- 03.07.2018, 12:47:31
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ÖGB-Schumann zu Kinderbetreuung: Ohne Ausbau der Kinderbetreuung keine Vereinbarkeit möglich
„Nicht auf die Beschäftigten in den Kinderbildungseinrichtungen vergessen.“
„Schon jetzt ist eine Vollzeitbeschäftigung für Eltern kaum möglich, wie soll das bei einer möglichen Ausweitung der Arbeitszeit und gleichzeitiger Reduktion der Mittel für den Ausbau der Kinderbildungseinrichtungen funktionieren? Das hätte fatale Folgen für berufstätige Eltern“, betont Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende. „Die neuen Zahlen über die Anzahl der Kinderbetreuungsplätze alleine sagen überhaupt nichts über deren täglichen Öffnungszeiten oder Schließtage aus. Diese Faktoren sind jedoch für Eltern extrem wichtig, um Erwerbstätigkeit und Betreuungsarbeit gut vereinbaren zu können. Außer in Wien gibt es österreichweit nur ganz wenige Einrichtungen, die 12 Stunden täglich geöffnet haben.“ Die ÖGB-Vizepräsidentin bekräftigt in diesem Zusammenhang noch einmal ihr „Nein“ zum generellen 12-Stunden-Tag und zur 60-Stunden-Woche.
Die Aussagen der der Frauenministerin, dass es keinen Ausbau des Kinderbildungsangebots für Drei- bis Sechsjährige mehr braucht und dass, „Eltern ihre Kinder nur 8 bis 10 Stunden in einer Betreuungseinrichtung lassen wollen“, stehen im krassen Widerspruch zu der von der Regierung geplanten Ausweitung der Arbeitszeit. „Frauen werden zukünftig noch weiter in Teilzeitarbeit oder ganz aus dem Arbeitsmarkt gedrängt. Das bedeutet ein geringeres Einkommen und in weiterer Folge auch weniger Pension“, sagt Schumann.
Es braucht einen Rechtsanspruch für Eltern auf ein ganztägiges, ganzjähriges, flächendeckendes, leistbares und vor allem qualitativ hochwertiges Kinderbildungsangebot für jedes Kind ab dem 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt.
Außerdem betont die ÖGB-Vizepräsidentin, dass keinesfalls auf die Beschäftigten in den Kinderbildungseinrichtungen, die überwiegend weiblich sind, vergessen werden darf: „Es bedarf schon längst einer Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen.“ Die ÖGB-Frauen fordern ein bundeseinheitliches Rahmengesetz für alle elementarpädagogischen Einrichtungen, mit dem u.a. Gruppengröße, MitarbeiterInnen-Schlüssel, Öffnungszeiten, einheitliche Ausbildung geregelt werden.
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