- 05.07.2018, 18:39:37
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Industrie: Arbeitszeitmodernisierung leistet Beitrag, um Beschäftigung, Investitionen und Wachstum zu stärken
IV-Präsident Kapsch: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen bei Reform gleichermaßen berücksichtigt
Utl.: IV-Präsident Kapsch: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen
bei Reform gleichermaßen berücksichtigt =
Wien (OTS) - „Die Modernisierung der Arbeitszeit ist ein sinnvolles
und notwendiges Element, um den Industrie- und Beschäftigungsstandort
zu stärken sowie wettbewerbs- und zukunftsfähig zu gestalten. Das
Thema wurde lange verhandelt und nun endlich umgesetzt. Damit wird
nicht nur den Anforderungen einer weltweiten Vernetzung Rechnung
getragen, sondern auch eine Möglichkeit geschaffen, die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf zu verbessern“, betonte der Präsident der
Industriellenvereinigung (IV), Mag. Georg Kapsch, am heutigen
Donnerstag anlässlich des Gesetzesbeschlusses zur
Arbeitszeitmodernisierung.
„Die Unternehmerinnen und Unternehmer können nun umso mehr das
partnerschaftliche Verhältnis mit den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter unter Beweis stellen, das bereits seit vielen Jahrzehnten
in unseren heimischen Betrieben gelebt wird. Das Gleiche gilt für die
bewährte Praxis der guten Zusammenarbeit und des Einvernehmens mit
dem Betriebsrat“, so Kapsch. Der vorliegende Gesetzesbeschluss
berücksichtige überdies das gemeinsame Flexibilitätsbedürfnis von
Beschäftigten und Unternehmen. Ebenso sei auf die Interessen von
Arbeitnehmerinnen wie Arbeitnehmern UND Arbeitgeberinnen wie
Arbeitgebern ausreichend Rücksicht genommen worden. „Auch die
greifbaren Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im
Hinblick auf längere Freizeitblöcke und mehr Zeit mit der Familie
liegen auf der Hand“, so der IV-Präsident, der einmal mehr
klarstellte: „Es geht nicht darum, dass generell länger gearbeitet
werden sollen. Der gesetzliche 8-Stunden-Tag sowie die
40-Stunden-Woche bleiben auch in Zukunft erhalten. Überstunden
bleiben Überstunden, so wie von uns immer gefordert, und werden als
solche entlohnt – auch bei Gleitzeit.“
So wurden im Zuge dieses Gesetzespakets etwa die
Arbeitszeithöchstgrenzen praxisgerecht angehoben – im Gegenzug aber
auch ein absolutes Ablehnungsrecht und ein besonderes
Abgeltungswahlrecht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab der
geleisteten 11. bzw. 51. Stunde eingeführt. „Mit diesen Änderungen
kann somit künftig flexibler auf Auftragsschwankungen reagiert
werden. Sinnvoll ist, dass der gesetzliche Rahmen für mehr
Gestaltungsmöglichkeiten erweitert wurde, sich aber naturgemäß an der
EU-Arbeitszeitrichtlinie orientiert. Denn vor Ort und im guten
Einvernehmen gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
lassen sich erfahrungsgemäß die besten, für alle Beteiligten
sinnvollsten, fairsten und praxistauglichsten Lösungen erzielen“, so
der IV-Präsident, der abschließend erklärte: „Es sollte uns auch
allen weiterhin bewusst und gemeinsames Bestreben sein, dass ein
attraktiver Standort und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für
Unternehmen sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Basis für
allgemeinen Wohlstand und soziale Gerechtigkeit bilden.“
Weitere Informationen: www.iv.at/medien
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