• 06.07.2018, 11:08:37
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  • OTS0080

Anderl: Ausgabenbremse für Sozialversicherung ist verfassungsrechtlich bedenklich und geht zu Lasten der Versicherten

Wien (OTS) - Überfallsartig mit einem Abänderungsantrag in zweiter
Lesung wurden massive Änderungen für die Sozialversicherung
beschlossen. „Das sind verfassungsrechtlich bedenkliche Eingriffe in
die Selbstverwaltung. Und die beschlossene Bremse blockiert vor allem
auch die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Leistungen. Das
bekommen letztlich die Versicherten zu spüren und das ist
ungeheuerlich“, kritisiert AK Präsidentin Renate Anderl.

Die Eingriffe betreffen nicht nur die Wiederbestellung von
leitenden Angestellten und ÄrztInnen oder Bauvorhaben der
Versicherungsträger, die bis Ende 2019 nur mehr zur Instandhaltung
und Instandsetzung zulässig sind. Es sind auch die Leistungen der
Versicherten betroffen: Ein Abschluss von Gesamtverträgen mit den
Vertragspartnern ist bis Ende 2019 nur mehr mit einer Steigerung der
prognostizierten Beitragseinnahmensteigerung zulässig. Die anderen im
Gesetz angeführten Kriterien wie der Stand der ärztlichen
Wissenschaft, die qualitativ hochwertige Versorgung und die
demografische Entwicklung dürfen in dieser Zeit keine Rolle spielen.

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