• 06.07.2018, 10:27:33
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  • OTS0062

Skandal um Abschiebung von Lehrlingen spitzt sich zu

Neue Entwicklungen, Start der Abschiebewelle, neues Rechtsgutachten von Prof. Nowak, Wirtschaftsinitiative & Unternehmensbefragung, immer mehr Widerstand

Utl.: Neue Entwicklungen, Start der Abschiebewelle, neues
Rechtsgutachten von Prof. Nowak, Wirtschaftsinitiative &
Unternehmensbefragung, immer mehr Widerstand =

Wien (OTS) - Die aktuelle Unternehmensbefragung von Ernest & Young
kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: 59 Prozent der befragten
Unternehmen sehen im Mangel an Mitarbeitern das größte
Standortproblem, 56 Prozent sehen aus diesem Grund bereits sinkende
Umsätze. 15.833 Lehrstellen sind derzeit offen und können nicht
besetzt werden. Alleine in Oberösterreich sind es 2.555. In
Mangelberufen sind es in Österreich 15.218, in Oberösterreich 4082.
Beinahe täglich wird die Liste der Mangelberufe in Oberösterreich
länger. Im Jahr 2012 hat die damalige Bundesregierung den Zugang zu
Lehrstellen in Mangelberufen für junge Asylwerber/innen bis 25
ermöglicht. Seither steigt die Zahl dieser Lehrlinge kontinuierlich
an: waren es 2014 lediglich 18, 2015 35 und 2016 142 so sind es in
Oberösterreich mit heutigem Tag 373 Asylwerbende in Lehre.

Damit reduzieren die jungen Asylwerber/innen die offenen Lehrstellen
in Mangelberufen um rund 15 Prozent. Vorteil für alle: für die
Unternehmen wird durch Asylwerber/innen als Lehrlinge das größte
Standortproblem reduziert, für die Asylwerber/innen bieten
Lehrstellen eine großartige Integrationsmöglichkeit: sie erhalten
eine Ausbildung, eine Lebensperspektive, verbessern ihre
Deutschkenntnisse, lernen Freunde kennen und werden Teil dieser
Gesellschaft. Über 80 Prozent dieser Lehrlinge kommen aus
Afghanistan. Rund ein Drittel dieser Lehrlinge sind nach einem
Negativbescheid in erster Instanz von Abschiebung bedroht, erste
Abschiebungen drohen in den kommenden Wochen. Bei einer jungen Frau
in Ausbildung zur Altenfachpflegerin wurde eine Abschiebung vorletzte
Woche verwirklicht, in Salzburg wurde die Abschiebung eines Lehrlings
Anfang dieser Woche vorerst durch Kirchenasyl verhindert. In den
nächsten Wochen drohen Dutzende, im heurigen Jahr hunderte
Abschiebungen von bestens integrierten Lehrlingen. Ein heute
präsentiertes Rechtsgutachten von Prof Manfred Nowak et al. belegt
nun, dass bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung
bei der Interessensabwägung das wirtschaftliche Wohl des Landes
berücksichtigt werden muss und dieses geeignet sein kann, die Annahme
des Bestehens eines gewichtigen öffentlichen Interesses an einer
Aufenthaltsbeendigung zu entkräften. Seit Jahresbeginn weist
Integrationslandesrat Anschober auf diese drohende Entwicklung einer
Massenabschiebung von bestens integrierten Lehrlingen hin, bis heute
verweigert die Bundesregierung eine politische Lösung: "Ein
katastrophales Regierungsversagen. Jetzt wird der politische Druck
durch Beschlüsse von bisher 62 Kommunen mit 2,4 Millionen
Einwohner/innen, 400 Wirtschaftsunternehmen und 52.000
Unterstützer/innen einer entsprechenden Petition weiter massiv
gesteigert.“

Ernst & Young- Studie zu Fachkräftemangel: Unternehmensbefragung:
Mitarbeitermangel größtes Standortproblem
„Fachkräftemangel bremst Österreichs Mittelstand aus – mehr als jedes
zweite Unternehmen beklagt Umsatzeinbußen“
Der Fachkräftemangel wird für den österreichischen Mittelstand immer
bedrohlicher und dämpft das Wachstum massiv. Für die heimischen
Unternehmen sind Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten
Mitarbeitern aktuell das größte Risiko – und eines, das sich immer
weiter verschärft: Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil jener
Unternehmen, die den Fachkräftemangel als Gefahr für die Entwicklung
des eigenen Betriebs sehen, von 48 auf 59 Prozent an.

Der Fachkräftemangel hat gerade bei Unternehmen in Oberösterreich
drastisch zugenommen: 64 Prozent – und damit deutlich mehr als vor
einem Jahr (46%) – sehen die schwierige Suche nach geeignetem
Personal als derzeit größte Gefahr.

Nie fiel es den Unternehmen so schwer, geeignete Fachkräfte zu
finden: Der Anteil der Unternehmen, die große Probleme bei der
Rekrutierung von Fachkräften haben, hat sich österreichweit seit 2015
von 15 Prozent auf aktuell 30 Prozent erhöht. Weitere 49 Prozent
geben an, dass ihnen die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern „eher
schwer“ fällt. Unter den befragten Unternehmen in Oberösterreich
haben 31 Prozent „große“, weitere 52 Prozent „eher große“ Probleme
bei der Personalsuche. Nur in Vorarlberg (88% gesamt) ist der
Fachkräftemangel momentan größer als in Oberösterreich, das mit
Salzburg und Tirol auf dem zweiten Rang liegt (je 83%).
Jedes zweite oberösterreichische Unternehmen mit Umsatzeinbußen durch
Fachkräftemangel.
Der leergefegte Arbeitsmarkt macht nicht nur den Personalabteilungen
zu schaffen – er kostet die Unternehmen insgesamt viel Geld. Mehr als
die Hälfte (56%) der österreichischen Mittelstandsunternehmen beklagt
Umsatzeinbußen aufgrund des Fachkräftemangels. Jedes achte
Unternehmen (13%) verliert durch den Fachkräftemangel mehr als fünf
Prozent seines Jahresumsatzes. In Oberösterreich geben 55 Prozent der
Unternehmen an, Umsatzeinbußen als Folge des Fachkräftemangels zu
verbuchen, jedes siebte (14%) sogar in der Höhe von mehr als fünf
Prozent.
Besonders gravierend sind die Folgen des Fachkräftemangels im
österreichischen Handel: 17 Prozent der heimischen Händler büßen mehr
als fünf Prozent Umsatz ein, weitere 42 Prozent bis zu fünf Prozent.
Dabei würden die österreichischen Unternehmen am liebsten auf
Rekordniveau neue Mitarbeiter einstellen: 35 Prozent planen, im
ersten Halbjahr 2018 ihre Belegschaft aufzustocken – so viele wie
noch nie seit Beginn der Befragung vor zehn Jahren. Lediglich vier
Prozent gehen davon aus, dass ihre Mitarbeiterzahl sinken wird. In
Oberösterreich wollen 39 Prozent zusätzliche Stellen schaffen.

Das sind Ergebnisse der Studie „Fachkräftemangel im österreichischen
Mittelstand“. Dafür wurden österreichweit 900 mittelständische
Unternehmen mit 30 bis 2.000 Mitarbeitern befragt. In Oberösterreich
nahmen 100 Unternehmen an der Umfrage Teil.

Volkswirtschaftlicher Schaden – Studie der JKU Prof. Dr. Friedrich
Schneider
In einer neuen Studie haben Schneider et al. die hohen
volkswirtschaftlichen Kosten von Abschiebungen während der
Lehrausbildung abgeschätzt. Die betriebswirtschaftlichen und die
volkswirtschaftlichen Kosten summieren sich auf 77.500 Euro pro
Asylwerbenden/r, der/die seine/ihre Ausbildung zur Fachkraft nicht
abschließen kann. Für alle 373 Asylwerbenden in Oberösterreich mit
Beschäftigungsbewilligung für eine Lehrausbildung fallen direkte und
erwartete, zukünftige „Gesamtkosten“ von 28 Mio. Euro an. Rechnet man
noch die induzierten Produktionseffekte dazu, beträgt der „Schaden“
rd. 100.000 Euro pro Lehrling und in etwa 37 Mio. Euro für alle 373
Asylwerbenden mit Beschäftigungsbewilligung für eine Lehrausbildung –
im Fall einer Abschiebung. Zusätzlich ersparen die oö. Lehrlinge
Kosten in der Grundversorgung in der Höhe von 1,6 Mio. Euro jährlich.

TopRein – Zwei Lehrlinge akut von Abschiebung bedroht
TopRein besteht seit 44 Jahren und in den letzten zwei Jahrzehnten
wurde immer wieder versucht, Lehrlinge auszubilden. Jedoch das
Angebot an Bewerbern war mager und deren Qualität ebenso. Die
Modernisierung des Lehrberufes „Reinigungstechniker“ im Jahr 2015 war
für TopRein ein Grund für einen erneuten Versuch, wieder verstärkt in
die Lehrlingsausbildung zu investieren, um den schon jetzt
existierenden Fachkräftemangel zu reduzieren und Führungskräfte der
Zukunft auszubilden.
Christian Mastny, Geschäftsführer von TopRein: „Durch einen
Lions-Kollegen durfte ich die beiden Burschen, Qorban und Mustafa,
kennenlernen, die 2015 aus Afghanistan nach Österreich geflüchtet
waren. Er sprach nur in den besten Tönen von ihnen und betonte auch
die sehr hohe Intelligenz. Sie waren mir auf Anhieb sympathisch und
so machte ich Ihnen ein Lehrangebot. Ich sah sofort das Feuer in
ihren Augen, diese einmalige Chance nutzen zu wollen.“
In weiteren Gesprächen kristallisierte sich heraus, dass die beiden
durchaus in der Lage sind, eine Doppellehre (Reinigungstechniker und
Bürokaufmann) zu beginnen. Mittlerweile haben Qorban und Mustafa die
1. Klasse Bürokaufmann erfolgreich und die des Reinigungstechnikers
sogar mit Auszeichnung absolviert. Durch ihr sympathisches Auftreten
und Engagement sind sie im gesamten Unternehmen bestens integriert.
Auch in den Berufsschulen gelten sie als Vorzeigeschüler.
Sie lernen beinahe Tag und Nacht, um alles zu schaffen und niemanden
zu enttäuschen.
Immer wieder aber ist die große Angst zu spüren, wieder nach
Afghanistan zurück geschickt zu werden. Was ihnen dort blüht, ist
allgemein bekannt. Die Negativbescheide in erster Instanz taten ihr
Übriges dazu.
„Es ist keine Strategie von TopRein, Asylwerber als Lehrlinge
aufzunehmen, sondern Menschen, die in unser Team passen, unsere
traditionellen Werte annehmen und eine gemeinsame Zukunft gestalten
wollen, sodass die Arbeitsplätze unserer 400 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter gesichert werden können“, führt Christian Mastny aus.
Für Asylwerber gibt es kaum finanzielle Förderungen. Zusätzlicher
finanzieller Aufwand kommt durch notwendige Sprachkurse und Anwalts-
bzw. Gerichtskosten für das Asylverfahren auch auf.
„Qorban und Mustafa wohnen mit einem Freund in einer Dreier-WG,
liegen also dem Steuerzahler nicht auf der Tasche, sondern zahlen
Miete, wie jeder andere auch. Sie schaffen Wertschöpfung und
engagieren sich für die Allgemeinheit. Österreich, was willst du
mehr?“, so Christian Mastny abschließend.

Neues Rechtsgutachten: Rechtliche Zulässigkeit von Abschiebungen
asylwerbender Lehrlinge
In einem Rechtsgutachten von Mag. Adel-Naim Reyhani und Univ.-Prof.
Dr. Manfred Nowak wird die Beschäftigung von Asylsuchenden in
Mangelberufen und die Zulässigkeit von Rückkehrentscheidungen
geprüft:
Demnach greifen Rückkehrentscheidungen gegenüber Asylsuchende, die in
Österreich in einem Mangelberuf tätig sind oder eine Lehre in einem
Beruf mit Lehrlingsmangel absolvieren, regelmäßig in deren Recht auf
Privat- und Familienleben nach Art 8 Abs 1 Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK) ein. Derartige Eingriffe sind aber
nur dann gerechtfertigt, wenn sie in einer demokratischen
Gesellschaft notwendig sind, um zumindest eines der in Art 8 Abs 2
EMRK formulierten legitime Ziele zu verfolgen. Um eine
Rückkehrentscheidung zu rechtfertigen, muss eine Interessensabwägung
erfolgen, in der die Interessen am Verbleib in Österreich den
Interessen an der Aufenthaltsbeendigung gegenübergestellt werden.
Eine solche Abwägung muss alle relevanten Umstände des Einzelfalls in
einer Gesamtbetrachtung berücksichtigen.
Wenn eine Person in einer beruflichen Tätigkeit beschäftigt ist, die
dem wirtschaftlichen Wohl Österreichs dient, trägt dieser Faktor –
genauso wie jede andere Beschäftigung auch – zunächst dazu bei, dass
dem privaten Interesse am Verbleib in Österreich höheres Gewicht
zukommt. Bei unbescholtenen Asylsuchenden, die über die Einreise zum
Zwecke der Asylantragstellung hinaus die Einreise- und
Aufenthaltsbestimmungen nicht verletzt haben, kommt für das
Interesse, eine Aufenthaltsbeendigung im Sinne der Aufrechterhaltung
eines geordneten Fremdenwesens vorzunehmen, in der Regel allerdings
nur das wirtschaftliche Wohl des Landes als legitimes Ziel gem Art 8
Abs 2 EMRK in Frage.
Daher kann eine Tätigkeit, die ebendiesem wirtschaftlichen Wohl
dient, zudem auch geeignet sein, die Annahme des Bestehens eines
gewichtigen öffentlichen Interesses an einer Aufenthaltsbeendigung in
Frage zu stellen. Denn in einer solchen Konstellation wird die dem
abstrakten Interesse an einem geordneten Fremdenwesen
zugrundeliegende Annahme, wonach nicht vom Staat gesteuerte
Zuwanderung das wirtschaftliche Wohl Österreichs negativ
beeinträchtigt, von den besonderen Umständen des Sachverhalts im
konkreten Anwendungsfall entkräftet.
Bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung muss in
derartigen Fällen bedacht werden, dass ein Eingriff in das Recht nach
Art 8 Abs 1 EMRK nur mit einer über den allgemeinen Hinweis auf das
Interesse am geordneten Fremdenwesens hinausreichenden Untermauerung
der Notwendigkeit im Sinne des wirtschaftlichen Wohls des Landes nach
Art 8 Abs 2 EMRK gerechtfertigt werden könnte.

Politische Lösung jederzeit möglich, falls politischer Wille
vorhanden
Eine Lösungsoption wäre die Übernahme der deutschen 3plus2-Regelung:
mit dieser werden derzeit 7000 Lehrlinge in Sicherheit ausgebildet.
Für 5 Jahre, plus eine Verlängerungsoption von weiteren 2 Jahren,
wird eine Duldung ausgesprochen, anschließend das Verfahren
fortgesetzt. Diese 2016 aufgrund derselben Probleme eingeführte
Regelung hat sich in Deutschland absolut bewährt, im aktuellen
Regierungsprogramm wird sie bekräftigt und auf weitere
Ausbildungsbereiche (Pflege) ausgedehnt. Sie könnte jederzeit und
kurzfristig auch in Österreich übernommen werden.
Eine weitere Lösungsoption wurde von der Wirtschaftskammer Österreich
im Rahmen der Stellungnahme zum Fremdenrechtsänderungsgesetz
aufgezeigt: Zusätzlich zur Schaffung eines Niederlassungstitel für
Lehrlinge aus Drittstaaten sollte die dringend erforderliche
aufenthaltsrechtliche Lösung für asylwerbende Lehrlinge geschaffen
werden, die einen negativen Asylbescheid bekommen haben.
Und Oberösterreichs WKO-Präsidentin Doris Hummer verweist auf die
Möglichkeit der Einführung eines Lehrlingsvisums vergleichbar mit
einem Schüler- bzw Studentenvisum.

Widerstand gegen drohende Abschiebungen und für politische Lösung
wird immer stärker - www.ausbildung-statt-abschiebung.at
Bereits 52.000 Menschen unterstützen eine Petition von
Oberösterreichs Integrationslandesrat Rudi Anschober. Mehr als 400
Unternehmen unterstützen die Forderung nach Umsetzung der
3plus2-Regelung und damit eine politische Lösung. Bereits über 70
Kommunen mit 2,4 Millionen Einwohner/innen haben Resolutionen
beschlossen, mit der sie die Bundesregierung auffordern,
Abschiebungen von bestens integrierten Lehrlingen zu verhindern und
die deutsche Regelung zu übernehmen. Und Dutzende weitere Beschlüsse
sind in Vorbereitung. Auch das oö. Wirtschaftsparlament hat einen
Beschluss gefasst, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird: „Im
Sinne der Ausbildungssicherheit für Lehrlinge und der ausbildenden
Unternehmen eine Lösung im Bereich der aktuellen Fremdenrechtsnovelle
zur Verhinderung der Abschiebung von Lehrlingen zu schaffen und damit
die Fachkräftezukunft des Wirtschaftsstandortes Österreich wesentlich
zu verbessern. Nach Abschluss der Lehre sollte zudem eine
Umstiegsmöglichkeit auf die Rotweißrotkarte vorgesehen werden.“
Im Vorarlberger Landtag wurde gestern mit den Stimmen von Grünen,
ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen, dass „gut integrierten Asylwerbern in
Ausbildung ein befristetes Bleiberecht ermöglicht werden muss“.
Am Montag beginnt mit einem Antrag in der OÖ Landesregierung die
nächste Etappe von Initiativen. Und immer mehr Prominente fordern
einen Verzicht auf Abschiebungen von Lehrlingen und eine politische
Lösung.

Netzwerk an prominenter Unterstützung für „Ausbildung statt
Abschiebung“ wächst
Die Schauspielerin und Schauspieldozentin Susi Stach unterstützt die
Initiative seit Beginn. Sie ist der Überzeugung, dass ein leicht zu
erklärendes Modell geschaffen werden muss, das es abgelehnten
Asylwerber/innen ermöglicht, ihre Lehre in Österreich zu beenden und
diese auch arbeiten können.

Susi Stach: „Und dieses Modell ist ein anderer Aufenthaltstitel als
Asyl. Es geht nicht darum Asyl auszusprechen, wenn kein ausreichender
Asylgrund vorhanden ist, der Asylwerber aber in Ausbildung ist. Es
geht darum, dass WIR in Österreich gut ausgebildete Fachkräfte
brauchen! Nun haben wir junge Menschen, die bereits durch ihr
Engagement in ihren Lehrberufen unter Beweis gestellt haben, dass sie
genau diese Lücke perfekt ausfüllen würden.“
„Was hindert Österreich daran, diesen Menschen einen Aufenthaltstitel
zu geben?
Die Hysterie über die „Flüchtlingswelle“ hat scheinbar dazu geführt,
dass sich niemand mehr über Migration reden traut. Ich kenne kaum
Österreicher, deren Vorfahren KEINE Migranten sind. Ohne Migration
gäbe es Österreich, wie es heute ist, einfach nicht. Es muss doch
möglich sein, ohne Polemik und Hetze über die Zukunft unseres Landes
zu reden. Denn diese Zukunft wird es nur in einem Miteinander geben.
Und durch Migration. Das ist ein Faktum. Was hindert uns daran
wenigstens das deutsche Modell einzuführen und den Lehrbetrieben
neben dem menschlichen auch den wirtschaftlichen Verlust zu
ersparen?“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | GRO

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