• 16.06.2018, 08:00:02
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Regierung nimmt Immobilienmakler von neuen Anti-Geldwäsche-Regeln aus

Sogenannte „Risikoanalysen“ sollen für Makler nicht gelten – scharfer Protest der Rechtsanwaltskammer gegen Verordnung aus dem Wirtschaftsministerium

Utl.: Sogenannte „Risikoanalysen“ sollen für Makler nicht gelten –
scharfer Protest der Rechtsanwaltskammer gegen Verordnung aus
dem Wirtschaftsministerium =

Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, wird im Haus von
ÖVP-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck gerade an einer
umstrittenen Verordnung gearbeitet. Die Berufsgruppe der
Immobilienmakler soll von neuen Pflichten bei der
Geldwäschebekämpfung ausgenommen werden.

Die vierte EU-Geldwäsche-Richtlinie sieht vor, dass sich einige
Berufe – etwa Unternehmensberater, Versicherungsvermittler und
Autohändler – künftig mit so genannten Risikoanalysen besser gegen
Geldwäsche wappnen müssen. Sie müssen etwa Mitarbeiterschulungen
durchführen und Leitfäden erarbeiten. Laut Schramböcks
„Risikobewertungsausnahmeverordnung“ soll dies jedoch nicht für
Makler gelten – obwohl diese in der EU-Richtlinie explizit genannt
sind.

Kritik kommt von der Rechtsanwaltskammer. In einer Stellungnahme
vom 8. Juni heißt es, die Ausnahme sei „sachlich nicht zu
rechtfertigen“. Maklern komme „eine zentrale Rolle bei der
Verhinderung von Geldwäsche zu“. Die Kammer warnt auch vor einem
Konflikt mit der EU, da Makler laut EU-Richtlinie „ausdrücklich zu
den Verpflichteten zählen“ würden.

Das Wirtschaftsministerium verweist gegenüber „profil“ unter
anderem darauf, unter Immobilienmaklern sei „das Bewusstsein durchaus
entwickelt, dass der Immobiliensektor einem Geldwäsche-Risiko
ausgesetzt ist“ – daher seien die Risikoanalysen nicht notwendig.
Allerdings liegen Immobilienmakler laut Statistik des
Bundeskriminalamts an letzter Stelle unter jenen Berufsgruppen, die
Geldwäscheverdachtsfälle an die Behörde melden.

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