• 13.08.2018, 13:59:42
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AK: Kürzungen bei der AUVA sind Mittelverschiebungen zu anderen Zahlern

Wien (OTS) - Bereits jetzt ist es so, dass die Arbeitgeber die Kosten
für Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen bei weitem nicht
zur Gänze tragen. Plan ist, den Unfallversicherungsbeitrag noch
weiter abzusenken und die Rechnung durch die Versicherten bezahlen zu
lassen. Aus Sicht der AK ist das keine Reform, sondern ein
Verschieben der Kosten von den großen Unternehmen hin zu den
mittleren und kleinen und den Steuerzahlern. Die AK ExpertInnen
bezweifeln auch die Machbarkeit des auf der heutigen Pressekonferenz
der Sozialministerin Hartinger-Klein angekündigten Sparkurses für die
Verwaltung in der AUVA. Bei jährlichen Verwaltungskosten von 90
Millionen Euro 100 Millionen einsparen zu wollen, kann nur zu Lasten
der Versicherten in Form von weniger und schlechterem Service gehen.

Mittelverschiebungen mit Ziel unbekannt?
Ankündigungen lassen vermuten, dass geplant ist, die
Entgeltfortzahlung künftig in Richtung Pensionsversicherung zu
transferieren. Damit kommt aber automatisch der Steuerzahler über die
Ausfallshaftung des Bundes zum Handkuss. Mehr als zwei Drittel der
Steuereinnahmen stammen von ArbeitnehmerInnen und VerbraucherInnen.

90 Prozent der Arbeitsunfälle werden in herkömmlichen
Krankenhäusern erst sowie akut versorgt. Auch die Folgekosten werden
von den Krankenhäusern übernommen. Für diese Leistungen erhalten die
Krankenversicherungsträger von der AUVA 200 Millionen Euro. Wenn
diese Zahlung um 150 Millionen reduziert wird, fehlt dieses Geld den
Krankenhäusern. Leistungskürzungen oder Versorgungsengpässe sind dann
unvermeidbar. Auch hier gilt letztlich: Die Kosten sollen die
ArbeitnehmerInnen schultern.

Präventionsauftrag erweitern
Es ist gut dokumentiert, dass ein erheblicher Anteil der Erkrankungen
und gesundheitlichen Beschwerden der Beschäftigten am Arbeitsplatz
seine Wurzeln hat. Und diese Krankmacher kosten viel Geld. Da bei der
AUVA den Sparstift anzusetzen, ist der falsche Weg. Ganz im Gegenteil
sollte der Präventionsauftrag der AUVA auf arbeitsbezogene
Gesundheitsgefahren erweitert werden. Die Berufskrankheitenliste ist
dahingehend zu überprüfen, dass neue krankmachende
Arbeitsbelastungen, etwa psychische Erkrankungen auch als
Berufskrankheiten anerkannt werden. Vor dem Hintergrund der
Arbeitszeitdiskussion gilt es vor allem wirksame Maßnahmen zur
Eindämmung von unfreiwilligen und übermäßigen Überstundenleistungen
zu ergreifen. Denn auch diese belasten die Gesundheit.

Bundesregierung und Arbeitgeber gehen aber offenbar davon aus,
dass das Dienstgeberhaftungsprivileg weiter aufrecht bleibt.
Arbeitgeber haften nur für die vorsätzliche Herbeiführung eines
Arbeitsunfalles, aber nicht für grobe Fahrlässigkeit. Die Arbeitgeber
sind damit von Schmerzensgeldansprüchen oder Trauerschäden
ausgeschlossen. Dieses Privileg kann aber nur solange gerechtfertigt
sein, solange die Arbeitgeber auch die Kosten für die
Unfallversorgung tragen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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