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Endspurt für das Volksbegehren DON‘T SMOKE

Jeder bereits deklarierte Unterstützer soll noch eine weitere Person zum Unterschreiben des Volksbegehrens bewegen

Wien (OTS) - Das ursprünglich für Mai 2018 geplante generelle Rauchverbot in der Gastronomie wurde seitens der Regierung wieder gekippt. Damit ist Österreich weiterhin Schlusslicht in Europa in Sachen Nichtraucherschutz. Von 1. bis 8. Oktober 2018 findet die Eintragungswoche für das von der Wiener Ärztekammer gemeinsam mit der Österreichischen Krebshilfe initiierte Nichtraucherschutz-Volksbegehren DON’T SMOKE statt. Die Initiatoren rechnen mit einem weiteren sehr hohen Interesse in der Bevölkerung. ****

In der Unterstützungsphase ist es bereits gelungen, fast 600.000 Unterschriften, die schon für das Volksbegehren zählen, zu sammeln. Ziel ist es nun, diese Marke in der Eintragungswoche noch deutlich zu erhöhen, um so auch den Druck auf die Politik zu verstärken: Jeder bereits deklarierte Unterstützer soll noch eine weitere Person zum Unterschreiben des Volksbegehrens bewegen.

Rückenwind für das Volksbegehren

Eine von der Wiener Ärztekammer im Juni 2018 österreichweit durchgeführte und nun erstmals veröffentlichte Umfrage zum Nichtraucherschutz hat die Initiatoren des Volksbegehrens in ihrem Vorhaben nur bestärkt, mittels DON’T SMOKE die Bundesregierung weiterhin dazu zu bewegen, das Rauchverbot in der Gastronomie endlich einzuführen.

Demnach tritt ein Großteil der Menschen (62 Prozent) für einen umfassenden Nichtraucherschutz in der Gastronomie in Österreich ein. (Sehr) intensiv mitverfolgt haben die mediale und politische Debatte 61 Prozent. „Die Bevölkerung ist interessiert und will den Nichtraucherschutz – die Bevölkerung fordert den Nichtraucherschutz“, beurteilt Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres das Resultat.

Zu den weiteren Ergebnissen: 32 Prozent der noch nicht deklarierten Bürgerinnen und Bürger haben vor, das Volksbegehren in der Eintragungswoche zu unterschreiben, weitere 16 Prozent davon sind noch unentschlossen. 38 Prozent der Befragten wollen noch andere Personen zum Unterzeichnen des Volksbegehrens bewegen.

Die stärksten Argumente für den Nichtraucherschutz in der Gastronomie sind laut Studie der noch immer lückenhafte Jugendschutz (94 Prozent), der mangelnde Arbeitnehmerschutz (92 Prozent) sowie die erwiesenen Gefahren, die durch den Passivrauch ausgehen (91 Prozent). Szekeres: „Es ist ganz klar, dass die Bemühungen der Regierung, vor allem in puncto Jugendschutz, nicht ausreichend sind. Nur ein generelles Rauchverbot kann unsere Jugend vor den Schäden des Passivrauchs in der Gastronomie wirksam schützen.“

Mangelhafter Jugendschutz

Die Internistin und Mitinitiatorin der Initiative „DON’T SMOKE“, Daniela Jahn-Kuch, bestätigt das: „Untersuchungen aus Ländern mit einem generellen Rauchverbot in der Gastronomie zeigen, dass die Implementierung dieser Maßnahme nicht nur einen deutlichen Rückgang der Raucherraten unter der erwachsenen und jugendlichen Bevölkerung zur Folge hat, sondern auch zu einer deutlichen Abnahme der tabakassoziierten Morbiditäts- und Mortalitätsraten beiträgt.“

Ohne rauchende Jugend gibt es de facto keine rauchenden Erwachsenen: 80% der männlichen und 72 Prozent der weiblichen Raucher in Österreich beginnen vor dem 19. Geburtstag mit dem Rauchen. Nach dem 26. Geburtstag beginnt kaum noch jemand mit dem Rauchen – dies deckt sich auch mit internationalen Erhebungen.

Speziell aufgrund eines umfassenden Arbeitnehmerschutzes und der Gefahren durch Passivrauch müsse die Politik rasch handeln und unverzüglich die gesetzlichen Bestimmungen für eine rauchfreie Gastronomie in Österreich schaffen. Jahn-Kuch: „Es ist erwiesen, dass die Raumtrennung in Raucher- und Nichtraucherräume nicht funktioniert. Schadstoffe in der Luft werden in allen Räumen in viel zu hoher Menge gemessen, und neben den Gästen leiden darunter am meisten die Arbeitnehmer, die den Schadstoffen in ihrer gesamten Arbeitszeit ausgesetzt sind.“ (hpp)

(Forts.)

Rückfragen & Kontakt:

Ärztekammer Wien
Dr. Hans-Peter Petutschnig
(++43-1) 51501/1223, 0664/1014222, F:51501/1289
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