• 25.06.2018, 15:36:22
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  • OTS0165

BVT-Akten vom Innenministerium ordnungsgemäß geliefert

Vorwürfe der Sabotage der Arbeit des BVT-U-Ausschusses sind strikt zurückzuweisen

Utl.: Vorwürfe der Sabotage der Arbeit des BVT-U-Ausschusses sind
strikt zurückzuweisen =

Wien (OTS) - Entgegen den Aussagen der Oppositionsparteien bei der
heutigen Pressekonferenz von Liste Pilz, SPÖ und NEOS wurden
sämtliche verfügbare Unterlagen zu den Beweisthemen des
BVT-Untersuchungsausschuss vom Innenministerium ordnungsgemäß zur
Verfügung gestellt.

Unter den vom Bundesministerium für Inneres an das Parlament
abgelieferten Dokumenten befinden sich sowohl Unterlagen aus dem
Kabinett des Bundesministers als auch aus dem Generalsekretariat.
Jene Akten, die sich auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden
beziehen, wie etwa Unterlagen zur Hausdurchsuchung im BVT oder der
Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft, werden außerdem – wie es
die Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse
vorsieht – ohnehin durch den Bundesminister für Verfassung, Reformen,
Deregulierung und Justizministerium vorgelegt.

Seitens des BMI wurden von unterschiedlichen Organisationseinheiten
ca. 3.600 Seiten in der Klassifizierungsstufe „2“ dem Parlament
übermittelt. Für einen Akt ist die Geheimhaltungsstufe so zu wählen,
dass der Teil des Aktes, der die höchste Geheimhaltungsstufe
erfordert, geschützt ist. Es können sich durchaus Aktenteile darin
befinden, die für sich alleine einer niedrigere Geheimhaltungsstufe
oder keiner Klassifizierung unterliegen würden, wie dies
beispielsweise in dem von Krainer bei der Pressekonferenz gezeigten
Medienbericht aus 2011 der Fall war. Die Klassifizierung der
Unterlagen erfolgte auf Basis der Normen des
Informationssicherheitsgesetz (InfoSiG).

Der Vorwurf, es würden in den Unterlagen zum
BVT-Untersuchungsausschuss immer wieder die Namen von Sachbearbeitern
geschwärzt werden, ist ebenso zurückzuweisen, da eine Schwärzung in
den vom Innenministerium abgelieferten Unterlagen in nur einem
einzigen Fall erfolgt ist. Dabei handelt es sich um den Namen eines
unbeteiligten Dritten.

Bereits am Sonntag hat das Bundesministerium für Inneres in einer
Presseaussendung darüber informiert, dass sämtliche, zu den
Beweisthemen des BVT-Untersuchungsausschusses verfügbare Unterlagen,
fristgerecht bis 19. Juni 2018 an das Parlament geliefert wurden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NIN

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