• 06.07.2018, 11:29:41
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  • OTS0091

4-Tage-Woche hält AK Faktencheck nicht stand

AK Anderl: „Ist nach wie vor völlig vom Goodwill des Arbeitgebers abhängig“

Utl.: AK Anderl: „Ist nach wie vor völlig vom Goodwill des
Arbeitgebers abhängig“ =

Wien (OTS) - „Der behauptete Zusammenhang zwischen der generellen
Anhebung der Gesamtarbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden
pro Woche hält einer näheren Analyse des Gesetzes nicht stand“, sagt
AK Präsidentin Renate Anderl. Die regelmäßige 4-Tage-Woche mit
viermal zehn Stunden und drei Tagen frei gibt es seit vielen Jahren
im Gesetz. Mit dem neuen Gesetz wird der Zugang zu einer fallweisen 4
Tage-Woche nicht wirklich erleichtert.

In der Theorie funktioniert die 4 Tage-Woche als Benefit des 12
Stunden-Tag so: Wer viele Überstunden macht, kann viel Zeitausgleich
ansparen und sich damit leicht einen dritten arbeitsfreien Tag in
einer ansonsten 5-tägigen Arbeitswoche nehmen.

Die Crux: Ein Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
diese schöne Phantasie in Realität zu verwandeln, findet sich im
Gesetzesentwurf nicht.

+ Die jetzt geschaffene Möglichkeit, sich für Zeitausgleich statt
Geld als Abgeltungsform zu entscheiden, sagt ja nichts darüber aus,
ob der Zeitausgleich zusammenhängend in Form von ganzen Tagen
genommen werden kann und zu welchem konkreten Zeitpunkt er
stattfindet. Hier sind die ArbeitnehmerInnen weiter von der
Zustimmung des Arbeitgebers abhängig.

+ Schon nach geltendem Arbeitszeitgesetz darf der Arbeitnehmer, der
grundsätzlich Zeitausgleich vereinbart hat, ein halbes Jahr nach
Überstundenleistung den Zeitpunkt des Konsums mit 4-wöchiger
Vorankündigung einseitig bestimmen, wenn dieser noch immer nicht
konkret vereinbart wurde. Dem fügt der bestehende Gesetzesentwurf
nichts Neues hinzu.

+ Den Anspruch auf einen ganztägigen Zeitausgleich gibt es im Gesetz
nur für MitarbeiterInnen in Gleitzeit. Der Anspruch ist aber
technisch so unklar formuliert, dass völlig offenbleibt, ob nicht ein
einziger Gleittag pro Jahr für die Erfüllung der gesetzlichen
Anordnung ausreicht. Damit würde sich eine 4 Tage-Woche pro Jahr
ergeben, während in den übrigen Wochen die ArbeitnehmerInnen an 5
Tagen wöchentlich an die Einhaltung der Kernzeit gebunden wären – ein
schwaches Gegengewicht für die durchgängige Anhebung der täglichen
Gesamtarbeitszeit auf 12 Stunden und der wöchentlichen auf 60
Stunden.

Fazit AK Präsidentin Anderl: „Nach wie vor sind die
ArbeitnehmerInnen bei der 4-Tage-Woche vom Goodwill ihres
Arbeitgebers abhängig. Die Antwort darauf, warum die Arbeitgeber in
Zukunft freundlichere Nasenlöcher gegenüber dem Wunsch nach 4
Tage-Wochen machen sollten, bleibt der Entwurf schuldig.“

Hintergrund:
Die regelmäßige 4-Tage-Woche mit viermal zehn Stunden und drei 3
Tagen frei gibt es seit vielen Jahren im Gesetz. Alles was es dazu
braucht, ist in Betrieben mit Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung
mit diesem, in Betrieben ohne Betriebsrat eine schriftliche
Einzelvereinbarung mit den Beschäftigten. An den 4 Arbeitstagen
dürfen schon jetzt Überstunden bis zu 12 Gesamtstunden täglich
angehängt werden, damit die 3 restlichen Tage gesichert frei bleiben.

Warum findet die 4-Tage-Woche in der Praxis so wenig Verbreitung?
Da sie zwischen den Betriebspartnern bzw. den Arbeitsvertragspartnern
vereinbart werden muss und die Arbeitgeber zumeist Betriebszeiten von
5 oder mehr Tagen abdecken müssen, gibt es auf Arbeitgeberseite meist
wenig Bereitschaft, diesem attraktiven Modell zuzustimmen.
Diesbezüglich bietet der aktuelle Gesetzesentwurf keine wirksamen
Ansätze, die den Zugang zur regelmäßigen 4-Tage-Woche erleichtern
würden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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