrt rasch abzubauen.
Die SUB wird seit dem 12. März 2018 von Bettina Bogner geleitet. Sie ist eine erfahrene Kriminaltechnikerin beim Landeskriminalamt Wien und hat seit ihrem Arbeitsantritt bei der SUB eine Re-Organisation der Einheit auf die Beine gestellt. Der ehemalige Leiter der Eisenbahn-Untersuchung wurde an die ÖBB rückübergeben. Das Sachverständigen-Wesen innerhalb der SUB wurde neu geordnet: Sachverständige müssen Anbote legen. Sollte es zu Überschreitungen der Anbote kommen, müssen die Sachverständigen dies rechtzeitig melden und auch begründen. Es kommt der Gebührensatz für Sachverständigen-Leistungen zum Einsatz.
Im Bereich der Luftfahrt ist die SUB mit Hochdruck dabei, Altlasten aufzuarbeiten. Ein Sachverständiger für Hubschrauber wird dafür zum Team der SUB stoßen, um hier bei der Aufarbeitung zu unterstützen. Zudem wurde auch in der Beweismittel-Sicherstellung eine neue Vorgehensweise etabliert.
Die vom Rechnungshof kritisierte „technische Unterwegskontrolle“ wurde bereits im Jahr 2016 an die ASFINAG übertragen. Auf alle strafrechtlich relevanten Verdachtsmomente, die im Zuge der Rechnungshof-Prüfung zutage traten, hat das BMVIT umgehend reagiert. Im Juni 2017 wurde der damalige Leiter der BAV mit sofortiger Wirkung suspendiert. Es folgten Strafanzeigen durch das BMVIT wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs sowie wegen Verdacht der unrechtmäßig erfolgten Zahlungen an ein Unternehmen. Auch gegen den Geschäftsführer dieses Unternehmens wurde vom BMVIT Strafanzeige eingebracht. Zu den laufenden Verfahren kann vom BMVIT keine Auskunft erteilt werden.
Abschließend ist festzuhalten, dass die gesetzten Reformschritte auch vom Rechnungshof begrüßt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt seit dieser Reform neben der effizienten, transparenten und fristgerechten Untersuchung von Unfallereignissen auch auf der Entwicklung eines Qualitätssicherungsmanagementsystems.
Rückfragen & Kontakt
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
01/71162 658121
www.bmvit.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVM






