- 10.07.2018, 14:17:24
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Klarstellung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz zu den Fehlinformationen über Gold-Plating
Durch die Abschaffung von nicht erforderlichem Gold-Plating werden weder Arbeitnehmerschutz- noch andere soziale Schutzstandards abgeschwächt!
Utl.: Durch die Abschaffung von nicht erforderlichem Gold-Plating
werden weder Arbeitnehmerschutz- noch andere soziale
Schutzstandards abgeschwächt! =
Wien (OTS) - Das Gold-Plating Projekt des BMVRDJ hat zum Ziel, die
Übererfüllung von EU-Rechtsvorschriften insbesondere in den Bereichen
der Melde-, Prüf-, Auskunfts- und Stellvertretungsverpflichtungen
zurückzunehmen, wenn sie keinen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger
haben und zu unnötiger teurer Bürokratie führen.
Die nicht erforderliche Übererfüllung europarechtlicher Vorgaben
verursacht für die heimische Wirtschaft erhebliche Kosten, die
Österreichs Wettbewerbsfähigkeit negativ beeinflussen und hat für
Verbraucherinnen und Verbraucher keinen Mehrwert.
„Betroffen sind nationale Rechtsvorschriften, die aus Anlass eines
EU-Rechtsaktes erlassen wurden, über das Ziel hinausschießen und das
Leben der Österreicherinnen und Österreicher erschweren. Sie sollen
abgeschafft, damit auch teure Bürokratie abgebaut und für die Zukunft
verhindert werden“, betont Reformminister Josef Moser die Wichtigkeit
des Projekts.
Schutznormen aus dem Sozial- und Umweltbereich, wie zum Beispiel
Arbeitnehmerschutzbestimmungen, zählen nicht dazu und sind vom
Gold-Plating Projekt ausgenommen.
„Da Gold-Plating nur Rechtsvorschriften betrifft, die aus Anlass
eines EU-Rechtsaktes nationales Recht wurden, fallen
Schutzbestimmungen wie die Urlaubszeitenregelung, der Mutterschutz
und andere Arbeitnehmer-Schutznormen sowieso nicht darunter“, stellt
Moser klar und weiter: „Sie haben schon vor Beitritt zur EU bestanden
und sind daher KEIN Gold-Plating!“
In einem ersten Schritt wurden die Ministerien und
Interessensvertretungen aufgefordert einzumelden, wo sie Gold-Plating
sehen. Alle eingebrachten Meldungen, es waren über 800
(Überschneidungen hier noch nicht beachtet), wurden vom
Verfassungsdienst gesammelt und zur Bewertung - ob es sich um
Gold-Plating handelt, das zurückgenommen werden kann - an die
jeweiligen Ministerien geschickt.
Für diese Bewertung hat der VD ein Ampelsystem vorgegeben:
Grün bedeutet: Gold-Plating, das sofort zurückgenommen werden kann.
Gelb bedeutet: eventuell Gold-Plating; muss näher geprüft werden;
Wenn Zurücknahme, dann mittelfristig.
Rot bedeutet: kein Gold-Plating, wird auf keinen Fall zurückgenommen.
Hier fallen soziale Schutzstandards hinein.
Beispiel für Grün: Milchmeldeverordnung
Unternehmen, die Schaf-, Ziegen- oder Büffelmilch übernehmen, haben
jährlich die Anzahl der Arbeiter und Angestellten in den Betrieben
zusätzlich zu melden, obwohl diese Anzahl ohnehin der
Sozialversicherung und Finanzbehörden bekannt ist. Diese
Zusatzmeldeverpflichtung ist laut EU-Milch-Richtlinie nicht
vorgesehen und soll daher entfallen.
Beispiele für Rot: Urlaubszeitenregelung und Mutterschutzbestimmungen
Nachdem die Ministerien ihre Bewertung eingemeldet haben, wird im 2.
Halbjahr die politische Diskussion starten und nach Abschluss des
Prozesses ein Gesetzesvorschlag zum Gold-Plating erstellt werden.
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