• 29.06.2018, 14:23:22
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  • OTS0176

AK Anderl: „Abänderungsantrag ist Papiertiger“

12-Stunden-Tag wird von Ausnahme zum Normalfall – kein ganztägiger Zeitausgleich

Utl.: 12-Stunden-Tag wird von Ausnahme zum Normalfall – kein
ganztägiger Zeitausgleich =

Wien (OTS) - „Der nun vorliegende Abänderungsantrag der Regierung
ändert nichts am grundlegenden Problem: Der 12-Stunden-Tag und die
60-Stunden-Woche werden von der Ausnahme zum Normalfall. Das kostet
die Menschen Familie, Freizeit und Gesundheit. Insbesondere die
Ausweitung der höchstmöglichen Anzahl der Überstunden pro Jahr von
derzeit 320 auf 416 wird zu einer massiven Mehrbelastung der
ArbeitnehmerInnen führen“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl.

Die AK Kritik in Kürze:

+ Die Grenze der Tagesarbeitszeit, bis zu der vom Arbeitgeber
jederzeit legal Überstunden angeordnet werden können, wird von 10
Stunden generell auf 12 Stunden angehoben, die Wochengrenze von 50
auf 60. Die Planbarkeit von Familienleben und Freizeit wird damit
schwer beeinträchtigt, bei entsprechender Häufigkeit der Anordnung
auch die Gesundheit.

+ Die durch den Abänderungsantrag vorgesehene Möglichkeit,
Überstunden über die 10. Tagesstunde oder die 50. Wochenstunde hinaus
ohne Begründung abzulehnen, ist besser als die Ursprungsvariante,
kann aber nur eine sehr relative „Freiwilligkeit“ bringen. Der
Arbeitgeber sitzt gegenüber einzelnen ArbeitnehmerInnen immer am
längeren Ast. Das wissen wir aus der AK Arbeitsrechtsberatung.

+ Bei der 4-Tage-Woche fügt die Ankündigung der Regierung der
bestehenden gesetzlichen Regelung nichts Neues hinzu. Ein Anspruch
auf eine 4 Tage-Woche als Ausgleich für angeordnete 12 Stunden-Tage
findet sich auch nach dem Abänderungsantrag nach wie vor nicht.

+ Einen Anspruch auf ganztägigen Zeitausgleich gibt es entgegen der
Ankündigung nicht.

+ Erst ein halbes Jahr später, wenn noch immer keine Vereinbarung
über den Zeitausgleichskonsum zustande gekommen ist, kann der
Arbeitnehmer mit 4-wöchiger Vorankündigung einseitig Zeitausgleich
nehmen.

+ Betriebsvereinbarungen für die elfte und zwölfte Stunde werden nach
dem jetzt vorliegenden Text nicht mehr notwendig sein. Daher werden
bestehende auslaufen oder durch den Arbeitgeber aufgekündigt werden.
Neue werden nicht mehr geschlossen werden. Damit fällt der faire
zusätzliche Ausgleich für diese überlangen Arbeitszeiten weg.

+ Der Schutz durch den Betriebsrat bei der elften und zwölften Stunde
wird ausgehebelt. Es ist einmalig in der Zweiten Republik, dass der
Gesetzgeber den Beschäftigten ein in der Arbeitsverfassung
eingeräumtes Schutzrecht streicht.

+ 12-Stunden-Tage schaden der Gesundheit. Für die elfte und zwölfte
Stunde braucht es mehr Erholung als für die vorangegangenen.

Unverändert bleiben auch nach dem Abänderungsantrag folgende Probleme
der Gesetzesinitiative:

+ Waren bisher nur „leitende Angestellte“ (im Wesentlichen die erste
und zweite Managementebene) von Arbeitszeitgesetz und
Arbeitsruhegesetz ausgenommen, sollen es in Zukunft auch
ArbeitnehmerInnen mit „maßgeblicher selbständiger
Entscheidungsbefugnis“ sein, deren Arbeitszeit „nicht gemessen oder
im Voraus festgelegt wird“. Das könnte eine ganze Reihe von
ArbeitnehmerInnen treffen, wie z.B. IT-SpezialistInnen,
TechnikerInnen, WissenschafterInnen, MitarbeiterInnen in
Kreativbranchen, JournalistInnen, etc.

+ Der Gesetzesentwurf ermöglicht nun ohne jeden
kollektivvertraglichen Schutz durch entsprechende Diensteinteilung
oder einseitige Überstundenanordnung die Ruhezeitverkürzung auf 8
Stunden auch im ganzjährigen Tourismus! Voraussetzung ist ein
geteilter Dienst.

+ Für 4 Sonn- oder Feiertage im Jahr soll der Arbeitgeber künftig
auch ohne eine begründete Notwendigkeit mit dem Betriebsrat, in
Betrieben ohne Betriebsrat mit jedem einzelnen Arbeitnehmer Ausnahmen
von der Wochenend- oder Feiertagsruhe vereinbaren können.

Eine detaillierte erste Analyse finden Sie unter: awblog.at

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