• 31.07.2018, 09:42:33
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  • OTS0028

ÖAMTC: Mit der Drohne in den Urlaub (+Foto)

Böse Überraschungen lassen sich vermeiden

Utl.: Böse Überraschungen lassen sich vermeiden =

Wien (OTS) - Spektakuläre Luftbilder und Videos dürfen auch im Urlaub
nicht fehlen. Daher gehören Drohnen mit leistungsstarken Kameras für
viele bereits zur Standardfotoausrüstung, wenn sie unterwegs sind.
"Wer seine Drohne auf Reisen mitnehmen will, sollte sich in jedem
Fall vorher gut über länderspezifische Vorschriften informieren",
weiß Benjamin Hetzendorfer, Drohnenexperte des ÖAMTC. "Die Regelungen
sind teilweise ziemlich unterschiedlich, und bei Verstößen gegen
nationale Gesetze drohen – wie übrigens auch in Österreich – hohe
Strafen."

Nicht für alle Länder sind Vorschriften so ausführlich beschrieben
wie für Österreich. "Um mögliche Konflikte mit lokalen Behörden zu
minimieren, hilft es, sich an einige allgemein geltende Grundregeln
zu halten", hält der Drohnenexperte des Mobilitätsclubs fest.
Drohnenpiloten sollten im In- wie auch im Ausland immer auf Sicht
fliegen, die Privatsphäre Dritter und den Datenschutz achten,
ausreichend Abstand zu Gebäuden und unbeteiligten Personen einhalten,
Flugverbotszonen einhalten sowie immer landen, wenn sich bemannte
Luftfahrzeuge nähern. "Darüber hinaus sollte unbedingt eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, da im Falle eines
Unfalls der Drohnenpilot haftet", rät Hetzendorfer.

Neben diesen allgemein gültigen Vorgaben, gibt es doch für einige
beliebte Urlaubsländer spezifische Vorgaben. "In Deutschland und
Spanien gilt für Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht eine
Kennzeichnungspflicht", stellt der ÖAMTC-Experte fest. "Diese besagt,
dass auf der Drohne der Name und die vollständige Adresse des Halters
feuerfest und deutlich sichtbar angebracht sind." In Ungarn und
Kroatien wiederum muss man schon einige Wochen vor dem Aufenthalt bei
den Flugsicherheitsbehörden um eine Fluggenehmigung ansuchen. "Und in
Ägypten sind Drohnenflüge für Ausländer generell verboten", ergänzt
Hetzendorfer. Detaillierte Informationen zu den Drohnen-Bestimmungen
in beliebten Urlaubsländern finden sich unter www.oeamtc.at/drohnen.

Mit der Drohne im Flugzeug

Wer mit dem Flugzeug reist, der muss schon beim Packen wissen, ob
er die Drohne im Handgepäck oder doch besser im Koffer verstauen
soll. "Die Vorgaben sind unterschiedlich", erläutert Hetzendorfer.
"Es macht jedenfalls Sinn, diesbezüglich bereits im Vorfeld Kontakt
mit der Fluglinie aufzunehmen, um böse Überraschungen am Flughafen zu
vermeiden." Akkus sollten aus Sicherheitsgründen jedenfalls im
Handgepäck verstaut werden.

Aviso an die Redaktionen: Bildmaterial zu dieser Aussendung ist unter
www.oeamtc.at/presse verfügbar.

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