• 27.08.2018, 11:05:30
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FPÖ/FJ-Raml: „Freiheitliche Jugend begrüßt Vorstoß zur Rücknahme der Asyl-Lehre durch Bundesregierung“

„Begonnene Lehre kann keinen Asylgrund ersetzen“

Utl.: „Begonnene Lehre kann keinen Asylgrund ersetzen“ =

Wien (OTS) - „Asylwerbern den Zugang zur Lehre nicht länger zu
ermöglichen, ist die folgerichtige Konsequenz der Bundesregierung, um
die Debatte rund um die Abschiebung von Asylwerbern mit negativem
Asylbescheid während der Lehrzeit zu beenden“, stellte der
oberösterreichische Landesobmann und geschäftsführende Bundesobmann
der Freiheitlichen Jugend, Bundesrat Dr. Michael Raml, heute klar.
Die freiheitliche Jugendorganisation unterstützt den Vorstoß von
Vizekanzler Heinz-Christian Strache, den Erlass aus dem Jahr 2012,
der es Asylwerbern ermöglicht, in bestimmten Branchen eine Lehre zu
beginnen, zurückzunehmen. „Eine begonnene Lehre stellt nach geltender
Rechtslage keinen Asylgrund dar. Auch bei sogenannten
‚Vorzeigeflüchtlingen‘ ist der Rechtsstaat durchzusetzen, wenn kein
Recht auf Schutz besteht. Eine begonnene Ausbildung ersetzt keinen
Asylgrund“, betonte Raml.

Als „unverantwortlich“ bezeichnete der Jurist auch das Vorgaukeln
falscher Erfolgsaussichten, wenn ohnehin im Vorhinein klar sei, dass
Asylwerber aus Ländern zu uns kommen, in denen keine Verfolgung
droht. „Bei vielen Menschen ist von vornherein klar, dass kein
Bleiberecht besteht. Es ist unehrlich, diesen Menschen falsche
Hoffnungen zu machen.“ Folgerichtig ziehe die Regierung nun die
Konsequenzen, um wieder Klarheit zu schaffen. „Es gibt schließlich
genügend österreichische Jugendliche, die eine Lehrstelle suchen.
Darauf haben wir auch im Zuge unserer Kampagne ‚Jugend fördern, statt
Zuwanderung fordern‘ aufmerksam gemacht. Wir bauen auf die eigene
Jugend und wollen das Image der Lehre aufwerten“, führte der
geschäftsführende Bundesobmann der Freiheitlichen Jugend weiter aus.

Ein rechtskräftig negativer Asylbescheid bedeutet nichts anderes, als
dass diese Person keinen Asylgrund aufweist. „Die Grünen sollen
ehrlich sagen, wenn sie unseren Rechtsstaat, der sich ganz klar an
die Genfer Konvention hält, aushebeln möchten und nicht falsche
Gründe vorschieben. Ich halte es jedenfalls weder für
gesetzeskonform, noch gerecht, wenn der alleinige Beginn einer
Ausbildung das komplette rechtsstaatliche Asyl- und Fremdenrecht
außer Kraft setzen könnte. Es kann nicht sein, dass unter dem
Deckmantel des Asylrechtes Einwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen
salonfähig wird. Das wäre ungerecht gegenüber Asylwerbern mit einem
echten Asylgrund, die damit auch länger auf den Abschluss ihres
Asylverfahrens warten müssen “, ist für Raml der Vorstoß zur
Rücknahme der Asyl-Lehre durch die Bundesregierung ein
begrüßenswerter Schritt in die richtige Richtung.

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