• 21.09.2018, 10:34:49
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  • OTS0071

Stadt Wien begrüßt Leih-Scooter mit klarer Regelung

Wien (OTS) - Die Mobilität in der Stadt wird immer vielfältiger.
Menschen nutzen Fahrräder, Öffis, Autos und gehen zu Fuß. Vermehrt
sieht man auch Scooter und E-Roller (Tretroller) im Stadtgebiet.

In den kommenden Tagen starten Leih-Scooter Firmen ihr Angebot in
Wien. Diese mit E-Motor betriebenen Roller fallen unter die
ortspolizeiliche Verordnung für stationslose Mieträder der Stadt
Wien.

Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou: „Wir
begrüßen, dass die Wienerinnen und Wienern immer mehr Möglichkeiten
nutzen und bekommen, in der Stadt unterwegs zu sein. Diese Form der
Freiheit unterstützen wir laufend mit der zeitgemäßen Umgestaltung
unserer Stadt. Aber klar ist, dass auch für die E-Scooter Regeln
gelten müssen, damit aus dem Angebot kein Ärgernis entsteht.“

Die E-Roller werden in Wien rechtlich als Fahrräder definiert,
entsprechend gelten die Regeln, die auch beim Radfahren gelten.
Verkehrsregeln und Tempolimits müssen eingehalten werden, das Fahren
auf Gehsteigen ist verboten. Die E-Roller müssen so abgestellt
werden, dass andere Verkehrsteilnehmende weder behindert, noch
gefährdet werden.

Höchstzahlen und Abholfristen für Leih-Scooter

Mittels der ortspolizeilichen Verordnung legt die Stadt unter anderem
eine Höchstzahl an Scootern und eine Abholfrist fest. Pro Anbieter
kann es maximal 1.500 E-Roller geben. Jeder Vermieter von
stationslosen E-Rollern muss eine Akkreditierung durchführen. Jeder
Scooter wird von der Stadt Wien erfasst und markiert.

Die Abholfrist für beschädigte oder verkehrsbehindernd abgestellte
E-Roller beträgt Wochentags vier Stunden, am Wochenende zwölf
Stunden. Wird der Scooter nicht innerhalb dieser Zeit vom Vermieter
abgeholt, wird es kostenpflichtig entfernt und eine Verwaltungsstrafe
von bis zu 700 Euro verhängt.

Melden kann man widerrechtlich abgestellte E-Scooter bei der Wiener
Stadtinformation unter 01/50255 oder unter
[email protected]

Verordnungstext und Akkreditierungsregeln sind hier veröffentlicht:

https://www.fahrradwien.at/wp-content/uploads/sites/2/2018/06/2018062
8_Verordnung-der-Stadt-Wien-zu-stationslosen-Mietraedern.pdf

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