• 15.08.2018, 10:31:10
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  • OTS0022

Königsberger-Ludwig: Gesundheitsministerin signalisiert Zustimmung für Anstellung von ÄrztInnen bei ÄrztInnen

Angestelltenverhältnis fördert Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Utl.: Angestelltenverhältnis fördert Vereinbarkeit von Beruf und
Familie =

St. Pölten (OTS) - Die LandesgesundheitsreferentInnenkonferenz hat
sich bei ihrer letzten Tagung im Juni mit dem Thema „Anstellung von
ÄrztInnen bei ÄrztInnen“ befasst und um eine Stellungnahme der
zuständigen Bundesministerin Hartinger-Klein ersucht. Diese liegt nun
vor und die Ministerin stellt darin in Aussicht, dass eine Regelung
für die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten in Ordinationsstätten
sowie Gruppenpraxen bei der nächsten Novelle zum Ärztegesetz
Berücksichtigung findet. „Die Möglichkeit, bei einem niedergelassenen
Arzt in Form eines Angestelltenverhältnisses tätig zu sein, ist ein
weiterer, wichtiger Beitrag, um dem Ärztemangel in manchen Regionen
entgegenzuwirken und die Sicherung der Primärversorgung zu
gewährleisten“, freut sich NÖ Gesundheitslandesrätin Ulrike
Königsberger-Ludwig, dass die Gesundheitsministerin dem Wunsch der
LändervertreterInnen Folge leistet.

„Die gute medizinische Versorgung in Niederösterreich in der
Vergangenheit ist das Ergebnis eines umfassenden Gesundheits- und
Sozialsystems. Um eine wohnortnahe, rasche medizinische Versorgung in
hoher Qualität weiterhin flächendeckend sicherzustellen, braucht es
aber neue, attraktive Modelle und Rahmenbedingungen. Zwar ist
Niederösterreich mit den österreichweit meisten Gruppenpraxen,
derzeit 130 Zusammenschlüsse, und den in den Startlöchern
befindlichen Primärversorgungseinheiten in einer guten
Ausgangsposition, dennoch wird die geregelte Anstellungsmöglichkeit
mithelfen, der Ordinationstätigkeit neue Attraktivität zu verleihen,
insbesondere im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie und der ‚Work-Life-Balance‘ junger Medizinerinnen und
Mediziner“, so Königsberger-Ludwig.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSN

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