• 31.07.2018, 09:18:13
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  • OTS0019

AK: Online-Zocken – Urteil stärkt Spielerschutz

Wien (OTS) - Wer Geld bei illegalen Online-Glücksspielen verloren
hat, kann es laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH)
aus dem Jahr 2017 zurückfordern. Die AK begrüßt dieses Urteil und
fordert klare gesetzliche Maßnahmen zum Spielerschutz. Eine bereits
in Begutachtung geschickte Novelle des Finanzministeriums zum
Glückspielgesetz, die mehr Spielerschutz vorsah, wurde
bedauerlicherweise aus unbekannten Gründen wieder schubladisiert.

Illegales Online-Glücksspiel boomt. Eine oberstgerichtliche
Entscheidung hat 2017 klargestellt: Solche Verträge sind nichtig.
Daher können SpielerInnen ihr verzocktes Geld wieder zurückfordern.
Die AK begrüßt dieses Urteil und fordert klare gesetzliche Regelungen
zum Spielerschutz. So sollen sich nur SpielerInnen, nicht aber die
Anbieter von illegalen Online-Glücksspielen auf die Nichtigkeit
berufen können. Damit soll verhindert werden, dass solche Anbieter
Gewinne von SpielerInnen zurückfordern.

Das Finanzministerium plante im Februar eine Novelle zum
Glücksspielgesetz. Es sollte gesetzlich klargestellt werden, dass
illegale Glücksspielverträge nichtig sind und SpielerInnen somit auch
ihr verlorenes Geld zurückfordern können. Der Gesetzesentwurf sah
überdies vor, dass die Seiten illegaler Glücksspielanbieter gesperrt
werden können. Der Entwurf wurde jedoch zurückgezogen – seitdem ist
von diesem Vorhaben nichts mehr zu hören. In den Erläuterungen des
Finanzministeriums zu dem Entwurf wird von rund 2.000 illegalen
Internetseiten für Glücksspiele ausgegangen.

Das Finanzministerium soll die geplante Novellierung des
Glücksspielgesetzes wieder aufnehmen, verlangt die AK.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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