- Aufsichtsrat genehmigt den aktualisierten Abbauplan nach GSA.
- Mag. Arnold Schiefer als Vorstand der HETA ASSET RESOLUTION AG für ein weiteres Jahr bestätigt.
- Hauptversammlung beschließt zweite Zwischenverteilung an HETA-Gläubiger.
Der Aufsichtsrat der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) hat am Donnerstag, dem 14.06.2018 den Abbauplan nach GSA 2018 genehmigt. Dieser beinhaltet eine Neueinschätzung der erwarteten Recovery und des Abbauverlaufs. Im Vergleich zum Abbauplan 2017 wird im vorliegenden Abbauplan 2018 mit einer höheren Recovery Rate (EUR 10,5 Mrd. statt EUR 9,6 Mrd.) gerechnet. Per Jahresende 2018 ist es vorgesehen, 91 % der Bilanzsumme (ausgehend vom Jahresende 2014) abzubauen, was leicht unter der Abbaugeschwindigkeit vom Abbauplan 2017 liegt (95 %), die interne Vorgabe von 80 % aber deutlich übertrifft. Unverändert wird auch im aktualisierten Abbauplan ein vollständiger, wirtschaftlicher Abbau der Vermögenswerte der HETA bis Ende 2020 erwartet, so dass kein Restportfolio mehr verbleibt.
Des Weiteren hat der Aufsichtsrat Herrn Mag. Arnold Schiefer mit Wirkung ab 01.09.2018 für ein weiteres Jahr zum Vorstand der HETA bestellt. Für 2018 und 2019 sind weitere wesentliche Transaktionen in Bosnien, Serbien, Montenegro, Kroatien und Slowenien vorgesehen. Aus diesem Grund wurde der Vorstand vorerst nicht auf zwei Positionen verkleinert, sondern erfolgt – insbesondere zur Wahrung einer sinnvollen und erfolgreichen Kontinuität - die neuerliche Besetzung der Position des „Chief Divestment Officers“ durch Mag. Arnold Schiefer.
Die ordentliche Hauptversammlung der HETA ASSET RESOLUTION AG am 15. Juni 2018 hat gemäß Satzung einen Beschluss über eine zweite vor Fälligkeit stattfindende Verteilung des Vermögens zur Befriedigung der Gläubiger gefasst. Wie der heute veröffentlichten Presseaussendung der Finanzmarktaufsicht zu entnehmen ist, werden voraussichtlich in der ersten Juli-Hälfte 2018 weitere EUR 2,4 Mrd. an die Gläubiger von berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten zur Auszahlung gebracht bzw. für strittige oder ungewisse Ansprüche hinterlegt. Nach einer ersten Zwischenverteilung von 44,436 % (bzw. 69,0 % bezogen auf den auf 64,4 % herabgesetzten Verbindlichkeitenwert) in 2017 werden damit weitere 18,676 % (bzw. 29,0 % bezogen auf 64,4 %) zur Verteilung gebracht.
Anfragen im Zusammenhang mit der Zwischenverteilung können jederzeit an die eigens eingerichtete Emailadresse verteilung@heta-asset-resolution.com adressiert werden.
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