- 22.08.2018, 14:03:01
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AK: Geschenke an Unternehmen sind kein Sparen
Kosten für arbeitsbedingte Erkrankungen sind weit höher
Utl.: Kosten für arbeitsbedingte Erkrankungen sind weit höher =
Wien (OTS) - „In Zeiten einer Hochkonjunktur mit höchster
Wettbewerbsfähigkeit die Unternehmen mit großzügigen Geschenken zu
überhäufen ist kontraproduktiv“, kritisiert die stellvertretende
Direktorin der AK Wien, Alice Kundtner die Regierungspolitik, die
Kürzungen bei der AUVA als Geschenke für die Unternehmen verpackt,
ohne die Zahler zu nennen, sollen doch 294 Mio Euro (rund 70 Prozent)
durch „alternative Kostenträgermodelle“ aufgebracht werden. Kundtner:
„Auf gut deutsch heißt das, andere sollen künftig für die Folgen von
Arbeitsunfällen und Arbeitsbelastungen aufkommen. Die Arbeitgeber
ziehen sich mit dem Segen der Regierung aus ihrer Verantwortung
zurück.“ Bereits jetzt ist es so, dass die Arbeitgeber die Kosten für
Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen bei weitem nicht zur
Gänze tragen. Den Unfallversicherungsbeitrag noch weiter abzusenken
und die Rechnung durch die Versicherten bezahlen zu lassen, ist aus
Sicht der AK keine Reform.
Präventionsauftrag erweitern statt Geschenke zu verteilen
„Wenn der Obmann der AUVA erklärt, dass der Anteil der Arbeitsunfälle
am Gesamtaufwand der AUVA nur elf Prozent beträgt, ist das nur die
halbe Wahrheit“, erklärt Kundtner. Aus ihrer Sicht „sind die wirklich
großen Brocken die Aufwendungen für die arbeitsbedingten psychischen
und physischen Erkrankungen. Diese Kosten wälzen seit jeher die
Arbeitgeber auf die Allgemeinheit ab.“ Es ist gut dokumentiert, dass
ein erheblicher Anteil der Erkrankungen und gesundheitlicher
Beschwerden der Beschäftigten am Arbeitsplatz seine Wurzeln hat.
Alleine die gesamtwirtschaftlichen Kosten für die psychischen
Erkrankungen hat das Wifo bereits 2008 mit bis zu 2,8 Milliarden Euro
beziffert. Angesichts dieser Kosten noch mehr Geschenke an die
Unternehmen zu verteilen, ist der falsche Weg. Ganz im Gegenteil
sollte der Präventionsauftrag der AUVA auf arbeitsbezogene
Gesundheitsgefahren erweitert werden. Die Berufskrankheitenliste ist
dahingehend zu überprüfen, dass neue krankmachende
Arbeitsbelastungen, etwa psychische Erkrankungen auch als
Berufskrankheiten anerkannt werden. Vor dem Hintergrund der
Arbeitszeitdiskussion gilt es vor allem wirksame Maßnahmen zur
Eindämmung von unfreiwilligen und übermäßigen Überstundenleistungen
zu ergreifen. Denn auch diese belasten die Gesundheit.
Wer bekommt die Rechnung serviert?
90 Prozent der Arbeitsunfälle werden in herkömmlichen Krankenhäusern
akut versorgt. Auch die Folgekosten werden von den Krankenhäusern
übernommen. Für diese Leistungen erhalten die
Krankenversicherungsträger von der AUVA 200 Mio Euro. Wenn diese
Zahlung wie nun beschlossen um 150 Mio reduziert wird, fehlt dieses
Geld den Krankenkassen. Leistungskürzungen oder Versorgungsengpässe
sind dann unvermeidbar. Auch hier gilt letztlich: Die Kosten sollen
die ArbeitnehmerInnen schultern.
Derzeit trägt die AUVA auch die Kosten für den Zuschuss zur
Entgeltfortzahlung für Betriebe mit weniger als 50 Arbeitnehmern (111
Mio) und die Kosten für die Prävention in diesen Unternehmen (27
Mio). Das derzeit Arbeitgeber-Aufwendungen aus Arbeitgeber-Beiträgen
finanziert werden, ist eigentlich eine sachgerechte Lösung. Wer in
Zukunft der „alternative Kostenträger“ sein wird, ist noch offen.
Klar ist, die Klein- und Mittelbetriebe werden keine Freude haben,
wenn sie Kosten der Entgeltfortzahlung zur Gänze selbst tragen
müssen. Damit kommt als „Kostenträger“ wohl der Steuerzahler zum
Handkuss. Mehr als zwei Drittel der Steuereinnahmen stammen von
ArbeitnehmerInnen und VerbraucherInnen.
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