- 21.08.2018, 13:37:34
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Haimbuchner zu Asyl-Lehrlingen: Asyl ist Schutz auf Zeit
Mit FPÖ gibt es keine Aufweichung der geltenden Gesetze
Utl.: Mit FPÖ gibt es keine Aufweichung der geltenden Gesetze =
Linz (OTS) - „Gebetsmühlenartig erfolgen die „Erfolgsmeldungen“
punkto namhaften Unterstützern von Asyl-Landesrat Rudolf Anschober,
die gemeinsam nach wie vor der fälschlichen Ansicht sind, dass
Lehrlinge mit negativem Asylbescheid nicht abgeschoben werden sollen.
In Österreich gibt es unter den anerkannten Flüchtlingen rund 31.000
Arbeitslose und es wäre wesentlich sinnvoller, Lehrlinge mit
Bleiberecht bzw. positiven Asylbescheid in Ausbildung zu bringen.
Eine Lehre kann auf keinen Fall dazu führen, dass ein negativer
Asylbescheid obligat wird. Ein negativer Asylbescheid gilt für alle,
welche zu Unrecht um Asyl in Österreich angesucht haben, gleich““,
verweist der Landesparteiobmann der FPÖ Oberösterreich, LH-Stv. Dr.
Manfred Haimbuchner darauf, „dass das Gesetz ganz klar regelt, dass
Asyl ein ‚Aufenthalt auf Zeit‘ ist und wenn kein Asylgrund mehr
gegeben ist, ist auch diese Schutzfunktion nicht mehr nötig. Mit der
FPÖ wird es keine Aushebelung der geltenden Rechtslage geben.
Landesrat Anschober und seine Unterstützer – auch aus der
Asylindustrie – müssen endlich die geltende österreichische
Gesetzgebung zur Kenntnis nehmen.“ ****
„Der Fachkräftemangel kann mit den Lehrlingen mit negativen
Asylbescheid – die Gruppe ist mit zirka 800 bis 900 Personen
überschaubar – nicht gelöst werden. Daher lasse ich dieses gerne
bemühte Argument nicht gelten. Egal ob Anschober, Androsch,
Haselsteiner, Konrad, Kapsch, Van der Bellen und nun aktuell Wiens
Wirtschaftskammerpräsident Ruck: Nehmen Sie zur Kenntnis, dass es mit
der FPÖ keine Aufweichung der geltenden Gesetze geben wird. Eine
Lehre eines Asylwerbers darf nicht als Vorwand für eine nachträgliche
Asylrechtfertigung sein. Einzige Voraussetzung für Asyl ist die
Verfolgung im Herkunftsland, sodass man die Motive einzelner
handelnder Personen fragwürdig sehen muss. Integrationsbemühungen
sind begrüßenswert, ersetzen aber keinesfalls die Grundlagen des
Asylrechts. Weder eine Lehre, noch ein Mitwirken im örtlichen Verein
oder bei der Feuerwehr geben das Recht auf Asyl“, schloss
Haimbuchner. (schluss) bt
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