• 27.07.2018, 13:10:02
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  • OTS0106

Schächten in Niederösterreich neu geregelt

Vorgängerregelung vom September 2017 mit sofortiger Wirkung aufgehoben

Utl.: Vorgängerregelung vom September 2017 mit sofortiger Wirkung
aufgehoben =

St. Pölten (OTS/NLK) - Das österreichische Tierschutzgesetz verbietet
grundsätzlich das Schlachten eines Tieres ohne vorherige Betäubung.
Ausnahmen gibt es nur unter streng geregelten Voraussetzungen im
Zusammenhang mit der Ausübung anerkannter Religionen.
Tierschutz-Landesrat Gottfried Waldhäusl hat sich mit Landeshauptfrau
Johanna Mikl-Leitner nun darauf verständigt, die zuständigen Behörden
neu über eine künftig nachvollziehbare Vorgangsweise zu informieren.

Es wird in dieser Information klargestellt, wie mit der neuen
Regelung dem Tierschutzgesetz einerseits umgegangen und der
Religionsfreiheit andererseits Rechnung getragen wird.

Über die neue Regelung wurden heute die zuständigen Behörden
informiert. Das Informationsschreiben vom September 2017 des
ressortzuständigen Vorgängers ist somit mit sofortiger Wirkung
aufgehoben. Registrierungen der Abnehmer wird es nicht geben.
Sichergestellt muss sein, dass nur jenen Menschen geschächtetes
Fleisch in unserem Land zur Verfügung gestellt wird, für die es nach
dem Tierschutzgesetz tatsächlich Ausnahmen und Bedarf gibt.
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner: „Es handelt sich um ein
besonders sensibles Thema. Und mit der heutigen Klarstellung an die
Behörden ist auch eine daran angepasste Vorgehensweise gesichert. Es
muss besondere Voraussetzungen für das Schächten geben. Eine
Registrierung einzelner Abnehmer wird es in Niederösterreich aber
sicher nicht geben.“

„Für mich ist wichtig, dass das Schächten aus Tierschutzgründen im
Land so weit wie möglich zurückgedrängt wird. Ich möchte auch keine
‚Schächtexporte’. Dazu braucht es strenge Kontrollen und die Behörden
müssen die Möglichkeit haben, in Verdachtsfällen weitere Ermittlungen
zu führen. Wir haben damit gemeinsam mit Landeshauptfrau Johanna
Mikl-Leitner eine Entscheidung mit Hausverstand getroffen“, erklärt
Landesrat Waldhäusl.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NLK

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