Erforderliche Dokumente im Überblick, Einreise bestimmter Rassen teilweise verboten
Utl.: Erforderliche Dokumente im Überblick, Einreise bestimmter
Rassen teilweise verboten =
Wien (OTS) - Wer seinen Hund mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte
sich vorab über die jeweiligen Einreisebestimmungen informieren. "Je
nach Reiseland sind unterschiedliche Gesundheitsnachweise für das
Tier erforderlich", weiß ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar.
"Generell benötigen Hunde auf allen Auslandsreisen den
EU-Heimtierausweis – auch in Nicht-EU-Länder. Dieser ist beim
Tierarzt erhältlich und gilt als Bestätigung, dass das Tier gegen
Tollwut geimpft und per Mikrochip gekennzeichnet ist." Welche
zusätzlichen Vorschriften gelten:
* Tollwut-Antikörpertest: Für Reisen nach Mazedonien, Montenegro,
Serbien, in die Türkei und die Ukraine ist ein Bluttest auf
Tollwut-Antikörper vor der Abreise verpflichtend. Ansonsten kann die
Rückreise in die EU problematisch werden.
* Bandwurm-Behandlung: "Großbritannien, Irland, Malta, Finnland und
Norwegen verlangen eine Bandwurm-Behandlung. Diese muss in der Regel
ein bis fünf Tage vor der Einreise durchgeführt werden", sagt die
ÖAMTC-Expertin.
* Gesundheitszeugnis: Auch wenn man nur auf der Durchreise ist, muss
man in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Russland und der
Türkei ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis vorlegen. Es darf
nicht älter als zehn Tage und sollte in Englisch oder der
Landessprache ausgestellt sein. Für Russland ist außerdem eine
notarielle Beglaubigung erforderlich.
Listenhunde: In Kroatien Zuchtnachweis nötig, in Deutschland
entscheidet Aufenthaltsdauer
Für Listenhunde – umgangssprachlich oft als Kampfhunde bezeichnet
– gelten oftmals noch strengere Vorschriften. ÖAMTC-Expertin Kosnar
liefert einen Überblick über die Regelungen beliebter Autoreiseziele:
* Kroatien: Hunde der Rasse Terrier (Typ Bull) und deren Mischlinge
sind in Kroatien nur erlaubt, wenn der Besitzer über einen
Zuchtnachweis verfügt. Der Hund muss dafür im Stammbuch des FCI
(größter internationaler kynologischer Dachverband) eingetragen sein.
Anderenfalls wird die Einreise in Kroatien nicht gestattet.
* Deutschland: Für einen maximal vierwöchigen Aufenthalt mit einem
gelisteten Hund in Deutschland gelten keine Einschränkungen. Ab einer
längeren Aufenthaltsdauer ist die Einreise von Pitbull-Terriern,
American Staffordshire-Terriern, Staffordshire-Bullterriern und
Bullterriern sowie deren Kreuzungen untereinander allerdings
verboten", sagt Kosnar.
* Ungarn: Bullterrier, American Staffordshire-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier, Bullmastifs, Tosa-Inus, Argentinische
Doggen, Bordeaux-Doggen, Fila Brasileiros, Pitbull-Terrier und
Bandogs sowie deren Mischlinge dürfen nicht einreisen.
Gut informiert mit der neuen ÖAMTC-App "Meine Reise"
Weitere Einreisebestimmungen für Hunde im beabsichtigten
Urlaubsland findet man in der neuen ÖAMTC-App "Meine Reise". Die
inkludierte Reise-Checkliste erleichtert das Packen, indem sie
benötigte Dokumente und Utensilien für den mitreisenden Hund
auflistet. Außerdem liefert die App nationale Bestimmungen des
Straßenverkehrs, Infos zu Sehenswürdigkeiten, Nahverkehrspläne und
Kartenmaterial – zugeschnitten auf das Urlaubsziel. Und dank des
Nothilfe-Assistenten können Club-Mitglieder auf einen Klick die Hilfe
des Mobilitätsclubs anfordern. Details und Download-Möglichkeit unter
www.oeamtc.at/meinereise.
Aviso an die Redaktionen: Fotos zur Aussendung stehen unter
www.oeamtc.at/presse zum Download zur Verfügung (Credit: ÖAMTC).
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