- 28.06.2018, 11:30:41
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- OTS0123
Heftige Kritik der Bischofskonferenz am Arbeitszeitgesetz
Bischofskonferenz spricht in Stellungnahme u.a. von Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen der Republik Österreich hinsichtlich des Konkordats - "Demokratiepolitisch bedenklich" und "eine Geringschätzung des Familienlebens mit gravierenden Auswirkungen auf die gesellschaftliche Ordnung"
Utl.: Bischofskonferenz spricht in Stellungnahme u.a. von Verletzung
völkerrechtlicher Verpflichtungen der Republik Österreich
hinsichtlich des Konkordats - "Demokratiepolitisch bedenklich"
und "eine Geringschätzung des Familienlebens mit gravierenden
Auswirkungen auf die gesellschaftliche Ordnung" =
Wien (KAP) - Die österreichische Bischofskonferenz übt heftige Kritik
an den Plänen der Regierung zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes.
"Die beabsichtigten Gesetzesänderungen verletzen völkerrechtliche
Verpflichtungen der Republik Österreich" auf Grundlage des Konkordats
und seien "verfassungsrechtlich bedenklich", heißt es wörtlich in
einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme. Die Planung
derart umfassender Gesetzesänderungen ohne Begutachtungsverfahren sei
zudem auch "demokratiepolitisch bedenklich" und "eine Geringschätzung
des Familienlebens mit gravierenden Auswirkungen auf die
gesellschaftliche Ordnung".
Da es zu dem geplanten Gesetz kein - wie sonst üblich -
Begutachtungsverfahren gab, hat die Bischofskonferenz formal zu dem
am 14. Juni in den Nationalrat eingebrachten Antrag der beiden
Abgeordneten Peter Haubner (VP) und Wolfgang Klinger (FP) Stellung
genommen.
Nach Inkrafttreten der geplanten Gesetzesänderungen würde es
Betrieben möglich sein, die Arbeitnehmer an jedem beliebigen
staatlichen Feiertag oder Wochenendtag zur Arbeitsleistung zu
verpflichten, warnt die Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme.
Neben den Samstagen und Sonntagen seien daher auch alle Feiertage in
Österreich von dem geplanten Gesetzesvorhaben betroffen. Aus
völkerrechtlicher Sicht sei festzustellen, dass Eingriffe in die
Wochenend- und Feiertagsruhe - jedenfalls soweit sich diese auf die
im Konkordat verankerten Sonn- und Feiertage beziehen - einen
Eingriff in die durch das Konkordat gewährleistete Sonn- und
Feiertagsruhe darstellen. Eine derart allgemeine und darüber hinaus
in wesentlichen Teilen unbestimmt formulierte Ausnahme von der
Wochenend- und Feiertagsruhe sei nicht mit den im Konkordat
festgelegten völkerrechtlichen Verpflichtungen vereinbar.
Um den völkerrechtlichen Verpflichtungen zu entsprechen, sei zunächst
die Kontaktaufnahme der Republik Österreich mit dem Heiligen Stuhl
notwendig, um das im Konkordat völkerrechtlich geforderte
Einvernehmen in Bezug auf die geplante Einschränkung der
Feiertagsruhe herbeizuführen. "Die Missachtung dieser Verpflichtung
vor einer etwaigen Beschlussfassung im Nationalrat konstituiert daher
einen Eingriff in die völkerrechtliche Verpflichtung der Republik",
heißt es in der Erklärung wörtlich.
Die Bischofskonferenz fürchtet weiters einen "Dammbruch" hinsichtlich
der Beschränkungen der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen.
Sonn- und Feiertage stellten neben ihrer Eigenschaft als Ausdruck
kultureller und religiöser Identität für alle Menschen einen
unverzichtbaren Wert dar. "Sie sind Familien- und Beziehungstage. Sie
sind Tage der Begegnung und der Gemeinschaft, Tage der Muße und
Erholung, Tage privaten und zivilgesellschaftlichen Engagements."
Gerade in Zeiten zunehmender Arbeitsbelastung und flexibler
Arbeitszeiten würden sie als gemeinsam begangene Tage eminent an
Bedeutung gewinnen. Diese Möglichkeit solle, letztlich auch im
Interesse des Staates an einer funktionierenden Gesellschaft, für
alle erhalten bleiben.
((ende)) GPU/PWU
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