• 27.06.2018, 10:05:34
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  • OTS0052

Sima zu Verwaltungsstrafgesetz: Husch-Pfusch-Novelle auf Kosten der Lebensqualität

Beraten statt strafen: Schwarz-Blau stellt Lärm- Rauch- und Müll-Sündern, illegalen Kampfhundehaltern sowie illegalen Wettlokalen Freibrief aus

Utl.: Beraten statt strafen: Schwarz-Blau stellt Lärm- Rauch- und
Müll-Sündern, illegalen Kampfhundehaltern sowie illegalen
Wettlokalen Freibrief aus =

Wien (OTS) - „Speed kills“ - gemäß dem Motto von Schwarz-Blau I
peitscht die Bundesregierung aktuell die Novelle zum
Verwaltungsstrafgesetz durch und gefährdet damit bewusst die
Lebensqualität der Menschen in ganz Österreich.

„Beraten statt strafen, so das zwingende Prinzip in der Novelle.
Daher werden Müll- Rauch- Lärmsünder künftig beraten statt gestraft.
Erst wenn jemand zum zweiten Mal beim gleichen Delikt innerhalb von
drei Jahren erwischt wird, darf sofort gestraft werden“, warnt Wiens
Umweltstadträtin Ulli Sima erneut vor den fatalen Folgen der Novelle.

Die Husch-Pfusch-Novelle wird ohne Begutachtung und ohne Beachtung
der Interessen der Bürgerinnen und Bürger durchgedrückt. „Wien wird
mit dieser Novelle lauter, dreckiger und unsicherer werden. ÖVP und
FPÖ brauchen sich bei diesen Themen künftig nicht mehr zu Wort
melden, sie sind die alleinigen Verursacher zahlreicher künftiger
Probleme in diesen Bereichen“, stellt Sima klar. „In Wien gab es
bisher ganz klare Spielregeln mit klaren Sanktionen und der Erfolg
gab uns Recht, denn die Verstöße etwa in Sachen Sauberkeit gingen
dank Strafen durch die WasteWatcher massiv zurück, Wien zählt zu den
saubersten Städten der Welt“, so Sima.

Nur beraten bei Illegalem Kampfhundebesitz oder Missachtung
des Alkoholverbots am Praterstern

Aber nicht nur in Sachen Sauberkeit droht eine massive
Verschlechterung: Auch durchwachte Nächte aufgrund von Lärmhöllen,
illegale Wettlokale und betrügerische Hütchenspieler werden dank
schwarz-blauer Bundesregierung bald Alltag werden – und dies ohne
Konsequenz für die Täter. Auch fallen Strafverfahren bei illegalem
Kampfhundebesitz, Alkoholkonsum in der Verbotszone am Praterstern
oder Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und das Tierschutzgesetz
unter die Regelung – alles Tatbestände, bei denen man mit Ermahnen
ganz sicher nicht weit kommt. Die Novelle wird heute im
Verfassungsausschuss im Parlament behandelt und auch von
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim massiv kritisiert.

Rechtsordnung darf nicht auf den Kopf gestellt werden!

Künftig sollen nur noch „erhebliche“ und mit „Vorsatz begangene“
Übertretungen von Regeln schon beim ersten Mal bestraft werden. „Hier
wird ganz massiv in die Länderrechte eingegriffen“, so Sima. Wien
werde dies nicht tatenlos hinnehmen. „Ich appelliere erneut an die
Mitglieder im Verfassungsausschuss, die Rechtsordnung in Österreich
nicht völlig auf den Kopf zu stellen und heute noch Abänderungen
vorzunehmen. Ermahnt werden kann als Option wie bisher auch künftig,
dies darf aber keinesfalls verpflichtend sein, denn Gesetze und
Spielregeln müssen kontrolliert und geahndet werden“, so Sima.

Hundekot auf Straße statt Gackerl im Sackerl

Die Auswirkungen der Novelle im täglichen Zusammenleben sind
enorm, gerade was die Themen Sauberkeit, Hundekot und
Lärmbelästigungen betrifft. So hat die Stadt Wien in den letzten
Jahren große und erfolgreiche Anstrengungen unternommen, um
Missstände in Sachen Hundekot, illegal abgelagertem Sperrmüll etc.
durch strenge Kontrollen und Strafen bei Vergehen dauerhaft zu
beseitigen. „Die WasteWatcher als Organe der öffentlichen Aufsicht
haben seit Februar 2008 insgesamt 64.000 Amtshandlungen auf Grund des
Reinhaltegesetzes durchgeführt. Wien zählt zu den saubersten Städten
der Welt - eine Tatsache, die es ohne Durchgriffsrecht der Behörden
nicht gäbe“, ist Sima überzeugt.

Rauchverbot: Keine Handhabe bei Verstößen gegen den
Nichtraucherschutz

Die neue Regelung geht auch massiv auf die Gesundheit, denn bei
Verstößen gegen das Rauchverbot in Lokalen ist ebenfalls zuerst
„Beraten statt Strafen“ angesagt. Wie dramatisch die Folgen sind,
zeigen die Kontrollen die in den letzten Monaten von der Stadt Wien
verstärkt durchgeführt wurden: Bei Schwerpunktkontrollen gab es bei
rund Zweidrittel (62 %) aller überprüften Lokale Verstöße gegen den
NichtraucherInnen-Schutz, wie ständig offen gelassene Türen zwischen
Raucher- und Nichtraucherbereichen etc. Die Leidtragenden sind die
NichtraucherInnen unter den Gästen und das Personal.

Keine Chance gegen notorische Lärm-Höllen

Auch in Sachen Lärmschutz wird es künftig unlustig für
AnrainerInnen: Bei Veranstaltungen im Freien und auch für Lokale gibt
es strenge Lärmgrenzwerte und Sperrzeiten. Mit „Beraten statt
Strafen“ sind bei Verstößen keine Strafen mehr möglich. Betroffene
BewohnerInnen sind dem Lärm hilflos ausgeliefert. Unmittelbar
gestraft wird nur, wer in den letzten drei Jahren zum selben Delikt
schon einmal „beraten“ wurde oder eine Verwaltungsstrafe offen ist.

Fröhliche Urstände für illegale Wetten, illegales Glückspiel
und Hütchenspieler

Zur Eindämmung der Spielsucht und zum Schutz der Jugend vor den
negativen Auswirkungen von Sportwetten wurde das Wiener Wettengesetz
verschärft. Verstöße dagegen werden streng geahndet, auch mit
Mindeststrafen in Höhe von € 2.200. „Beraten statt Strafen“
verschlechtert den Schutz von Jugendlichen und Spielsüchtigen enorm.
Auch der Kampf gegen illegales Glückspiel ist von der neuen Regelung
massiv betroffen. Dasselbe gilt für das betrügerische „Hütchenspiel“,
das in Wien verboten und durch intensive, gemeinsame Kontrollen der
Stadt und der Polizei von den Straßen verschwunden ist. Vor allem
auch weil regelmäßig streng gestraft wurde. Jetzt muss man
„Hütchenspieler“ beraten statt strafen, so etwas spricht sich in den
Täterkreisen klarerweise rasch herum. Abschreckung Null – das
Hütchenspiel wird sich wieder ungehindert in den Einkaufsstraßen
ausbreiten.

Massiver Bürokratieaufwand – WasteWatcher mit Laptop

Zu guter Letzt führt das Vorhaben von Schwarz-Blau auch zu
sinnloser Bürokratie und Steuergeldverschwendung. Das ist besonders
absurd, da es schon bislang die Möglichkeit gab, aufzuklären statt zu
strafen. Dies liegt im Ermessen des jeweiligen Aufsichtsorgans vor
Ort. Wenn bislang von einer Anzeige oder Strafe abgesehen wurde, wird
kein Schriftstück ausgehändigt, sondern vor Ort eine Ermahnung
ausgesprochen. Bürokratieaufwand gleich Null! Nun muss schriftlich
der Sachverhalt dargestellt und zum Beenden des Rechtsbruchs
aufgefordert werden, mit entsprechender Fristsetzung. Bei jeder
Kontrolle muss fortan geprüften werden, ob bereits ein früheres
Vergehen vorliegt. „Das heißt im praktischen Alltag, dass der
WasteWatcher, der einen Müllsünder erwischt, erst klären muss, ob
dieser bereits ein Delikt begangen hat. Das ist mehr als absurd und
in der Praxis nicht machbar“, so Sima. Unmittelbar gestraft wird laut
Regierungsplänen nur, wer in den letzten drei Jahren zum selben
Delikt schon einmal aktenkundig „beraten“ wurde oder eine
Verwaltungsstrafe offen ist.

Fehlendes Verwaltungsstrafregister als Freibrief

Dies zu prüfen, wird allerdings unmöglich, da es in Österreich
kein österreichweites Verwaltungsstrafregister gibt, wo derartige
Vergehen registriert wären. „Wer auch immer sich etwas – auch in
einem anderen Bundesland - zu Schulden kommen lässt, hat mangels
entsprechender Dokumentationsmöglichkeiten der Behörde eigentlich
nichts zu befürchten. Ein Freibrief.“, so Sima. Ein solches
österreichweites Verwaltungsstrafregister müsste also erst erstellt
werden. Das allein erhöht den Bürokratieaufwand weiter. Sima
appelliert abschließend an die Mitglieder im Verfassungsausschuss,
entsprechende Abänderungen im heutigen Ausschuss vorzunehmen.

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