• 17.09.2018, 10:56:44
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  • OTS0069

Österreichisches Glückspielgesetz ---- alles klar?

Österreich (OTS) - 

In Zeiten, in denen gegen Polen, Ungarn und Rumänien höchste Bedenken wegen demokratischer Werte und Rechtsstaatlichkeit gehegt werden, hat der EUGH zum X-ten Mal ausgesprochen, dass es Sache des österreichischen Gerichtes ist, auszusprechen, dass das Glücksspiel- Monopol unionsrechtswidrig ist. Wie kommt das?

Unzählige Male haben zahlreiche (unabhängige) Richter in Österreich nach Durchführung von Prozessen die Überzeugung geäußert, dass die Bestimmungen des Glückspielgesetzes unionsrechtwidrig und daher solche Strafbestimmungen unanwendbar sind. Die Höchstgerichte heben diese Entscheidungen aber auf, sie sind anderer Meinung. Dass Höchstgerichte untere Instanzen korrigieren können ist zwar normal und legitim, allerdings müssten diese dazu selbst ein Verfahren durchführen—das tun sie aber nicht!

Mit der brandneuen Entscheidung des EUGH vom 6.September 2018 wird’s für Österreich langsam peinlich:

Zum wiederholten Mal hat der EUGH die Kriterien für die Unionsrechtswidrigkeit erklärt, worunter z.B. die aggressive Glückspielwerbung fällt, die ohnehin jeder kennt---mit Ausnahme der österreichischen Höchstgerichte. Die tun so, als gäbe es das nicht, sonst hätten sie längst das Monopol aushebeln müssen. Auch ist denen egal, dass in APP-Stores Walzenglücksspiele für Kinder (ab 12 Jahren) angeboten werden.

Woran kann das liegen? Vielleicht daran, dass in Österreich nicht anders als in Polen, Ungarn und Rumänien der politische Wille entscheidet, wer Richter oder Richterpräsident  wird, was die jüngsten Beispiele im Burgenland und beim Bundesverwaltungsgericht beweisen.

Zeigen wir also nicht mit dem Finger auf andere EU-Staaten, sondern holen den Besen für die eigenen Zustände, damit wir nicht eines Tages Hilfe für den Aufbau eines Rechtsstaates von anderen Ländern anfordern müssen.

Übrigens: Wir treffen uns alle bei der Frisurentrendshow am 19.9.2018 im Casino Bregenz! Alles klar???

Rückfragen & Kontakt

Dr. Patrick Ruth, Tel. 0512/584854

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