• 04.07.2018, 17:11:30
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  • OTS0201

Steinacker: Erwachsenenschutzgesetz großer Schritt zu mehr Autonomie

Heute Anpassungen im Nationalrat

Utl.: Heute Anpassungen im Nationalrat =

Wien (OTS) - Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, das die bisher geltende
Sachwalterschaftslösung ablöst, trat mit 1. Juli 2018 in Kraft.
Dieses bringt für Menschen, die nicht zur Gänze oder gar nicht fähig
sind, für sich selbst zu entscheiden, neue Möglichkeiten der
Vertretung, stellte heute, Mittwoch, die Justizsprecherin der neuen
Volkspartei Mag. Michaela Steinacker anlässlich der Debatte über das
Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz im Nationalrat fest. „Die
Bestimmungen des über 30 Jahre alten Sachwalterrechts waren dringend
reformierungsbedürftig, hat es doch den aktuellen Anforderungen nicht
mehr entsprochen. Mit den nunmehr vier möglichen Arten der Vertretung
– Vorsorgevollmacht, gewählte, gesetzliche und gerichtliche
Erwachsenenvertretung – wird den Betroffenen möglichst viel Autonomie
und Selbstbestimmung eingeräumt“, zeigte sich Steinacker zufrieden.
Die Entscheidungsfähigkeit in persönlichen und familiären
Angelegenheiten werde gestärkt.

Die nun im Nationalrat vorgeschlagenen Änderungen zum
Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des
Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
sind in erster Linie terminologischer Natur, vereinzelt inhaltlich
und redaktionell bedingt. Die Begriffe „Sachwalter“,
„Eigenberechtigung“ und „Pflegebefohlener“ entsprechen nicht mehr der
neuen, moderneren Terminologie und werden daher angepasst. Zudem
wurden Vereinfachungen bei der Rechnungslegungspflicht naher
Angehöriger und von Erwachsenenschutzvereinen getroffen.

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