Vereinfachungen im Steuerrecht, verstärkter Kampf gegen Steuervermeidung und Abschaffung diverser Gebühren im Nationalrat beschlossen
Utl.: Vereinfachungen im Steuerrecht, verstärkter Kampf gegen
Steuervermeidung und Abschaffung diverser Gebühren im
Nationalrat beschlossen =
Wien (OTS) - Um die Zahl der Novellierungen des Steuerrechts zu
reduzieren und damit mehr Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen,
wurde die Jahressteuergesetzgebung initiiert. Das Jahressteuergesetz
2018, das am Mittwoch im Nationalrat verabschiedet wurde, beinhaltet
unter anderem Vereinfachungen des Steuerrechts, die Abschaffung
diverser Gebühren und Maßnahmen im Kampf gegen Steuervermeidung.
Vereinfachung des Steuerrechts und mehr Rechtssicherheit
„Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes beginnen wir, Jahr
für Jahr an Schrauben zu drehen, um das Steuerrecht nachvollziehbarer
zu machen und damit die Rechtssicherheit zu erhöhen. Gleichzeitig
wollen wir die Services der Finanzverwaltung verbessern. Das
Hauptstück wird mit der Steuerentlastungsreform folgen, wo wir neben
der Entlastung grundlegende Veränderungen im Rechtsrahmen vornehmen
werden“, betont Finanzminister Hartwig Löger nach dem Beschluss im
Nationalrat am Mittwoch.
„Das österreichische Steuerrecht ist mit über 160 Novellierungen in
den letzten 30 Jahren höchst komplex geworden. Die Anwendbarkeit
stellt sowohl die Finanzverwaltung als auch Steuerberater, vor allem
aber Steuerpflichtige vor immer größer werdende Herausforderungen.
Das wollen wir ändern und haben im Jahressteuergesetz 2018 erste
Schritte gesetzt“, so Löger.
Start-Ups und Unternehmen, die eine kostenpflichtige App betreiben,
müssen, anders als bisher, die Umsatzsteuer für ihre Umsätze im
EU-Ausland bis 10.000 Euro künftig nur mehr in Österreich entrichten.
Aufwändige Bürokratie im Ausland bleibt ihnen so erspart und schafft
mehr Zeit fürs Wesentliche.
Mehr Klarheit bringt das Paket für Grundeigentümer, die ihren Grund
und Boden für Infrastrukturprojekte zur Verfügung stellen. Eine
Abzugssteuer in der Höhe von 10 Prozent löst die komplexe
Vorgängerregelung ab und erspart den Betroffenen komplizierte
Berechnungen und Steuerberaterkosten.
Die getrennten Anträge zur Befreiung der motorbezogenen
Versicherungssteuer und der kostenlosen Vignette für Menschen mit
Behinderung werden künftig zusammengeführt und dazu
automationsunterstützt aufgesetzt.
Eine umfassende Änderung der Bundesabgabenordnung (BAO) bringt vor
allem mehr Rechtssicherheit für Unternehmen:
Künftig wird es das so genannte Advanced Ruling, also eine
verbindliche Rechtsauskunft, auch in den Bereichen „internationales
Steuerrecht“ und „Umsatzsteuer“ geben. Bisher konnte man hier
lediglich eine Auskunft im Rahmen von „Treu und Glauben“ verlangen,
die geringere Rechtssicherheit bot.
Mit dem Jahressteuergesetz wurde eine begleitende Kontrolle, das so
genannte „Horizontal Monitoring“ eingeführt. Horizontal Monitoring
soll in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen bei Unternehmen als
Alternative zur klassischen Außenprüfung durch Abgabenbehörden
möglich sein. Der laufende Dialog mit der Finanzverwaltung führt zu
einer erhöhten Planungs- und Rechtssicherheit, weil die zeitnahe
Kontrolle auch die rechtzeitige und rechtsrichtige Erhebung der
Abgaben und Steuern sichert.
Kampf gegen Steuervermeidung in Österreich
Bereits 2014 führte Österreich ein Verbot ein, nachdem Ausgaben für
im Ausland niedrig besteuerte Zinsen und Lizenzen in Österreich nicht
mehr gewinnmindernd geltend gemacht werden konnten. „Mit dem so
genannten Abzugsverbot war Österreich Vorreiter in Europa“, so Löger.
„Deutschland beispielsweise führte diese Regelung im Kampf gegen
Steuervermeidung nach österreichischem Vorbild erst 2017 ein“, sagt
Löger. Das Abzugsverbot wurde mit der Jahressteuergesetzgebung 2018
nachgeschärft, sodass wirklich alle international gängigen
Niederbesteuerungsmodelle abgedeckt sind.
Auch die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vermeidung von
internationalen Steuervermeidungspraktiken wurde am Mittwoch
beschlossen. Dabei geht es insbesondere um von Tochtergesellschaften
im Ausland generierte und niedrig besteuerte Gewinne. Diese wurden
bisher erst bei der Ausschüttung an die inländische
Muttergesellschaft der österreichischen Körperschaftsteuer
unterzogen. Nunmehr werden diese im Ausland niedrig besteuerten
Gewinne unabhängig von einer Ausschüttung an die inländische
Muttergesellschaft in Österreich steuerlich berücksichtigt. Das wird
Österreich ein höheres Steueraufkommen bringen.
Abschaffung von Gebühren
Nach der Abschaffung der Gebühr für Wohnungsmietverträge wurde im
Zuge des Jahressteuergesetzes 2018 nun auch die Gebühr für die
Bürgschaftserklärungen in Zusammenhang mit Mietverträgen abgeschafft.
„Von dieser Maßnahme profitieren besonders junge Menschen, die sich
in Ausbildung befinden. Oft müssen sie nämlich beim Umzug in eine
Wohnung Bürgschaften der Eltern bei der Vermieterin oder beim
Vermieter hinterlegen. Wir streichen auch Bagatellsteuern, deren
Aufgabenaufkommen in keinem Verhältnis zu den Kosten der Einhebung
steht“, stellt Löger klar.
Ergänzend zur Modernisierung der Verrechnung von „Zurverfügungstellen
von Grund und Boden“ von Grundeigentümern für Infrastrukturprojekt
wurden auch die zugrundeliegenden Bestands- und
Dienstbarkeitsverträge von den Rechtsgeschäftsgebühren befreit.
„Wir freuen uns über die Beschlussfassung der Maßnahmen im Parlament,
da wir hier gemeinsam einen wichtigen Schritt in Richtung Entlastung,
Vereinfachung und Bürokratieabbau gesetzt haben“, betont
Finanzminister Hartwig Löger abschließend.
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