• 28.06.2018, 18:50:01
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  • OTS0302

26. Wiener Landtag (9)

Tätigkeitsbericht des Wiener Verwaltungsgerichts für das Jahr 2017

Utl.: Tätigkeitsbericht des Wiener Verwaltungsgerichts für das Jahr
2017 =

Wien (OTS/RK) - LAbg David Ellensohn (Grüne) sprach von einem
„schmalen“ Bericht, der hier vorliegen würde – was aber nicht
bedeute, dass wenig zu tun sei. Die steigende Zahl der Rechtsfälle
zeige, dass es viele Aufgaben für das Gericht gebe, die „gut
bewältigt“ worden seien. Als große Herausforderung erweise sich das
„rigorose Vorgehen“ gegen das illegale Glücksspiel, das alleine zu
800 zusätzlichen Verfahren geführt habe. Der Bericht zeige einen
Personalmangel beim Verwaltungsgericht auf – 14 zusätzliche
RichterInnen würden benötigten. Ellensohn konnte diesen Appell
nachvollziehen und verwies auf Verbesserungen durch die Änderung des
Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetzes, welches im Zuge der
Landtagssitzung beschlossen werde. Eine Maßnahme darin sei die
Auslagerung der Disziplinargerichtsbarkeit an das
Bundesverwaltungsgericht. Ausschreibungen von RichterInnen-Posten
passierten zudem künftig direkt über das Gericht.

Für LAbg Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ) habe es der Bericht „in sich“.
Die „stiefmütterliche Behandlung“ des Verwaltungsgerichts ziehe sich
weiter, Verbesserungen fänden nur in „homöopathischen Dosen“ statt,
und das betreffe nicht nur den vorliegenden Berichtszeitraum. Aigner
sah hier weniger ein „politisches Problem“ als einen „Machtkampf“ in
der Verwaltung – die Magistratsdirektion habe ein „Problem“ mit einem
unabhängigen Verwaltungsgericht und einem unabhängigen
Stadtrechnungshof. So würde etwa das Budget beider Einrichtungen
nicht extra im Rechnungsabschluss der Stadt ausgewiesen. Dass es mehr
richterliches Personal brauche, zeige sich aktuell bei der
Bearbeitung von Fällen rund um illegale Doppelstaatsbürgerschaften.
Die geforderten 14 zusätzlichen richterlichen Planstellen seien
„nicht dramatisch“, das Geld dafür sei im System vorhanden.

LAbg Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) bedankte sich bei FPÖ und NEOS,
bei dem Initiativantrag von SPÖ und Grünen mitzuziehen. Die Änderung
des Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetzes werde noch im Zuge der
Landtagssitzung beschlossen. Diese Änderung beinhalte unter anderem
die Auflösung der Wiener Disziplinarbehörde, deren Agenden in den
Bund wandern, die Neubestimmungen bei Personalausschreibungen sowie
die Neuregelung des jährlichen Tätigkeitsberichts an den Landtag –
hier werde dem Präsidenten des Gerichts künftig ein Rederecht im
Plenum eingeräumt. Stürzenbecher äußerte Verständnis für die im
Bericht angesprochene Forderung nach mehr Personal. Die Wiener
Stadtverwaltung müsse aber nach dem Grundsatz der Sparsamkeit
handeln. Es seien 85 Planstellen für die Einrichtung vorgesehen,
Ausfälle aufgrund von Krankheiten oder Karenzzeiten gebe es auch
woanders – hier könnten nicht einfach zusätzliche Stellen zur
Kompensation geschaffen werden. Die Personalbemessung sei von einem
Aktenaufkommen von 200 Akten pro Jahr ausgegangen. Dies entspreche
auch der Realität. Die geforderten 14 zusätzlichen
RichterInnen-Stellen sehe er „eher nicht machbar“.

LAbg Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) sagte, einen Bericht wie den
vorliegenden „noch nie erlebt“ zu haben. Üblicherweise seien
derartige Papiere viel ausführlicher – das Verwaltungsgericht nenne
auf lediglich zehn Seiten konkret jene Punkte, bei denen es hakte.
Besonders schmerzte ihn, dass diese Probleme bereits in den Berichten
der Vorjahre genannt wurden. Es sei die politische Verantwortung
aller Fraktionen im Landtag, das Gericht „ordentlich“ auszustatten.
Es brauche zusätzliche RichterInnen-Planstellen und eine
Unabhängigkeit des Verwaltungsgerichts, was Budget und Personal
betreffe. Das Verwaltungsgericht hänge am „Gängelband des
Magistrats“, ein Zustand, der „für den rechtsstaatlich denkenden
Menschen schwer hinzunehmen sein“. Es sei Angelegenheit des
Landeshauptmannes und Bürgermeisters, diesen Missstand zu beheben.
Kowarik brachte mehrere Anträge ein. Darin forderte er die Personal-
und Budgethoheit für die Einrichtung sowie die Erhöhung der
Planstellen auf 94 Richterposten. Weitere Anträge hatten u.a.
einheitliche Richtlinien von BürgerInnen-Befragungen zum Inhalt.

Abstimmungen: Der Tätigkeitsbericht wurde einstimmig bestätigt.
Die Anträge der FPÖ fanden keine Mehrheit.

(Forts.) gaa

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