• 21.06.2018, 12:26:24
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BAK Hauptversammlung: Nein zur Zerschlagung der AUVA, gegen Hartz IV, für Papamonat mit Rechtsanspruch (5)

Bei der 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer wurden zahlreiche Anträge intensiv diskutiert

Utl.: Bei der 165. Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer wurden
zahlreiche Anträge intensiv diskutiert =

Wien/Feldkirch (OTS) - Mit einem breiten Spektrum an Themen
beschäftigte sich die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer (BAK),
die am Donnerstag in Feldkirch abgehalten wurde.

„Keine Zerschlagung der AUVA“ – mit den Stimmen aller Fraktionen
wurde dieser Antrag bei der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer
beschlossen. Alle Fraktionen sprachen sich auch für den Erhalt der
Selbstverwaltung, der Unfallkrankenhäuser und der Rehazentren aus.
Von der im Regierungsübereinkommen formulierten Senkung des
Unfallsicherungsbeitrags soll Abstand genommen werden.

„Hartz IV ist kein Modell für Österreich! Soziale, armutsvermeidende
Absicherung bei Arbeitslosigkeit auch im Konjunkturaufschwung
notwendig“ – unter diesem Titel forderte die Fraktion
sozialdemokratischer Gewerkschafter in einem Antrag an die
Bundesarbeitskammer, dafür einzutreten, dass die existenzsichernde
Absicherung bei Arbeitslosigkeit gewährleistet wird. Dies bedeute
insbesondere die Beibehaltung der Notstandshilfe in der ab dem 1.
Juli 2018 geltenden Ausgestaltung, dass eine Neuregelung der
Arbeitslosenversicherung zu keinen Pensionskürzungen führen darf, die
Festlegung einer Mindestanspruchsberechtigung von 39 Wochen und eine
generelle Anhebung der Nettoersatz-Rate in einem ersten Schritt auf
60 Prozent des Verdienstes vor der Arbeitslosigkeit. Diesem Antrag
wurde mehrheitlich zugestimmt.

Die ÖAAB-FCG-AK-Fraktion stellte an die Hauptversammlung den Antrag,
den „Papamonat“ mit Rechtsanspruch auszustatten. Bei Geburten ab 1.
März 2017 besteht für Väter die Möglichkeit, den Familienzeitbonus
samt Familienzeit in Anspruch zu nehmen. „Grundsätzlich ist die
Einführung von Familienzeitbonus samt Familienzeit als innovativer
Schritt sehr zu begrüßen“, heißt es in dem Antrag. Allerdings gebe es
gegenüber dem Arbeitgeber keinerlei Rechtsanspruch auf
Dienstfreistellung. Wenn der Arbeitgeber nicht willig sei, eine
derartige Vereinbarung abzuschließen, habe der Vater Pech gehabt.
Daher sei ein Rechtsanspruch für alle Arbeitnehmer festzuschreiben.
Zudem sollte während der Auszahlungsphase des Kinderzeitbonus ein
Kündigungsschutz im Gesetz festgeschrieben werden, heißt es in dem
Antrag, der einstimmig angenommen wurde.

Die Freiheitlichen Arbeitnehmer stellten den Antrag, sich dafür
einzusetzen, dass Einziehungsaufträge (SEPA-Lastschriften) vom Kunden
auch bei der Bank widerrufen werden können. Derzeit ist es so, dass
eine Einziehungsermächtigung, die man einem Händler gegeben hat, nur
bei diesem selbst stornierbar ist. Dieser Antrag wurde mehrheitlich
angenommen.

AUGE/UG Alternative und Grüne GewerkschafterInnen / Unabhängige
GewerkschafterInen sprachen sich gegen das Staatsziel
„wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort“ in der Verfassung aus. Dies
sei aus mehreren Gründen problematisch, wird in einer Resolution
ausgeführt. Denn durch die Verankerung des „wettbewerbsfähigen
Wirtschaftsstandort“ als Staatsziel werde das bestehende
Ungleichgewichtig zwischen ökologischen und wirtschaftlichen
Interessen noch stärker zulasten der Umwelt verschoben. Zudem sei es
wichtig, die sozialen Grundrechte entsprechend verfassungsrechtlich
zu verankern. Die Resolution wurde mehrheitlich angenommen.

Insgesamt wurden bei der 165. Hauptversammlung der
Bundesarbeitskammer in Feldkirch ein dringlicher Antrag, neun
Resolutionen und 66 Anträge behandelt.

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