- 14.09.2018, 12:32:24
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IV zur Sozialversicherung: Bundesregierung legt notwendige Strukturreformen vor
IV-Präs. Kapsch: Komplexität des Systems wird reduziert – Ausgewogene Vertretung der Beitragszahler – Erster Schritt zur notwendigen Lohnnebenkostensenkung
Utl.: IV-Präs. Kapsch: Komplexität des Systems wird reduziert –
Ausgewogene Vertretung der Beitragszahler – Erster Schritt zur
notwendigen Lohnnebenkostensenkung =
Wien (OTS) - „21 Sozialversicherungsträger, rund 2.000 Funktionen
innerhalb des Selbstverwaltungsapparats und eine viel zu hohe
Beitragslast lassen sich mit einer modernen, bürgernahen und
effizienten Sozialversicherung nicht vereinbaren. Hinzukommt ein im
internationalen Vergleich überdurchschnittlich teures heimisches
Gesundheitssystem, das aber nur unterdurchschnittliche Ergebnisse
erzielt – etwa, wenn es um die gesunden Lebensjahre geht. Die
Bundesregierung leitet dringend notwendige Strukturmaßnahmen in der
Sozialversicherung in die Wege“, betonte der Präsident der
Industriellenvereinigung, Mag. Georg Kapsch, am heutigen Freitag
anlässlich der präsentierten Reform der
Sozialversicherungsorganisation. Die vorliegenden Pläne enthalten
insbesondere eine Reduktion der Sozialversicherungsträger von 21 auf
5 Träger, hierbei sollen auch die neun Gebietskrankenkassen zu einem
Träger mit österreichweiter Gesamtverantwortung fusioniert werden.
Weiters sollen die Selbstverwaltungsgremien hinsichtlich Zahl und
Größe deutlich verschlankt und modernisiert werden.
Zeitgemäße Regelungen, die in Privatwirtschaft seit Langem
üblich sind
„Das Sozialversicherungssystem kommt auch mit weniger als einem
Viertel an Funktionären aus. Das reduziert die Komplexität in den
Prozessen deutlich. Umso mehr, als die Eignung für diese
verantwortungsvolle Tätigkeit sichergestellt werden soll, wie dies in
der Privatwirtschaft seit langem üblich ist. Essenziell ist eine
ausgewogene Vertretung der Beitragszahlerinnen und -zahler in den
Gremien, wie sie für die Österreichische Gesundheitskasse und die
Pensionsversicherungsanstalt vorgesehen ist“, so Kapsch, der darauf
hinweist, dass den größten Anteil des Abgabenkeils in Österreich die
Sozialversicherungsbeiträge der Dienstgeber ausmachen. Zeitgemäße
Bestimmungen zu Unvereinbarkeiten von Funktionen, die Vereinfachung
von Mehrfachversicherungen, die Prüfung des Rechnungsabschlusses
durch beeidete Wirtschaftsprüfer, eine Stärkung der Aufsicht und eine
verstärkte Zielsteuerung ergänzen das Gesetzespaket.
Überdurchschnittlich hoch belasteter Faktor Arbeit wird
entlastet
Zur dringend notwendigen Lohnnebenkostensenkung setzt die Regierung
einen ersten Schritt: Mit 1.1.2019 sinkt der
Unfallversicherungsbeitrag um 0,1 Prozentpunkte. „Konsequent Hand in
Hand mit der Reform der AUVA ist die im Regierungsprogramm verankerte
Reduktion des Unfallversicherungsbeitrags von 1,3 auf 0,8 Prozent
innerhalb der Legislaturperiode zu realisieren. Nach wie vor ist der
Faktor Arbeit in Österreich überdurchschnittlich hoch belastet – mit
negativen Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie
Unternehmen“, so Kapsch, der auch darauf hinweist, dass die
Lohnnebenkosten in Österreich rund vier Prozentpunkte höher sind als
in Deutschland.
„Nur, wenn wir den Schutz aller Österreicherinnen und Österreicher
bei Krankheit, Unfall und Alter mit Qualitäts- und
Effizienzsteigerungen weiterentwickeln, können wir dauerhaft eine
optimale Versorgung gewährleisten, die auch in der Lage ist, auf die
notwendigen Bedürfnisse der Menschen klug zu reagieren. Die
vorgelegten Pläne spiegeln das Bewusstsein für diese Verantwortung
wider“, so der IV-Präsident abschließend.
Weitere Informationen: www.iv.at/medien
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